Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1865-01-01 · 1865 · page 23

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1865
Date
1865-01-01
Page
– (sequence 23)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2720904-2720935-2720936--0532-2721774
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

21 u. s. w.) Stellen grösstenteils hebräisch-talmudisch.4) Ibn Migasch zeigt sich allenthalben als feinen Denker: wir führen hier Manches an. Jemand hatte die Absicht, nach dem heiligen Lande (Palästina) zu. gehen, und gelobte, nicht eher Fleisch zu essen und Wein zu trinken, als bis er daselbst angelangt sei. Ihn Migasch wurde angefragt, ob dieses Gelübde aufgelöst werden könne?5) Er erwidert hierauf (Resp. 186): Wer ein solches Gelübde thut, handelt gegen die heilige Schrift; die Schrift will nicht, dass Jemand sich kasteie. Selbstquälerei ist nicht minder sündhaft, als die Quälerei des Nächsten. Dieses Gelübde darf also nicht gehalten, sondern muss aufgelöst werden; der Gelobende hat als Grund, warum er die Auflösung nachsuche, sein Nichtwissen, dass die Schrift ein solches Gelübde verbiete, anzugeben. . Jemand hatte sich von seiner Frau geschieden und war dann auf längere Zeit verreist, ohne für den Unterhalt seiner in dieser Ehe erzeugten vierjährigen Tochter zu sorgen. Die Mutter nahm das Kind zu sich und alimentirte es. Später kehrte der Mann zurück und verlangte das Kind, das, wie er sagte, er entweder mit sich nehmen oder anderweitig unterbringen werde. Die Mutter widersetzte sich diesem Ansinnen Resp. des Ibn Migasch ausgelassen und verweist auf sie; und bei diesen Resp. des Schitta Mekub. ist häufig bemerkt vny 'bü ropnjhD, vgl. Resp. 107.108. 112 und Schitta Mekub. Baba Mezia 46b. 47b. 108b., ferner Resp. 192 und Schitta Mekub. das. 71b. — Resp. 194 hat zu Ende die Worte: pnj/Dn Y'uy "Oiy 'bü. Sämmtliche Resp. beziehen sich auf practische Anfragen. Uoch andere practische in Schitta Mekub. Baba Mez. angeführte Resp. des Ibn Migasch haben ebenfalls die Bemerkung "»my '$>D pnjfiD, vgl. 24b. und sonst. (Die Zahlen dieser Anmerkung beziehen sich auf die Seiten des Talmud.) 4) Vgl. Resp. 13, wo Ibn Migasch auf die von ihm verlangte Erklärung der Stelle Schabbat 83 a. eingeht und mit den Worten beginnt □"Hpn^ TPlO n£vnn nvr> qj? ^b -nnbn )wbi nnw vrsl? mtrw d'Tini mpy ni*nn "Qiy 'bl i"PW HDD inv *)TnD. Es scheint, dass gelehrten Anfragenden gegenüber Ibn Migasch sich des Hebräisch-talmudischen bediente, da er auf Verständniss rechnen konnte. Alfasi bedient auch in diesem Falle sich des Arabischen, vgl. Tummat Iescharim 218—221. 5) Ein Gelübde gegen Gott wird aufgelöst (bei einem Gelübde gegen Menschen findet nicht Auflösung statt), indem sich der Angelobende zu einem Gelehrten verfügt und einen genügenden Grund angibt, weshalb er das Gelübde bereue und dessen Auflösung wünsche.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.