Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1862
- Date
- 1862-01-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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15 C. JDCDD Provinzialmünze. Neben dem jerusalemischen Silbergeide circulirte auch eine palästinensische Scheidemünze unter dem Namen rü'HE yDEft, Provinzialmünze, welche durch ihre starke Legirung bis auf 12,5 Procent, also bis auf den achten Theil des Silbergehalts ausgemünzt wurde. In diesem Gelde sollten alle nachbiblischen Geldangaben, wie Straf- und Entschädigungssummen u. s. w. gezahlt werden, die Geldangaben im Pentateuch hingegen nach tyrischem Gelde, welches Rabbi Jehuda im Namen des R. Assi als feste Regel aufstellt „n:nö?\DD cm2l hm vpD mira "HÖHT! 213p pdd bD alle im Pentateuch angeführten Summen Silbergeldes seien nach tyrischem Gelde, alle nachbiblischen nach Provinzialgelde zu berechnen"70). Das Provinzialgeld war fast in denselben Nominalen wie das jerusalemische Silbergeld ausgemünzt, nur war jenes, wie schon gesagt, im Werthe dem achten Theile dieses Silbergeldes gleich. So wird77) eine Hj'HS!~ü£ erwähnt, in gleicher Weise78) ein rü"Hö vbü, welcher der achte Theil des tyrischen Sela ^lü JJPD ist. Die letztere Gleichung wird dort durch ein Factum belegt, dass nämlich Jemand einen rUHE vbü zahlen sollte, und diese Strafe auf einen halben Sus festgesetzt wurde, während der tyrische Sela 8 halben Sus oder 4 ganzen Sus gleich war. Im Talmud79) wird als Strafe für eine gewisse Realinjurie ein Sela bestimmt und die Erklärung dabei abgegeben, dass damit nicht der gewöhnliche Sela von 4 Sus, sondern derjenige, der einen halben Sus werth ist, gemeint sei. Oft wird auch v£,TtfD 1T1* für nra gebraucht8"). Einiger anderer Arten von CJPD, die auch einen geringeren Werth als die tyrischen Silberstücke, Tetradrachmen, hatten und dem Provinzialgelde angehörten, geschieht im jerusalemischen Talmud81) Erwähnung. Dort führt R. Jochanan drei Münzgattungen als HSV 5?2i2<2 gangbare Münze an, die dem Zusammenhange nach einen Gegensatz zum tyrischen Gelde bilden. Sie heissen nPSi^T nWiÖ m^^^D CJJ^O. Diese Selaim repräsentiren aus- und inländische Münzen, und zwar werden auch nur bei den ausländischen neue von alten Münzen unterschieden, da alte inländische Münzen von so leichtem Gewichte gar nicht vorhanden waren. m^^l^D j??D ist eine von Severus geprägte Münze. Nun ist bekannt, dass die Verschlechterung der römischen Münzen unter Severus so weit zugenommen hat, dass die Legirung bis auf 50, auch 60 Procent gestiegen ist. Es waren daher die Münzen unter Severus schlechter als die tyrischen. Bei jeder Münzrednction wurden die neuen, von geringerem Gehalte geprägten Münzen den alten besseren gleichgestellt, so dass beide nebeneinander in Umlauf waren8'-), und es wird daher diese severische Münze als eine gangbare NST» yut2£ bezeichnet. Die zweite Münze rwunö ybö (zu lesen mj'Onö vbü) ist eine Dyrrhachiner Münze des Königs Monunios. Aus der illyrischen Prägung finden sich nämlich Stücke mit der Aufschrift BACIAEQC MONOTNIOT 10,26 Gramm schwer. Ihr Gepräge ist eine ihr Kalb leckende Kuh und die sogenannten Gärten 76) Bechorotli 50, b. Kidduschin 11, b. Vergl. Tosifta Ketuboth 12, Schluss und Sifra Wajikra 20. Ob diese Regel sich auf alle Nominale oder nur auf Selai'm bezieht, vergl. Baba kama 36, b Tosafoth s. v. ^BH, Bechoroth 50, b Tosafoth s. v. $o und Ketuboth 67, a Tosafoth s. v. 1DN. T7) Baba kama 90, b. 7S) Baba kama 36, b. T9) Kidduschin 11, b. 80) Ketuboth 65, b. 67, a. 81) Ketuboth 25, 2. 82) Mommsen a. a. O. pag. 758.