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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1860-01-01 · 1860 · p. Seite XXX

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1860
Date
1860-01-01
Page
Seite XXX (sequence 32)
Language
German
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XXX Art der Eingehung der Ehe und ihre Wirkungen. Als das eigentliche Alter zur Eingehung der Ehe wird von der Mischna das zurückgelegte achtzehnte Jahr angegeben1); aus Sitthchkeitsrücksichten wurde zwar die Zeit der eintretenden Pubertät für wünschenswerth erachtet2), doch wurde die Ehe gewöhnlich im siebzehnten Jahre eingegangen3). Die Eingehung der Ehe geschieht nach vorher erfolgter Verlobung4), durch Chuppa. Dieser in Mischna und Talmuden allenthalben vorkommende Ausdruck für Trauung ist in diesen Schriften, als allgemein bekannt, nicht näher defmirt; in späterer Zeit waltete jedoch über dem Eigentlichen der Chuppa Zweifel ob. Nach Einigen besteht sie in dem Einzug der Braut in das Haus des Gatten (Bräutigams) 5) •, nach Anderen in dem Zurückziehen des Bräutigams und der Braut in ein Gemach6). Für diese Meinung spricht die Etymologie wie die eigentliche Bedeutung des Wortes Chuppa: „Decke, Brautzhnmer"7). — Die Chuppa — Trauung — wird unter Segensprüchen, die Bezug auf die wunderbare Einrichtung der Ehe haben und für das Brautpaar den Segen des Höchsten erflehen, in Gegenwart von zehn Männern begangen8). Also ein feierlicher öffentlicher Act, aber nicht Einsegnung; dieser fehlt überhaupt im Judenthume,1 das nicht Geistliche kennt (vgl. oben S. XVTH), die Unterlage hierfür9). Doch wurde schon in früher Zeit darauf gehalten, dass, schall: „Die Familie bringt ein Fass mit Früchten, zerbricht es auf öffentlicher Strasse und spricht: Unser Verwandter K". hat eine unwürdige Frau ^aus unwürdiger Familie) genommen, wir wollen nicht, dass seine Kinder sich mit unseren Kindern vermischen, und so sei dieses ein Zeichen für die Zukunft (so wie diese Früchte sich auseinander lösen, sind wir von Jenem gelöst). Dieses wird Kezaza (abhauen, abschneiden) genannt." ») Abot 5, 31. 2) Jebamot 62. . Kidduschin 29. Diese Rücksichten sind in den klimatischen, Reife und Lust fördernden Einflüssen des Orients tief begründet. Vgl. Montesquieu, Esprit des Loix 16, 2. Sehr befremdend ist L. 1, § 4 D. de concub. (25, 7): cujuscunque aetatis coneuhinam habere posse, palam est, nisi minor annis duodecim Sit! 3) Kidduschin 29. 4) Das Eingehen der Ehe erfolgt, ist die Braut eine Jungfrau, zwölf Monate nach der Verlobung (eigentlich von der Zeit ab, wo der Bräutigam sie zur Eingehung der Ehe auffordert), ist sie Wittwe, dreissig Tage nach der Verlobung. Diese Frist ist der Braut zur Bereitung der Ausstattung eingeräumt. Ketubot 57. 5) R. Uissin zu Ketubot 7. Also eine deduetio in domum mariii, aber unter den weiter zu erwähnenden Segensprüchen. 6) Maimonid. a. a. 0. 10, 1. (In Spanien pflegten Braut und Bräutigam sich in eine mit Rosen und Myrten geschmückte Laube, die man talamo nannte, zurückzuziehen. Vgl. Ittur bei Bet Joseph c. 61.) — Die Zusammenkunft zweier Personen verschiedenen Geschlechts unter vier Augen ("ilPP genannt) ist, als die Sittlichkeit verletzend, sehr verpönt, und selbst zwischen Brautleuten nicht gestattet. Rab Kidduschin 81. R. Ascher respons. 37. Vgl. Bet Joseph 57. Darum wird in diesem Zurückziehen ein Zeichen der eingegangenen Ehe, dass sie nun Mann und Frau seien, wahrgenommen. r) T\Dn von der Radix Fpn „bedecken" ist Jesaias 4, 5 Decke; Joel 2, 16, Psalm 19, 6 und sonst Brautzimmer. 8) Ketubot 8 vgl. R. Ascher und'R. Nissim das. 9) Selbst in der katholischen Kirche ist die Selbstthätigkeit eines Geistlichen zur Vollziehung der Ehe nicht nothwendig. Gitzler a. a. 0. S. 89. — Sind diese Segensprüche nicht gesprochen worden, so ist die Ehe wie das Verlöbniss (vgl. oben), selbst wenn nur zwei Zeugen zugegen waren, gültig. Zwei Zeugen verleihen überhaupt nach mos.-talin. Rechte jedem wichtigen Act Gültigkeit. — Doch ist es ein fast unerhörter und etwa nur durch die dringendste Nothwendigkeit eintretender Fall, dass eine Ehe nicht in vorgeschriebener Weise, Anwesenheit von zehn Personen u. s. w. eingegangen werde. Diese Weise hat sich in Sitte und Gebrauch des Volkes tief eingelebt und wird allgemein als die normale betrachtet

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