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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1862-01-01 · 1862 · page 16

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1862
Date
1862-01-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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14 nämlich Kappadokien unter römischer Herrschaft gehörte, gab es dort Tetradrachmen attischer und tyrischer Währung, von 14,39 bis 16.41 Gramm, wie die Ariarthesmünzen zeigen, und später attische Drachmen von 3,44 bis 4,22 Gramm. Im Jahre 17 der üblichen Zeitrechnung wurde Kappadokien römische Provinz und es tritt dann das römische Silbercourant auf. Das gewöhnliche Nominale steigt bis auf 3,")6 Gramm7-). Nun waren die in Palästina geprägten Münzen thatsächlich schwerer, als die letztgenannten römischen, wie die noch jetzt vorhandenen jüdischen Münzen zeigen73), da sie nach tyrischer Währung geprägt sind74), welches auch die Tosifta75) angiebt ,fpD inrN "•^imT»?)DD m unter tyrischem Silbergeide versteht man jerusalemisches Silbergeld". B. riTO^lT rnj?D Jerusalemischer Münzfuss. Ein jerusalemischer Münzfuss wird unter dem Namen nVE^YT1 TW£ in den talmudischen Quellen angedeutet, welches sich aus der Vergleichung der folgenden drei Stellen ergiebt: ......mö ysjoft bv vb inw p^bnE pN A. ......pbv im« ifibnz p« nyi&rTy rroöi nraD nm t> v>n i&d (k "tos NnDDin) (52, 4 w -wy» idwno......bbrns w kd^d p cp») p:> tjöw jnts» b. nTO^n"» nrao royö £ T»n tspd roxsv nwfcn pi£n& px c. (97, b «ap arn) pi&nö p« c:wion c^ö w A. Man darf „zweites Zehnt" 'WV'O) durch eine Revolutionsmünze nicht auslösen. Hatte man Ben-Cosibäische Münzen, welche nach jerusalemischem Münzfusse geprägt waren, so durfte man durch sie „zweites Zehnt" nicht auslösen. B. Durch eine Revolutionsmünze, z. B. eine Münze von Ben-Cosiba, darf man „zweites Zehnt" nicht auslösen. C. Man darf „zweites Zehnt" durch nicht gangbares Geld nicht auslösen: hatte man Ben-Cosiba'isches, nach jerusalemischem Münzfusse geschlagenes Geld, oder Münzen von den ersten Königen (alte, nicht gangbare Münzen), so durfte man durch sie „zweites Zehnt" nicht auslösen. Diese 3 Citate ergänzen sich gegenseitig, und zwar Citat B. drückt deutlich aus, dass hier Revolutionsmünzen, nämlich die Bar-Cochbaischen oder Ben-Cosibai'schen gemeint sind. Citat A. durch das Wort ITJ/'Ö/Dl und Citat B. durch Auslassung des m^ltflT mj?ö bestimmen die Erklärung des Citat C. dahin, dass hier kein besonderes jerusalemisches Geld, welches zum Austausch für „zweites Zehnt" nicht zu gebrauchen wäre, sondern die Bar-Cochbaischen Münzen, die nach jerusalemischem Münzfusse, welcher der tyrische war, geprägt waren, angegeben sei. Somit ist auch die Leseart, welche Raschi zu Baba kama 97, b. zur Stelle anführt, zurückgewiesen. ') Mommsen, Geschichte des römischen Münzwesens, pag. 711.!) de Saulcy, Recherches sur la numismatique judai'que pag. 20, fand das Gewicht eines Schekels 14,65 Gramm. ) Boekh a. a, 0. pag. 67. ') Ketuboth 12 am Schlüsse.

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