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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1861-01-01 · 1861 · page 38

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1861
Date
1861-01-01
Page
– (sequence 38)
Language
German
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36 die Unterbrechung der gerundivischen Construction, welche mit § 18 beginnt und bis an das Ende des ganzen Stückes festgehalten wird; nur in den fraglichen Sätzen erscheint das ungrammatische non mit dem Futurum, welches hier keinerlei mildernde Umstände wie beim Dekalog (ob. S. 31) entschuldigen. Denn gerade um die Verletzung des lateinischen Ohres durch ein solches non praeteribis, non occides, non iustificabis zu vermeiden, hat Severus unmittelbar vorher und unmittelbar nachher diejenigen Gesetze welche, wie diese jetzt die Construction unterbrechenden, keine Strafbestimmung enthalten, also nicht nothwendig in Vorder- und Nachsatz gegliedert zu werden brauchen, recht absichtlich und recht geschickt gerundivisch gewendet. Auf welchem "Wege das Einschiebsel entstanden ist, lehrt ein Blick auf die Septuaginta. Wie dort V. 5 das allgemeinere vnotpyiov statt des speciellen ~))12r\ des hebräischen Textes und asinus des Hieronymus gesetzt ist, so findet sich hier animal. Während Hieronymus den Wechsel des Hebräischen zwischen *p\\' und "ySW mittels des freilich unklassischen odientis nachzubilden versucht, setzen die Septuaginta beidemal £%Oqov und ebenso das Einschiebsel beidemal inimici. Endlich giebt non iustificabis impium pro muneribus Buchstab für Buchstab den von Hieronymus vermiedenen Fehler der Septuaginta wieder, welcher sich aus der Verderbung von >EH p^T&t iö in p"H2n &6 herleitet. Mit der einzigen Ausnahme dass statt ßovc fj imo£vyiov (V. 4) zusammenfassend5-) pecus gesagt ist, liegt also hier eine nach den Septuaginta gefertigte wörtliche Uebersetzung vor, und eben diese Wörtlichkeit enthält einen Beweis mehr dafür dass wir es nicht mit Severus selbst zu thun haben, der sonst immer der Verständlichkeit oder der Grammatik durch Kürzung oder Aenderung zu Hilfe kommt. Andererseits gewährt die Wörtlichkeit auch einen kleinen Ersatz für die Störung, welche die Interpolation verursacht, und eine Andeutung über die Zeit ihres Urhebers. Er muss vor Verbreitung der Vulgata gelebt haben und da die Kenntniss der vor Hieronymus umlaufenden Uebersetzungen zuweilen einen nützlichen Anhalt für Kritik ecclesiastischer Schriften bietet, so wird man dem frühen Leser des Severus nicht allzusehr zürnen, welcher mit Nachträgen aus einer solchen Uebersetzung den Rand seines Exemplars der Chronik versehen hatte. Nach Ausscheidung dieser Marginalien bleibt nun, abgesehen von Wörtern wie idola (§ 17) und sabbatum (§ 25), deren technische Natur sie unentbehrlich macht, in dem ganzen Stücke nichts interpola- 52) Wahrscheinlich sind die drei Worte Inimici pecus errans ein Rest der kurzen Fassung, welche Severus dietioneu. gem Qebote gegeben hatte, etwa in folgender Weise: Inimici pecus errans reducendum. Als die am Rande nachgetragene - wörtliche Uebersetzung in den Text drang, ward reducendum in reduces umgeschrieben und zugleich wurden die Worte non praeteribis sed von ihrem richtigen Platz vor erigere dahin verschlagen wo sie jetzt stehen. — Dass die Itala für das griechische a&cöov QV. 7) innocentem, nicht wie Hieronymus insontem hatte, zeigt auch die Anführung bei Cyprianus testim. adv. lud. II, 14, welche bei Sabatier (Bibliorum sacrorum latinae versioncs antiquae seu vetus Italica. Paris. 1751) fehlt, obwohl er den Vers übereinstimmend aus Lucifer Calaritanus mittheilt; V. 4, 5 hat er in wechselnder Fassung aus verschiedenen Schriftstellern verzeichnet: auf das hiesige Einschiebsel ist er nicht aufmerksam geworden. — Ausser an dieser Stelle findet sich ein wörtliches Citat aus der Bibel nur noch Einmal in der ganzen Chronik und zwar abermals in einer offenbaren Interpolation. Nachdem nämlich II, 29, 5 von Nero gesagt war incertum an ipse sibi mortem consciverit; certe corpus illius interemptum wird folgendes angeflickt: unde creditur, etiamsi se gladio ipse transfixerit, curato vulnere eius servatus, secundum illud quod de eo scriptum est (Apokalyps. 13, 3): 'Et (Flacius ut~) plaga mortis eius curata est' sub seculißne mittendus ut mysteriurn iniquitatis ererceat. Den unvereinbaren Widerspruch zwischen corpus interemptum und curato vulnere servatus hat bereits De Prato hervorgehoben, und schon das obligate secundum illud quod muss für Jeden, der sich in den Styl der Chronik hineingelesen hat, ein hinlänglicher Beweis der Interpolation sein. Vgl. Anm. 64 und 84.

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