Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1860
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite XVII (sequence 19)
- Language
- German
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XVII von Sohnes wie von Tochter Seite; eine Frau und deren Tochter, deren Enkelin von Sohnes wie von Tochter Seite; zwei Schwestern. Die Zahl der verbotenen Ehen beschränkt sich auf fünfzehn. Hinsichtlich der Ehe mit zwei Schwestern ist zu merken, die Schrift sagt (Levit. 18, 18) ausdrücklich : „Eine Frau sollst du nicht nehmen neben ihrer Schwester, Eifersucht zu erregen, ihre Blosse aufzudecken, bei ihrem Leben (H^PD)-" Die Ehe mit der Schwester der verstorbenen Frau ist also offenbar gestattet. Die Ehe aber mit einer Frau und deren Tochter oder Enkelin ist ausnahmslos untersagt, also auch nach dem Tode der Frau1). Zu diesen bibl. verbotenen Ehen haben die Soferim andere — entferntere — Verwandtschaftsgrade hinzugefügt2). Diese soferischen Verbote erstrecken sich theils auf die ganze Linie ohne Unterschied des Grades, theils gehen sie nur einen Grad über die biblisch verbotene Verwandtschaft hinaus. Die ganze Linie ohne Unterschied des Grades: 1) die Mutter der Mutter (und so deren Mutter u. s. w.); 2) die Mutter des Vaters (und so deren Mutter u. s. w.); 3) die Frau des Grossvaters von väterlicher Seite (und so die Frau des Urgrossvaters); 4) die Frau seines Enkels (und so die Frau des Sohnes seines Enkels u. s. w.); 5) die Enkelin seines Sohnes oder seiner Tochter u. s. w.; 6) die Urgrossmutter seiner Frau u. s. w.; 7) die Urenkelin seiner Frau u. s. w.3). Einen Grad weiter als das biblische Verbot, und zwar entweder a) über dieses hinaus, oder b) einen neuen ihm homogenen Grad. Ad a: 1) Die Mutter des Vaters seiner Mutter; 2) die Mutter des Vaters seines Vaters; 3) die Frau des Vaters seiner Mutter (Stiefmutter seiner Mutter); 4) die Frau des Bruders seines Gross vaters von väterlicher Seite; 5) die Schwester des Grossvaters von väterlicher oder mütterlicher Seite; 6) die Schwester der Mutter seiner Mutter.4) Ad b: 1) Die Frau des Bruders seiner Mutter; 2) die Frau des Bruders seines Vaters von mütterlicher Seite.5) 1) Vgl. Jebamot 94. Das Verbot der Tochter, Schwester f. nicht nur von einer angeehelichten Frau, sondern auch ausserehelich gezeugt, das. 3. 22. Synhedrin 70 und sonst. Ueber die Ehe mit der von einem andern Manne erzengten Tochter der von ihm Stuprirten vgl. Jebamot 11,1, wo die Ansicht vorwiegend, dass sie nicht biblisch verboten ist. Vgl. das. 97.^ Maimonid. Isure Bia 2, 11. 2) Die Benennung für die soferiseh verbotenen Verwandtschaftsgrade ist Jebamot 2, 4, nTOitf (nämlich rWIJ?!?)! die zweiten, d. i. untergeordneten Ranges in Bezug zu den biblischen: diese stehen oben an, nehmen den ersten Rang ein. 3) Der leitende Gedanke ist hier: wo man in einer Linie auf einen biblischen Grad stösst, ist die ganze Linie (soferiseh) verboten. Auch da, wo leicht Irrungen obwalten, gilt dieses Verbot. Daher die Mutter der Mutter u. s. w.: die Mutter selbst ist biblisch verboten. Ebenso die Frau des Grossvaters: die Frau des Vaters biblisch verboten. Mutter des Vaters leicht Irrung, da man sich des Ausdruckes Grossmutter ohne Unterschied für Mutter der Mutter und Mutter des Vaters bedient. Alfasi und Maimonides beschränken jedoch das Verbot 2 auf die Mutter des Grossvaters. Ebenso beschränkt Maimonides 5, ü, 7 nur auf diesen Grad (Enkelin des Sohnes, Urgrossmutter, Urenkelin) und dehnt sie nicht auf die fernere Descendenz und Ascendenz aus. — Diese Materie wird besprochen Jebamot 21, 22 und Alfasi das., jerus. Talm. Jebamot 2, 4. Maimonid. Ischut 1, 6. Tur. c. 15. Eben Haeser das. 4) 4 bis 6 stösst zwar in der Linie auf ein bibl. Verbot, allein die Verwandtschaft liegt hier weit auseinander, daher wird über diesen Grad nicht hinausgegangen. Es wird sogar Jebamot 21 bezweifelt, ob dieser Grad selbst verboten sei, und nehmen auch Einige die erleichternde Seite an. Vgl. Tur a. a. 0. 5) Die Schrift hat Lev. 18, 14 nur das Verbot mit der Frau des Bruders des Vaters und schliesst fcOD *mn"> "IH ist die ausschliessliche Benennung für Bruder des Vaters (patruus) und nur dessen Frau heisst DlH- 3