Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1861
- Date
- 1861-01-01
- Page
- – (sequence 39)
- Language
- German
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37 zurück, dessen sich die Feder eines Garns oder Ulpianus hätte schämen dürfen. Ueberall zeigt sich die bündige Klarheit der Satzbildung, welche den geschulten Juristen Roms ohne merklichen Unterschied der Zeiten eigen war, und das scharfe Gefühl für die Tragweite der einzelnen Wörter, welches unzertrennlich ist von der Schärfe der Begriffe. Von dem letzteren Vorzug giebt gleich das zweite Wort in § 1 ein deutliches Beispiel. Den chebräischen Knecht1 der biblischen Urschrift nennt Hieronymus, wie man sieht, servum Ilebraeum; dass die Itala ebenso lautete, bezeugt53) Augustinus; Severus dagegen sagt Hebraeus puer. Dazu kann ihm ncuda cEßoaTov der Septuaginta nicht den alleinigen Anlass gegeben haben; denn überall sonst (§ 5, 7, S), wo bei den Septuaginta ebenfalls nuTq im Sinne von dovloq steht, hat Severus nichts desto weniger servus gebraucht; ein Verfahren, das seinen Herausgebern räthselhaft geblieben ist. Es klärt sich jedoch leicht auf durch die Erwägung dass für den Juristen servus den servilen Stand bedeutet. An allen übrigen Stellen (§ 5, 7, 8), wo von einem kanaanitischen Sclaven die Rede ist, hat daher Severus auch wirklich servus gesagt. Den hebräischen Knecht dagegen, dessen Dienstbarkeit nach Ablauf von sechs Jahren ohne Manumission von selbst erlischt, servus zu nennen, wäre ein juristischer Widersinn gewesen. Denn einen servus auf Zeit giebt es nicht. Severus wählt daher in puer ein Wort, welches die dienende Stellung bezeichnet ohne nothwendig den Sclavenstand einzuschliessen. — Eine ähnliche Rücksicht hat ihn § 5 das von Hieronymus gebrauchte Wort ancilla, welches auf den ersten Blick sogar sprachgemässer scheint, vermeiden lassen. Denn obwohl im gewöhnlichen Verkehr ancilla aus der ursprünglichen Bedeutung cDienerm> in die von cSclavin:> übergegangen war und auch juristische Erläuterungsschriften sich dieses Gebrauches nicht enthielten, so war er doch in den strengen Gesetzstyl, den Severus hier nachbildet, nicht eingedrungen; im aquilischen Gesetz heisst es nicht qui servum ancillamve alienum alienamve sondern qui servum servamve etc. (Dig. 9, 2, 2), und ebenso spricht der Prätor {Dig. 11, 3, 1, pr.). — Recht unbarmherzig erscheint diese juristische Strenge der Wortbegrenzung in § 15. Die virgo wird dort nur im ersten Satzgliede geduldet; nachdem aber das Verbum corruperit hinzugetreten, kann Severus nicht einmal zum Gebrauch des Pronomen sich entschliessen, wie es doch das hebräische Original hat und wie Hieronymus sagt dotabit eam und die Septuaginta (psQvieT cevTqv, sondern er greift schon hier zu einem neuen Substantiv , welches im guten Sprachgebrauch zwischen virgo und uxor die Mitte hält, und sagt dotabit puellam, während Hieronymus sogar noch im zweiten Satz von pater virginis spricht. — Neben solcher Abgemessenheit in der Verwendung des allgemeinen Sprachguts sind die Paragraphen des Severus auch vielfältig mit Entlehnungen aus dem fachmässigen juristischen Formelschatz geschmückt, und bei der Bedeutung, welche selbst dem geringsten Rest vorjustinianischer Rechtssprache zukommt, ist eine nach dieser Seite blickende Durchmusterung des ganzen Stückes um so mehr geboten, als erst hierdurch die, nicht immer glückliche aber immer bedächtige, Sorgfalt in ihr 53) Sabaticr verletzt seinen in der Vorrede (I p. XIV*) aufgestellten richtigen Grundsatz, dass Augustinus der gewichtigste Zeuge für die Itala sei, indem er die augustinischen Citate für servum Hehraeum blos in den Noten erwähnt, als Text der Itala aber folgenden abgerissenen Vordersatz aufführt ans 5Ambros. in Ps. 118 t. 1, 991': Si emeris puerum Hehraeum et servierit tibi annis sex, trotzdem schon et seroierit zeigt dass Ambrosius hier nicht wörtlich citiren wollte. Der mailänder Bischof, welcher einst im consilium des prätorischen Präfecten fungirt hatte und so gut wie Severus juristische Bildung besass, wird aus demselben Grunde wie dieser sich des servus Hebraeus enthalten haben.