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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1862-01-01 · 1862 · page 34

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1862
Date
1862-01-01
Page
– (sequence 34)
Language
German
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AA. KD^B /p^lD FoUera, FoUarion, FoUis. Unter Constantin dem Grossen kommt eine Rechnung nach Beuteln, (pollic, vor. Der Beutel Gold drückt ein Pfund gemünzten oder ungemünzten Goldes aus. Der Beutel Silber ist 125 Miliaresia, im Werthe ein Achtel Goldpfund angenommen. Der Beutel als Kupfergewicht hat den Werth von 250 neronischen Denaren. Der Beutel Kupfermünze entsprach wahrscheinlich 25 alten Denaren. Wie viel Kupferstücke er enthielt, ist nicht bekannt. Man unterscheidet den grossen und den kleinen Follis. Jener bedeutet den Sack Kupfergeldes, dieser das Sackstück. Man ver- L,steht auch unter Follis eine sehr kleine Münze. Ueber die verschiedenen Werthe des Follis vergl. die Stellen Follis bei Mommsen a. a. 0. Register pag 877. Die in der Ueberschrift angezeigten Ausdrücke, welche in den beiden Talrnuden197) und im Midrasch Rabba198) ohne weitere Auswerthung vorkommen, sind Follera, FoUarion, Follis199), also der eigentliche Werth dieser Münzen unbestimmt gelassen. bb. ruDD bw nwD Der jerusalemische Talmud200) erwähnt dieses Geld Hj2D bw niJJÖ bei Besprechung über Auslösegeld vom „zweiten Zehnt" und giebt an „ybv "TON 1 "tolp STOW NTiX HjDD bvj nWö )b T»n rten cb h^jh dass man den Nutzen, der von solchem Gelde gewonnen wird, in das Meer versenken müsse". Der Götzendienst gehört zu den drei Verboten, bei welchen der freiwillige Tod der Uebertretung derselben vorgezogen werden muss 012JP b$) DiT). Es wurde daher dies dem Götzendienste geweihte Geld als eine den Juden gefahrbringende Münze bezeichnet. Von solchem Gelde sollte man keinen Genuss haben und konnte daher „zweites Zehnt" nicht damit auslösen, sondern musste den Werth desselben der Vernichtung preisgeben. cc. Th*6 ^iran nwo Das in der Ueberschrift angezeigte Geld war eine sogenannte Geldmarke, welche man statt Badebillet dem Olearms, einem Badediener, der das Bestreichen mit riechenden Oelen nach dem Bade verrichtete, übergab. Solche Geldmarken durften für den Werth, den sie bei dem Badebesitzer "1D£"lin (■d-sQpbg, Wärme) hatten, zum Auslösegeld für „zweites Zehnt" benutzt werden2"1). DD. DIÜDH bü nWÖ Von derselben Art, wie das vorhergehende, war das Geld D1J3DV1 bw. Es waren dies auch solche Bademarken, und um sie von den andern üblichen Münzen, welche doch ein Werthzeichen hatten, zu unterscheiden, wurde diesen Marken noch ein Zeichen eingeprägt. Sie erhielten des- 19T) Babylonischer Talmud Sabbath 65, a. Baba mezia 47, b. Jerusalemischer Talmud Pea 15, 4. 19B) pag. 39, b. 54, c. 79, d, 208, b. J") Vergl. Ducange a a. 0. unter (pola, q)6U.a, cpolig, cpoTlis, cpoMsQa. Parchi a. a. 0. pag. 62, b. 63, a. 20°) Maaser Scheni 52, 4. 20T) Jerusalemischer Talmud Maaser Scheni 52, 4. Der babylonische Talmud Baba mezia 47, b hat dafür pmCH nd? "jCPD^ nürron m^D, Geld, welches man als Zeichen im Badehause abgiebt. Aehnliches fährt die Tosifta Maaser Scheni 1 an.

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