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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1860-01-01 · 1860 · p. Seite XIV

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1860
Date
1860-01-01
Page
Seite XIV (sequence 16)
Language
German
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IRI
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XIV gesetzt; die Forschungen der paläst. Schulen sind in dem jerusalemischen, die der paläst. Academien in dem babyl. Talmud niedergelegt1). Neben dem Rechtlichen der Ehe nimmt übrigens in diesen beiden Talmuden das ethische Princip eine bedeutende Stelle ein; es wird auf dasselbe und wie die Ehe sich zum veredelnden und beglückenden Bande gestalten soll, häufig zurückgekommen: das Rechtliche wird in seiner ganzen Schärfe durchgeführt, aber dieser Schärfe soll durch das hier in den zartesten Bildern und Sprüchen gezeichnete Innerliche der Ehe die Spitze abgebrochen werden2). — Der von ungemeiner Geistesschärfe getragene babyl. Talmud erhielt die Schlussredaction im 6. Jahrhundert; der jerus. Talmud wurde durch die von Gallus, den Neffen des Constantiüs, decretirte Verfolgung der paläst. Juden und die hierdurch herbeigeführte Auflösung der Schulen nicht zum eigentüchen Abschluss gebracht3). Der im babylon. Talmud niedergelegte Lehrstoff wurde nach Abschluss dieses Talmuds in den zu Pumbeditha und Sura, zwei babyl. Gemeinden, bestehenden grossen Academien, deren Häupter Geonim genannt wurden, weiter bearbeitet; auch trat manche durch die Zeit gebotene, manchen talmudischen Lehrsatz alterirende Verordnung in's Leben. — Diese Academien lösten sich im 11. Jahrhundert in den Stürmen des Khalifats auf; aber das Studium hatte schon in Spanien und Deutschland (wohin in dieser Beziehung das nördliche Frankreich zu rechnen) eine neue Pflanzstätte gefunden. Unter den grossen jüdischen Gelehrten Spaniens ist hier vorzüglich R. Isaak Alfasi zu Lucena (11. Jahrb.) zu nennen, der, an die, das auch nach Zerstörung des Tempels geltende Gesetz besprechenden talm. Tractate anlehnend, ein Compendium des in ihnen behandelten Stoffes mit Vermeidung weitgehender Discussion lieferte. In Deutschland ragte der schon oben erwähnte R. Gerson, die Leuchte der Gola (Diaspora) genannt, als weit anerkannter Lehrer hervor: von ihm datiren höchst wichtige Verordnungen des Eherechts. — Aber noch wurde ein entsprechender Codex vermisst. Die Mischna war als Codex durch die vielfachen, ihn weit überragenden talmud. Zusätze und Erweiterungen, die Gesetzeskraft erlangt hatten, fast auf allen Seiten lückenhaft geworden und bot sehr ungenügende Auskunft. Epochemachend war daher das Unternehmen eines Gelehrten des 12. Jahrhunderts, den vorhandenen Gesammtstoff (nicht des Eherechts allein) in ein System zu bringen und einen universellen Codex herzustellen, der die Lehrsätze der Mischna und der mit ihr verbundenen älteren "Werke, die Resultate der sowohl zu Tage liegenden, als die aus manchen Aeusserungen und Facten resultirenden talmud. Normen, endlich die Verordnungen der Geonim umfasse. Moses ben Maimon aus Cordova, bekannt unter dem Namen Maimonides (in der jüd. Gelehrtenwelt Rambam genannt), ein tiefer, auch in der Ge- *) Die Talmude umfassen, bis auf manchen Tractat, den ganzen Lehrstoff der Mischna; da uns aber hier nur das Eherechtliche angeht, so beschränken wir uns auf die Beziehung zum Eherecht. 2) Dieses gilt auch von den oben genannten alten Werken Tosifta, Mechilta f.; die Mischna hingegen verbleibt mit seltener Ausnahme ausschliesslich auf dem rechtlichen Standpunkt. 3) Wir bemerken hier noch zur Charakteristik des mos.-talm. Eherechts: Jeder Rechtssatz muss seine Begründung haben; Autorität, Machtspruch, hat keine Geltung. Die Motivirung wird entweder aus der Schrift oder aus Vernunftgründen abgeleitet —Die Mischna als Codex stellt mit wenigen Ausnahmen die Normen trocken hin; die Motivirung wird theils in der Tosifta, Mechilta f. gebracht, theils von den talmud. Autoren aufgesucht. Die Talmude bauen aber auch auf Unterlage der Mischna weiter fort. Die Mischna ist gleichsam das prätorische Edict, das von den talmud. Gelehrten interpretirt und mit neuen Normen bereichert wurde.

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