Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1861
- Date
- 1861-01-01
- Page
- – (sequence 43)
- Language
- German
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41 .durchmusterte56) Stück eine Probe gegeben hat. Im Kreise der Redekünstler und Sachwalter, welche den Kern der gebildeten Stände Aquitaniens ausmachten, war die Bibel bisher nicht blos ungelesen geblieben, sondern sie war für dieselben auch wirklich unlesbar. Je ausschliesslicher die Jugenderziehung eine formal litterärische ward, je weniger man im späteren Leben die Form mit gediegenem Gehalt des Denkens und Handelns zu erfüllen vermochte, und je unfähiger man selbst auf formalem Gebiete sich fühlte, das Ueberlieferte durch eigene Erfindung zu mehren, desto wählerischer und einseitiger wurde der litterärische Geschmack, desto herrischer wollte er vor allen Dingen seinen formalen Anforderungen genügt sehen, ehe er sich auch nur bis zur Kenntnissnahme mit einem neuen Stoffe einlassen mochte. Um die Ueberwindung zu begreifen, welche Leuten dieser Bildungsstufe der Entschluss kosten musste, ein Capitel der Septuaginta oder der Itala zu endigen, braucht man die Vorstellungskraft nicht einmal so weit zurückzuspannen, wie es der jüngst verstorbene Historiker Englands57) gethan hat, der sich die Frage vorlegt, welche stutzende Miene wohl die in Mäcenas' und Pollio's Abendzirkeln versammelten Meister der lateinischen Zunge gemacht haben würden, wenn plötzlich die Cherubim et Seraphim, die im ambrosianischen Lobgesang incessabili voce prodamant Sanctus, ihr Ohr getroffen hätten. Vielleicht dass ein Vergilius und Horatius, gerade weil sie mit ihrer Sprache und ihren Stylformen noch als wahre Herren und Meister umgingen, nachsichtiger über einen SolöMsmus oder eine im Hebräischen kräftige aber im Lateinischen wunderliche Metapher hinweggelesen hätten, sobald nur einmal der Inhalt der Bibel ihnen nahe gebracht worden. Aber die Litteraten Und Gebildeten des vierten und fünften Jahrhunderts waren die Unterthanen einer eingelernten Grammatik, die Sclaven einer überkommenen Stylistik; mit dem besten Willen konnten sie nicht mehr die nöthige Freiheit des Sinnes erringen, um den Geist da zu achten, wo eine fremdartige oder gar regelwidrige Form 56) Die nöthigsten Angaben über die vorgenommenen kleineren Wortbesserungen seien hier in aller Kürze zusammengefasst. — § 3 hat conviciumve, das sich selbst rechtfertigt, schon De Prato vorgeschlagen, wie auch § 22 in quamcunque malitiam, und § S didrachmis auf Grund der Septuaginta, welche bekanntlich den vier attische Drachmen geltenden Schekel auf die alexandrinische Währung reducirten. — § 5 ist in vor iudicio aus der Vaticanischen Handschrift hinzugekommen. — § 6 mag sich Jeder, der es der Mühe werth hält, die unverkennbare und von fast allen Herausgebern anerkannte Lücke beliebig ausfüllen mit Benutzung der bei Sabatier verzeichneten Itala oder nach Anleitung des Griechischen, welchem Severus sich auch darin anschliesst, dass er für sgeixoviou-ivov deformatum setzt im Sinn von formatum deformatu (Ruhnken zu Rutil. II, 6 init.~). Ich fühle mich nicht gedrungen, bei dieser widerwärtigen und wohl nur aus schlimmer Absicht entsprungenen Verderbung der hebräischen Urschrift durch die Septuaginta länger zu verweilen, zumal da Hieronymus das Richtige in sein Recht eingesetzt hat. — § 26 sticht die synonymische Fülle paitperibus et egenis, welche überall auffallen würde, gegen den sonst so knappen Styl dieses Abschnittes gar zu sehr ab und findet im Bibeltext keinen Anhalt. Mein Vorschlag paitperibus gentis entspricht dem pauperes populi tui ("^EJ? ^"^fcO des Hieronymus, wofür die bei Sabatier aus Augustinus angeführte Itala pauperes gentis tuae hatte. — Zur Charakteristik von De Prato's Kritik sei schliesslich noch bemerkt, dass er § 8 und § 10 consuluerit beidemal mit grosser Unbefangenheit ändern will in consuiere recluserit. Er hatte also kein Gefühl dafür, wie trefflich consuiere mit dem Sinn von 'Maassregeln ergreifen' in jedes gute Latein und besonders in ein juristisches passt. Ueberhaupt scheint er von der juristischen Färbung des ganzen Stücks nichts gemerkt zu haben, so wenig wie seine Vorgänger, ausser Sigonius, der sie nicht übersehen haben kann, aber nur bei vindicta sich in der angegebenen Weise darüber geäussert hat. 57) It is curious 1o consider, hoio those great masters of the Latin tongue, tcho med to sup with Maecenas and Pollio, Macaulay. would haoe been perplered by *Tibi Cherubim et Seraphim incessabili voce prodamant Sanctus, Sanctus, Sanctus Dominus Deus Sabao/h' or by 'Ideo cum Angelis et Archangelis, cum thronis et dominaüonibus! — Macaulay, history of England, ch. 14, VoL V, 141 der Leipziger Ausgabe. 6