Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1861
- Date
- 1861-01-01
- Page
- – (sequence 50)
- Language
- German
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4S anderspreehen menschlicher und göttlicher Zeugen; und aus Rücksicht wiederum für diese andere Klasse von Lesern beschränkt sich Severus darauf, ein für alle Mal in der Einleitung die Ausbeutung'heidnischer* Autoren, gleichsam als liege darin etwas Verfängliches, zu cgestehen (non pigebit \ fateri)3^ während er namentliche Anführung derselben bei den einzelnen Thatsachen auf das Strengste \ vermeidet. Nur ein einziges Mal erscheint in unserem jetzigen Text der Chronik der Name' eines Klassikers, der des Vergilius; aber die betreffenden Worte 64) sind bereits von Sigonius aus anderen Gründen als eingeschobene erkannt worden; tiberall sonst werden die nichtbiblischen Quellen entweder ganz in der Stille benutzt, oder es werden nur in Bausch und Bogen 'weltliche Geschichtschreiber* und cweltliche Bücher (saecularia scripta, mundiales historici II, 14, 4; 7)3 genannt. Durch diese Citatenscheu ist nun freilich der wissenschaftliche Gebrauch der nichtbiblischen, für den jetzigen Leser werthvollsten Bestandteile der Chronik sehr erschwert; man wird für jede einzelne Nachricht erst den ungenannten Gewährsmann ermitteln müssen; und die grössere oder geringere Wahrscheinlichkeit, die dabei sich erreichen lässt, wird den Grad von Vorsicht oder Zuversicht zu bestimmen haben, mit welcher man das Dargebotene aufnehmen darf. Dass jedoch bei derartigen Combinationen die Wahrscheinlichkeit fast bis zur Gewissheit sich steigern kann, mag liier an dem Beispiele wenigstens Einer Nachricht gezeigt werden, die uns jetzt allein durch; Severus überliefert und wichtig genug ist, um eine möglichst erschöpfende Besprechung aller in Betracht kommenden Umstände zu rechtfertigen. Die Verheerung Jerusalems und seines Tempels tritt zwar mit der Verheerung Korinth's und Karthago's zu einer Reihe von drei Blut- und Feuerspuren zusammen, welche den Fortschritt der römischen Herrschaft in den drei besiegten Welttheilen bezeichnen, aber die Beweggründe zu dieser Vernichtungspolitik lassen sich bei der africanischen und griechischen Grossstadt viel leichter erkennen als bei der judäischen. Abgesehen von allen Eingebungen des Nationalhasses und der Handelseifersucht bietet schon die militärische Organisation der römischen Republik eine hinlängliche Erklärung, weshalb auf Befehl des römischen Senats der feine Scipio eben so wenig wie der rauhe Mummius sich damit begnügen durfte, die eroberte Stadt blos einzunehmen und dann zu schonen. Festungen und Sammelplätze von solcher Bedeutung wie Korinth und Karthago konnten nur durch starke Besatzungen auf die Dauer behauptet werden; und da die römische Republik ein stehendes Heer nicht besass, musste der aristokratischen Bequemlichkeit des Senats die Beschaffung der nöthigen Garnisonen sehr schwierig, und seiner aristokratischen Unerbittlichkeit musste es sehr einfach erscheinen, zu zerstören was ohne Ungelegenheit sich nicht interpola- 64) Die Erzählung vom Bei zu Babel beginnt II, 8, 3: erat ea tempestate apud Babylonios Beli antiquissimi regis, üonen. CU,-UÄ etiam Virgilius meminit, ex aere simulacrum, wozu Sigonius bemerkt: non videtur Virgilius eundem Belum Balylonium inteUigere, cum de Tyriis loquens dixit: Genitor tum Belus opimam Vastabat Oyprum {Äen. I, 621). Quare vereor ut haec verba 'cuius etiam Virgilius meminit' afficta sint ab alio aliquo parum Iiistoriarum perito, et temere deinde ex margine in textum irrepserint. Auf die Maxime des Severus, Klassiker nicht namentlich zu citiren, scheint Sigonius nicht aufmerksam geworden zu sein, da er sonst wohl seine Ausmerzung der Marginalie auch auf diesen Grund gestützt hätte. — Dass frühe Leser der Chronik sich mit Nachtragen von Citaten am Rande beschäftigten, zeigt noch JZ, 40, 5, wo die Worte ut sanctus Hilarius in epistolis refert ebenfalls schon von Sigonius, wegen des gegen Severus' Gebrauch verstossenden sanctus, ausgeschieden sind. Vgl. Anm. 52.