Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1862
- Date
- 1862-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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17 Steuer nicht abgeführt werden durfte; denn als der Halbschekel die gangbare Münze war, wollte man die Hälfte desselben, einen Denar, als Steuer geben, welcher aber, da sein Gewicht natürlich geringer als das eines Halbschekels ist, nicht angenommen wurde88). Es kommt nämlich hierbei, wie schon erwähnt, nicht darauf an, dass die Steuer ein Halbstück sei, sondern dass die einzuliefernde Münze kein leichteres Gewicht als der ursprünglich eingeführte Halbschekel habe. — Beiläufig sei bemerkt, dass der dort für die Richtigkeit der Nichtannahme des Denars als Tempelsteuer angeführte Beweis, nämlich „Nehemias habe den dritten Theil eines Schekel als Beitrag für das Gotteshaus bestimmt", erst dann Beweiskraft erhält, wenn man annimmt, dass diese von Nehemias eingeführte Steuer gewiss dem im 2. Mos. 38, 26 ff. bestimmten Halbschekel entsprochen. Man kann hieraus schliessen, dass das Gewicht des mosaischen Schekel zu dem irr der Zeit des Nehemias sich wie 2 zu 3 verhielt, wodurch der Nehemias'sche Drittelschekel dem mosaischen Halbschekel gleich wird. Dass aber eine Vergrösserung der Gewichte überhaupt im Laufe der Zeit stattgefunden habe, ist schon oben Seite 11 besprochen worden. — Die Angabe der Mischna, dass Dareiken zum Gotteshause eingeliefert wurden, lässt sich dennoch auf eine Goldmünze beziehen. Es finden sich nämlich unter dem persischen Reichsgolde nur Ganz- und Halbstücke von dem oben erwähnten Gewichte. Die Münzen der Satrapen und die aus griechischem Golde auf Dareikenfuss gemünzten Stücke hingegen bieten kleinere Nominale dar. Die nächstkleineren sind Viertel, bis zu einem Gewichte von 4,3 Gramm, welche aber als Halbstücke angesehen wurden, da das eigentliche Halbstück wie erwähnt den Namen Jagsixbg hatte, und diese Viertel daher halbe Dareiken Messen. Jedoch sind wohl diese schwerlich zur Tempelsteuer verwendet worden, da sie einem Silberwerthe von 43 Gramm entsprechen, welcher "Werth etwa 6 Haibschekeln gleich ist, und mithin eine sechsfache Steuer betragen würde, was nicht anzunehmen ist. Da es aber nicht Halbstücke sein mussten, so hat man unter den kleineren Münznominalen zu suchen. Es finden sich dort wirklich Goldmünzen im Gewichte von 0,82 Gramm, welche im Silberwerthe 8,2 Gramm gleich sind und dem Halbschekelgewichte fast entsprechen89), mithin die als Tempelsteuer verwendete Münze sein dürften. Ausser bei diesen Tempelabgaben sind auch im Verkehr die Golddareiken erwähnt; so in der Mischna90), wo beispielsweise bei der Besprechung der angegebenen Summe eines "Wechselformulars der Dareikos als Münze angeführt ist, und zwar dem Zusammenhange nach als Goldmünze, da die Münzen aus anderen Metallen dort schon vorher angegeben werden. B. nnT W Golddenar. Der Golddenar wird in der Mischna entweder mit 2TW oder mit "O'H bezeichnet, im Talmud oft auch in der Pluralform durch "Hj1! ausgedrückt91). Sein Werth wird indirect in der Mischna92) angegeben, indem bei einer Verth eilung von 200 Silberdenaren an drei Frauen gesagt wird, die eine erhält 50 Denare und je eine der beiden anderen 3 Golddenane (2m1 ntifötf), d. 88) Jerusalemischer Talmud Schekalim 46, 4. 89) Mommsen a. a. 0. pag. 9 ff. 90) Baba bathra X, 2. 01) Mischna Baba mezia IV, 1. VIII, 8. Schebuoth VII, 1 u. s. w. Tosifta Schekalim 3. Tractat Baba bathra 166, a. oa) Ketuboth X, 4. 3