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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1865-01-01 · 1865 · page 10

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1865
Date
1865-01-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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IRI
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8 den als normirend betrachtet.3) Die im Talmud enthaltenen Anfragen und Bescheide bilden jedoch nicht ein besonderes Werk, sie sind unter ^Erklärungen, Meinungen, Discussionen, Erzählungen u. s^-w. hingeworfen; besondere, nur Responsen enthaltende Werke datiren erst von der Zeit nach dem Abschlüsse des Talmuds und bilden das eigentliche Object dieser Literatur. Wir beschränken uns daher auf die Literatur der nachtalmudischen Responsen. Diese Literatur umfassfc einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahrhunderten; sie beginnt in der Mitte des siebenten Jahrhunderts und ziehet sich bis auf die Gegenwart. Von schwachen Anfängen ausgehend entwickelt sie sich zu einem Riesenstrom, der seine Arme nach allen Richtungen aussendet; fast kein Feld menschlicher Thätigkeit und menschlichen Wissens bleibt von ihr unberührt. Die Anfragen ergehen auf jedem Gebiete: man wendete sich an hervorragende Männer um Auskunft nicht nur über eigentlich religiöse, sondern auch mit dem Religiösen nur in losem Zusammenhange stehende Fragen. Und die Auskunft bewegt sich auf rationellem Boden, sie wurde auch bei den practischen auf das Religiöse Bezug habenden Anfragen nicht aus Machtvollkommenheit, aus unbedingten Gehorsam in Anspruch nehmender Autorität ertheilt, sondern gehet aus einer dem Anfragenden klar dargelegten Motivirung hervor, die entweder aus dafür spre^ chenden Talmudstellen oder Meinungen alter Autoren abgeleitet wird; oder sich durch Analogien, Deductionen und sonstige Schlüsse aufbauet. Diese Bescheide sind daher ebenso fern von den Regeln des canonischen Rechts, wie von den als Leges sich gebenden Responsen des römischen Rechts. Im canonischen Recht sanctionirt eine geheiligte, im römischen Recht eine gelehrte Autorität; dort soll das Motiv nicht durchsichtig sein: der inspirirte Wille genügt zur Motivirung; hier ist es nicht durchsichtig, es genügt, dass ein anerkannter Rechtslehrer seine Meinung ausgesprochen. Im Judenthum ist die Autorität nicht massgebend, nur die klare einleuchtende 3) Bekannt ans dem häufigen DnD Thw. Man fingirte sogar zuweilen um einer Meinung Autorität zu verschaffen ein aus Palästina eingelangtes Schreiben, vgl. Schahhat 115 a. (Ende des Perek), vgl. auch Synhedrin 28 b. Von Palästina gelangten nicht Anfragen nach Babylon.

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