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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1865-01-01 · 1865 · page 47

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1865
Date
1865-01-01
Page
– (sequence 47)
Language
German
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45 fort, So weiss ich mir nicht über ihn Licht zu verschäffen, doch hin ich überzeugt, dass dieser Jüngling weder Prophet ist, noch dass ein Engel mit ihm gesprochen. Die Prophetie setzt "Weisheit und Gelehrsamkeit als Grundbedingungen voraus, dieser Jüngling ist weder weise noch gelehrt; ein Engel ferner setzt sich mit dem Sterblichen nur auf Augenblicke in Verbindung, stehet aber nie in anhaltender Beziehung zu ihm. Es seien daher die genauesten Nachforschungen anzustellen, die hoffentlich die Wahrheit ans Licht bringen werden.5) Die rituellen Responsen gewähren wahrhaft geistige Befriedigung und sind dem grösseren Theile nach massgebend.6) Dasselbe gilt auch von den anderen practischen Responsen, aus denen wir einige hervorheben. Jemand hatte sich für eine von ihm contrahirte Schuld mit seiner Person und seinem Habe verbindlich gemacht. Zur Zahlzeit war kein Vermögen da und b. Aderet wurde angefragt, ob der Gläubiger sich an die Person des Schuldners halten und ihn zur Haft bringen könne. Er erwidert (Resp. 1069), die Person kann nie wegen einer Geldschuld verhaftet werden.7) Selbst wenn, wie in dem gegenwärtigen Falle, ausdrücklich bemerkt wurde „Person und Habe", so ist hierdurch nur besagt, dass nicht allein das jetzt in seinem Besitz sich befindliche Habe, sondern was sich je an seine Person knüpfen, d. i. was er je erwerben werde, für die Schuld einstehe. — Will jedoch ein Schuldner mit dem erborgten Gelde flüchtig werden, dann ist es gestattet, respondirt b. Aderet an einer anderen Stelle (2. Thl. Resp. 84), ihn selbst mit Hülfe nichtjüdischer Obrigkeit zur Haft zu bringen. 8) Wir übergehen den in den Tagen b. Aderet's entbrannten Kampf gegen und für Gestattung des philosophischen Studiums und die Stellung b. Aderets zu den Parteien. Dieser Punkt ist häufig besprochen worden, in neuester Zeit von J. Perles in der oben gedachten Schrift. 6) Sie werden häufig von R. Joseph Karo Bet Joseph angeführt. Folgende sind etwas seltener und machen wir auf sie aufmerksam. Resp. 83. 99. 126. 203 (vgl. die das. angeführte pn "JVHD niTQ des R. Chananel). 258. 300. 324 (vgl. auch 410). 401. 450 (vgl. auch 691). 500. 551. 557. 571. 600. 602. 603. 629. 679. 680. 689. 741 (vgl. auch 770. 775). 742 (vgl. auch 656). 814. 883. 902. 923. 926. 980. 1042. 1148. 1166 (vgl. auch 1185). 1190 (vgl. auch 1221). i228. 1253. 1254. '7) Das mos.-talmud. Recht kennt keinen Schuldarrest. Vgl. Der gerichtliche Beweis nach mos.-talmud. Recht S. 361,

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