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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1860-01-01 · 1860 · p. Seite XXXI

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1860
Date
1860-01-01
Page
Seite XXXI (sequence 33)
Language
German
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XXXI da beim Schliessen der Ehe mitunter wichtige religiöse Fragen auftauchen, zu deren Lösung es eines tiefern Wissens bedarf, wer nicht hierin gründlichen Bescheid weiss, sich mit solcher Angelegenheit nicht befassen soll1). Und so wird gewöhnlich die Trauung von einem Rabbiner geleitet, die in Deutschland seit mehreren Jahrhunderten in folgender "Weise vorgenommen wird: Braut und Bräutigam treten mit den Brautführern unter den s. g. Brauthimmel. Hier geht die Verlobung unter Assistenz des Rabbiners vor sich. Dieser spricht den Segenspruch der Verlobung über einen mit Wein gefüllten Kelch2). Hierauf legt der Bräutigam an die Hand der Braut einen einfachen goldenen Reifen und spricht die Worte: „Du seiest mir durch diesen Ring geheiligt nach dem Rechte Mosis und Israels". Hierauf werden über einen andern Kelch die Segensprüche der Trauung gesprochen3). Die Trauung — Chuppa — macht sowohl in religiöser wie in rechtlicher Hinsicht die Ehe zu einer vollständigen, auch wenn der Beischlaf nicht erfolgt4). Die Trauung eines ohne Hoffnung des Aufkommens lebensgefährlich Erkrankten (Trauung auf dem Todtenbette), der ehelicher Beischlaf nicht folgen kann und die aus Erbschaftsrücksichten eingegangen wird, hat nicht rechtliche Kraft6). Beim Eingehen der Ehe wird der Frau die Ketuba (donatio propter, besser ante nuptias) vom Manne verschrieben, die sie bei dessen Todesfalle oder im Falle der Scheidung zu fordern hat. Heirathet sie als Jungfrau, so ist die Ketuba auf zweihundert, als Wittwe auf hundert Sus (Gulden) festgesetzt6). An manchen Orten bedurfte es nicht der Verschreibung, die Ketuba wurde als selbstverständlich angenommen7). An Orten, wo die Ketuba verschrieben wird, darf die Ehe nicht eher eingegangen werden, als bis solches geschehen: die frühere Annäherung wird als coitus impudicus betrachtet8). Dasselbe gilt auch, wenn der Mann eine kleinere Summe als che festgesetzte, Gittin 6. Kidduschin 6. 13. 2) In neuerer Zeit geht gewöhnlich, eine Ansprache an Braut und Bräutigam über die Wichtigkeit des von ihnen zu schliessenden Bundes, voran. 3) Verlöbniss und Trauung also verbunden. Das Verlöbniss getrennt von der Training scheint in Frankreich und Deutschland schon im 11. Jahrh. nicht gebräuchlich gewesen zu sein. Vgl. Rasch respons. angeführt Glosse zu R. Ascher Ketubot 7. An die Stelle des Verlöbnisses (Kidduschin) trat das Versprechen (Schidducbin), das docl jedenfalls dem Verlöbniss vorangehen muss (vgl. oben). — Zwischen dem Segenspruche des Verlöbnisses und denen der Trauung wird gewöhnlich die Ketuba verlesen, lieber andere ältere Gebräuche vgl. weiter. — Auf unwesentliche, nach den verschiedenen Ländern und Gemeinden übliche Ehegebräuche kann hier nicht eingegangen werden. 4) Ketubot 48. 57 und sonst. So erklärt auch L. 39 D. de R. J. (50, 17): nuptias non concubitus, sed consensus facit. — Auch wenn der Bräutigam Bevollmächtigte gesandt, die ihm die Braut zur Trauung abholen, wird, sobald sie diesen übergeben ist, die Ehe als eingegangen betrachtet. Vgl. ausführlich Ketubot 48. (Das röm. Recht verlangt strict die deductio in domum mariti oder in die zum domum mariti erhobene Wohnung der Frau. Vgl. L. 5 D. de B. IV. L. 5 D. de usu et habit. [7, 8J. Hingegen macht die dedudio in domum mariti auch bei Abwesenheit des Mannes eine vollständige Ehe. Interessant ist L. 6. 7 D. de R. IV.: Cinna scribit: eum, qui absentem accepit «.Torem, deinde rediens a coena juxta Tiberini periisset, ab uxore lugendum responsum est: ideoque potest fieri, ut in hoc casu alupia virgo et dotem, et de dote habeat actionem.) 5) Eben Haeser 61 Glosse zu § 1, nach einem Responsum des R. Ascher. Quelle hierfür Ketubot 57. Vgl. auch R. Ascher das. und Eben Haeser l. I. § 1. 6) Ketubot 10, vgl. R. Ascher das. Ueber diese Summe nach späterem Werthe vg^. Maimonid. Ischut 10, 8. Responsen zu Ischut 13. Eben Haeser 66, 6. 7) Ketubot 16, Baba Mazia 17 und sonst. 8) Baba Kama 89 und an andern Stellen.

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