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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1861-01-01 · 1861 · page 16

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1861
Date
1861-01-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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14 Henkers2'). Während dieser Verfolgungen waren alle Lücken, welche die frühere Gesetzgebung noch gelassen hatte, auf legislatorischem22) "Wege oder durch eine schlau ergänzende Praxis ausgefüllt worden, und die legale Maschine hatte die fürchterlichste Leichtigkeit der Handhabung erreicht, die Kunst, sie gegen ganze Klassen der Gesellschaft in Bewegung zu setzen, stand, von jenen Zeiten des "Valens und Valentinianus her, noch im frischesten Andenken als man sie gegen Priscillianus und die Seinigen spielen Hess. In der That, nachdem einmal ein römischer Beamte die Anklage auf malefieiwn23) — dies war die gangbare Bezeichnung für jeglichen Unfug verbotener Künste — angenommen hatte, Hess der damalige Criminalcodex den 'Unglücklichen,' wie Martinus in seiner Fürbitte die Priscillianisten nannte, keine Hoffnung mehr. Priscillianus konnte nicht leugnen, dass er die sogenannt zoroastrischen und andere magischen Bücher eifrig studire24). Waren doch Schriften dieser Gattung die Fundgrube, aus welcher fast alle späteren gnostischen Sektenhäupter sich mit astrologischen und physiologischen Analogien für ihre Dogmen versahen; und besonders Priscillianus, der eine sinnbildliche Bedeutsamkeit des menschlichen Körpers lehrte und die einzelnen Glieder desselben den einzelnen Theilen des Himmelsgebäudes entsprechen Hess, konnte für solche Beziehung zwischen Mikro- und Makrokosmus die brauchbarsten Vorarbeiten in jener magischen Litteratur finden. Nicht minder offenkundig war es, und musste daher auch von Priscillianus im peinlichen Verhör eingestanden werden, dass er nächtliche Gebetsversammlungen abgehalten habe; und gerade diese waren erst vor Kurzem durch ein von Valentinianus I. erlassenes Gesetz 25) ausdrücklich in den Kreis der als magisch verbotenen Prozesse 21) Die obige Schilderung beruht zumTheil wörtlich auf Ammian. XX/7X, 1; XX7X,lu. 2 und auf Zosim. 77", 13—16. .gegenMagie, jjgyjjg q^qj. Anmerkung zu Zosimus (p. 385 Bon.) wundert sich mit Recht, dass weder Gibbon noch sonst Jemand die culturgeschichtlichen Folgen hervorgehoben hat, welche diese Hexenprozesse durch die Verbrennung der Bibliotheken (vgl. Jul. Paul. Ree. Sent. 5, 23, 18) nach sich zogen. Auch Bernhardy's (Gr. L. I, 553) Darstellung bedarf noch dieser Ergänzung. — Was alles damals zum Todesverbrechen wurde, zeigt aufrecht entsetzliche Weise ein von Ammianus (XX/iX, l 1, 26) erzählter Fall. Lollianus, der noch unmündige Sohn eines Expräfecten Lampadius, wird auf Grund dessen hinj gerichtet, dass er ein magisches Buch {codicem noxiarum artium; vgl. Cod. Theod. 16, 5, 34) abgeschrieben. 22) Zur Zeit des Ulpianus war es noch controvers ob Anderes als öffentliches Ueben und Lehren der Magie strafbar sei (Collat. XV, 2, 2); ein Gesetz des Valens jedoch, aus der Zeit der hier fraglichen Verfolgungen, macht jedwede Berührung mit magischen Dingen [in cohibito errore mathernaticorum versari) zum Capitalverbrechen, neque enim dissimilis culpa est prohibita discere quam docere; Cod. Theod. 9, 16, 8 Cod. last. 9, 18, 8. Vgl. unten Anm. 24. Maieücium. 23) De maleficis et mathematicis et ceteris similibus lautet die Ueberschrift von Cod. Theod. 9, 16 und übereinstimmend Cod. Iust. 9, 18. — Schon Tacitus Amial. II, 69 und Apuleius Apolog. init. p. 273 Elm. gebrauchten das Wort in diesem Sinn und Augustinus Civ. VIII, 19 sagt hinsichtlich der römischen Gesetzgebung über Magie: an forte istas leges Christiani instituerunt, quibus artes magicae puniuntur, secundum quem alium sensum nisi quod haec maleficia generi humani perniciosa esse non dubium est. Vgl. oben Anm. 16. 24) Um diese juristische Katastrophe vorzubereiten, hatte Severus gleich das Portrait, welches er in sallustischer Manier von Priscillianus bei seinem ersten Auftreten liefert, mit folgendem Zuge versehen: Chi'on. II, 46, 5 quin et magicos artes ab adolescentia eum exereuisse creditum 'est. Auch Hieronymus hebt gerade diesen Punkt bei gelegentlicher Erwähnung des Priscillianus (ep. 133 p. 1032 Val.) besonders hervor; er nennt ihn Zoroastris rnagi studiosissimum et ex Symbolik rnago episcopum. Vgl. oben Anm. 16. — Die auf den menschlichen Körper angewandte astrologische Symbolik ist eines ^Hanus8*511" ^er wen'gen Stücke der priscillianischen Lehre, welche selbst unsere spärlichen und trüben Quellen (Lübkert p. 33) ( sicher erkennen lassen*, Augustinus {de haeres. 70) sagt darüber: astruunt etiam fatalibus asiris homines colligatos ipsumque . i corpus nostrum secundum duodecim signa coeli esse compositum .... comtituentes in capite Ariefem, Taurum in cervice etc. Reichliche Parallelen dazu aus der paganischen Litteratur sind in Lobeck's Aglaophamus p. 921 aufgehäuft. 25) iVc quis deinceps nocturnis temporibus aut nefarias preces aut magicos apparatus aut sacrificia funesta celebrare conetur, Cod. Theod. 9, 16, 7, wozu schon Gothofredus die einschlagende, für die spätere Geschichte der griechischen Myste- |; rien wichtige Stelle des Zosimus {IV, 3) verglichen hat.

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