Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1861
- Date
- 1861-01-01
- Page
- – (sequence 57)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 80% known words query
- IRI
…/2720904-2720919-2720920--0376-2721618- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
55 wirrten handschriftlichen Ueberlieferung in überzeugender Weise wiederherzustellen ist bis auf den heutigen Tag nicht gelungen. Diese Beispiele erweisen also, dass Severus aus den Annalen des Tacitus diejenigen Nachrichten über die neronische Regierung fast wörtlich ausgezogen hat, welche in Beziehung stehen zu den Christenverfolgungen, einem mit besonderer Ausführlichkeit behandelten und in der Einleitung (s. oben S. 43) hervorgehobenen Gegenstande des nachbiblischen Theiles seiner Chronik. Um denselben Autor nun auch auszubeuten für die mit der Geschichte der Flavier zusammenhängende Zerstörung Jerusalems, deren Schilderung ebenfalls in der Einleitung versprochen wird, brauchte Severus nicht einmal nach einem anderen Werke zu greifen, da bekanntlich schon im vierten Jahrhundert die taciteischen Annalen und Historien zu einem Corpus von dreissig Büchern vereinigt waren. Wir freilich suchen jetzt in dem erhaltenen Rest der Historien vergebens nach dem 'Todestage der berufenen Stadt1, dessen Beschreibung Tacitus zu Anfang des fünften Buches verheisst (c. 2 famosae urbis supremum diem tradituri sumus). Nur den Beginn der Belagerung Jerusalems finden wir erzählt (c. 13); die Abschnitte, welche den Sturm und die Zerstörung enthielten, sind uns durch das Missgeschick entrissen, welches die zweite Hälfte des fünften und alle übrigen Bücher der Historien betroffen hat. Dass jedoch als Severus schrieb die Historien noch nicht die jetzige Verstümmelung erlitten hatten, bezeugt sein Zeitgenosse Orosius 73), der unter namentlicher Erwähnung des Tacitus grössere Stellen wörtlich mittheilt über Ereignisse, welche in die spätere Regierung des Vespasianus und in die des Domitianus fallen, mithin nur in dem jetzt verlorenen Theil der Historien besprochen sein konnten. Von allen Seiten her sammeln sich also die Anzeichen , welche dem taciteischen Ursprung des Severischen Berichts über den Kriegsrath einen so rung der Worte crucihus affixi von der vorhergehenden und folgenden Todesart. Denn die Kreuzigung an sich, obgleich Grausamsie nach römischen Begriffen beschimpfend ist, enthält doch, zumal da die Gemarterten schwerlich römische Bürger keit Ner0 3 waren, nicht einen solchen 'Hohn', dass Tacitus sie auf gleiche Linie hätte stellen dürfen mit dem Todthetzen nach vorherigem Einnähen in Thierfelle und mit dem Verbrennen als Beleuchtungsmaterial. Da das unsicher tastende Verfahren des Severus zeigt dass die Stelle sehr früh in Unordnung gerathen war, so sei mit der in solchen Fällen gestatteten Kühnheit folgende Schreibung vorgeschlagen: aut crucihus affixi et fiamma di[vex]aii tibi defecisset dies in u.tum nocturni luminis urerentur. Nachdem in divexati^ für welches Severus das einfachere aber neben urerentur unbrauchbare usti setzt, die Buchstaben vex unleserlich geworden, hat man di zu fiamma gezogen und daraus fiammandi gemacht; ati ward dann zu atq. Hiernach wäre zu übersetzen: 'oder sie wurden an Kreuze genagelt und mit Feuer gequält bis sie endlich, nachdem der Tag gewichen, zur Erleuchtung des nächtlichen Dunkels verbrannt wurden.' Es werden also nur zwei verhöhnende Todesarten geschildert, erstlich das Einnähen in Thierfelle und zweitens das Verbrennen, zu welchem crucihus affixi nur die Vorbereitung enthält; deutlich ergiebt sich dies aus dem Brief der Smyrnäischen Gemeinde über den Feuertod des Märtyrers Polykarpo§ c. 13: sv&smg ovv avzm (HolvxaQmp) TtSQiszi&szo rä ngog xr\v tcvqccv fiQiio6[i£Vtt OQyava. [ieXlövzcov Se avzmv nai tcqogt\1.sv avzbv, Einsv "ucpszs [is ovzcog. 6 yug Öovg f*ot vnofisivuL zo tcvq dcöaei -nal %co(>lg zrjg vpszsQccg h zäv x\\(qv docpcdsiug day.vlzcog ('ohne dass mein Körper durch die Nägel zerrissen wird' nach der Lesung bei Eusebios H. E. IV, 15) imnsivai zij nvQai" Ol 8e ov nad'^i.caaav jisv, k'8riaav de avrov. Feuerqualen, wie sie Tacitus beschreibt, kamen noch während der Christenverfolgung unter Diocletian zur Anwendung. In der Schrift de mortib. persecut. c. 18 heisst es von Einem, der das kaiserliche Edict herabgerissen hatte, non modo extortus sed etiam legitime coctus cum admirabili patientia postremo exustus est; und eine weitläufigere Schilderung derselben Martern findet sich c. 21: Dignitatem non habentibus poena ignis fuit. Id exitii primo adversus Christianos permiserat (Maximianus), datis legibus ut post tormenta damnati lentis ignibus urerentur. Qui cum deligati fuissent, subdebatur primo pedibus lenis fiamma (vgl. Tacitus) tamdiu donec callum solorum contractum igni ab ossibus revelleretur. Deinde* etc. 73) Die Stellen sind in den älteren Ausgaben des Tacitus unter den Testimonia und bei Ritter prol. p. XXXIII ausgeschrieb en.