Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1865-01-01 · 1865 · page 24

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1865
Date
1865-01-01
Page
– (sequence 24)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2720904-2720935-2720936--0533-2721775
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

22 mit den Worten, er habe das Kind unversorgt zurückgelassen und er könnte auch in Zukunft so lieblos gegen das Kind verfahren. Sie wollte sich ferner verpflichten, dieser Tochter bei ihrer einstigen Verheirathung ihr Vermögen mitzugeben, wahrend, wie sie sagte, der Vater nicht die Mittel besitzt, sie zu ernähren, geschweige sie einst zu verheirathen. Das Kind selbst wollte sich nicht von der Mutter trennen und brach in Thränen aus, wenn man hiervon sprach. Ibn Migasch respondirfc (71): Nach der talmudischen Norm (Ketubot 102) soll die Tochter bei der Mutter, nicht beim Vater verbleiben. So fassen es die Geonim auf (vgl. weiter), und ist, wenn auch diese Stelle eine andere Deutung zulässt, der Auffassung der Geonim beizustimmen, da die Mutter mehr als der Vater sich mit der Erziehung ihrer Tochter abgeben kann, von der Mutter der Unterricht in der Häuslichkeit und in den weiblichen Arbeiten ausgeht u. s. w. Hier tritt noch der Umstand hinzu, dass die Mutter sie bei ihrer einstigen Verheirathung zu versorgen verspricht, welches man diesem Vater nicht zutrauen könne. Das Kind kann daher der Mutter nicht entzogen werden. Ibn Migasch fügt noch hinzu, dass auf Verlangen der Frau, ihr von Seiten des Mannes die Kosten der, während seiner Abwesenheit dem Kinde geleisteten Alimentation ersetzt werden müssen. Zwei Männer lebten lange mit einander in Hader, sie söhnten sich endlich aus und gaben sich gegenseitig schriftlich die eidliche Versicherung, von nun an friedlich zusammen zu leben. Hat dieser schriftliche Eid die Kraft eines Eides? Ibn Migasch respondirt (126): Vor Gott ist dieser Eid vollkräftig und dessen Nichteinhaltung straffällig, der menschliche Richter aber kann nicht bei einem schriftlicnen Eide auf Strafe erkennen. Sehr lichtvolle Erklärungen ertheilt Ibn Migasch auf dem Gebiete des Synagogalen.6) Er gehet auch auf die Erklärung der Wörter Pijut (EPE)), Pismon (p£t£) und Kuklor (~hp)p) ein. Piut, sagt er (Resp. 204), ist Gesang, nach dem griechischen iroirjTwv, Pismon wie Psomona (ipaX[i6g) das Lied, in welchem sich der Refrain immer wiederholt, Kuklor hat seine Bedeutung von Kreis (xvxXog), ein rhythmisches Gedicht, das ein stets wiederkehrendes, gleichsam sich um sich selbst bewegendes Metrum hat.— Merkwürdig ist der von Ibn Migasch 6) Vgl. Resp. 44. 83. 86. 87.. 88. 89. 95. 99. 131. 180. 182. 203.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.