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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1861-01-01 · 1861 · page 13

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1861
Date
1861-01-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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11 neue Wendung ihm Hilfe bringen; er mag auch nicht verzweifelt haben, am Hofe des Usurpators, dessen Geldnoth und Geldgier offenkundig waren, durch dieselben Mittel zu wirken, die ihm am Hofe des Gratianus genützt hatten; endlich durfte er die Hofihung hegen, die ihn ja auch nicht gänzlich getäuscht hat, dass aus Standesinteresse die Geistlichkeit es bedenklich finden werde, gegen einen Standesgenossen vor einem weltlichen Gericht zu klagen. Aus nicht minder begreiflichen Gründen mögen wiederum die Gegner des Priscillianus ihm gerne vor das kaiserliche Tribunal gefolgt sein. Gerade das beschränkte Strafmaass, welches ein geistliches Urtheil nicht überschreiten konnte, Hess sie leicht auf dasselbe verzichten; sie hofften auch vor dem weltlichen Richter zu siegen, und konnten dann die Vernichtung der Sekte mit viel handgreiflicheren Mitteln betreiben. Solche auf Erreichung des augenblicklichen Zweckes gerichteten Erwägungen waren stärker als jene allgemeineren, die Stellung ihres Standes zur weltlichen Macht betreffenden Bedenken; die Synode bricht ihr eigenes Verfahren ab ohne ein Urtheil zu fallen, und zwei aus ihrer Mitte, Ithacius und Idacius, die bisherigen Hauptgegner des Priscillianus, folgen ihm als Ankläger an den kaiserlichen Hof nach Trier. Von diesem Zeitpunkt an (384) beginnt nun die Spaltung unter den rechtgläubigen Bischöfen selbst, welche bis in das fünfte Jahrhundert fortdauerte, und deren Spuren der Chronik des Severus aller Orten eingedrückt sind. Martinus nämlich und mit ihm übereinstimmend Severus missbilligten das Benehmen der Synode als eine Charakterlosigkeit {inconstantia); man hätte — meinten sie — trotz des Priscillianus Weigerung das geistliche Gericht anzuerkennen, dennoch ein. Urtheil fällen und sich innerhalb der geistlichen Strafmittel halten sollen; es wäre der Sache völlig Genüge geschehen, wenn man die Priscillianisten für Ketzer erklärt und aus der kirchlichen Gemeinschaft gestossen hätte; höchstens hätte man auf Perhorrescirung der einzelnen Mitglieder der Synode eingehen dürfen, dann aber das Erkenntniss anderen neu zu berufenden Bischöfen vorbehalten müssen; gar nicht zu rechtfertigen sei es, dass man eine Sache solcher Art an den Kaiser bringe 17). Zunächst machte Martinus diese Auffassung dem Ankläger Ithacius gegenüber geltend und forderte ihn auf, von der Anklage zurückzutreten. Als er hier vergeblich sich bemühte, wandte er sich an den Usurpator selbst. Dieser hatte von Anbeginn dem Martinus eine Verehrung bezeigt, die wenigstens äusserlich .um so höher sich steigerte, je weiter der Preimuth dieses einen Bischofs von der höfischen Unterwürfigkeit der übrigen sich entfernte. Martinus hat es gewagt, die erste Einladung zur kaiserlichen Tafel auszuschlagen mit dem Bemerken, er könne nicht Brod brechen mit einem Manne, der dem einen Kaiser, dem Gratianus, das Leben, dem andern, 17) Aus den vielen hierauf bezüglichen Stellen des Severus wähle ich zur Mittheilung folgende bündige: Ghron. Synode zu II, 49, 9 Priscillianus vero, ne ab episcopis audiretur, ad principem provocavit; permissumque id nostrorum inconstantia (dieser Bordeaux- Tadel wird wiederholt Vit. 3Iart. c. 20 und unten Anm. 33); quia (De Prato conjicirt unnöthig qui) aut sententiam in refragantem ferre debnerant, aut si (so der Vaticanus statt sibi des Flacius) ipsi suspecti habebantur alüs episcopis audientiam reservare, non causam imperatori de tarn manifestis criminibus permittere. Man braucht diese Worte nicht einmal aufmerksam sondern nur überhaupt zu lesen, um einzusehen, dass eine Appellation im gewöhnlichen Sinne, d. h. von einem Urtheil der unteren Instanz an die höhere, hier nicht vorliegt. Die Synode kam gar nicht zum Urtheil (ne ab episcopis audiretur) und refragantem sagt deutlich, dass es sich um Einsprach gegen die Zuständigkeit der Synode handelt. Welche Verwirrung aus der Verwechselung dieser Recusation mit einer Appellation entstehen muss, denkt sich Jeder von selbst. 2*

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