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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1860-01-01 · 1860 · p. Seite XIII

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1860
Date
1860-01-01
Page
Seite XIII (sequence 15)
Language
German
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IRI
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XTTT Fahne, um die es sich schaarte. Das Gesetz wurde nun mit grossem Eifer erforscht, jedem seiner Sprüche und Andeutungen mit der tiefsten Ehrfurcht gelauscht: und es traten, für den Glauben und das Bestehen des an ihm sich aufbauenden Staates begeisterte Männer, als Erklärer des Gesetzes, Soferim (yQccfifiaxsXq) genannt, auf. Die Wirksamkeit dieser, die bekannte grosse Synagoge bildenden Soferhn, die den Zeitraum vom Beginne des Perserreiches bis zu dessen Auflösung durch den Macedonischen Alexander umfasst, erstreckte sich über das ganze mosaische Gesetz, das sie commentirten und durch öffentliche Vorträge zur Kenntniss des Volkes brachten; auch fügten sie ihm manche im Geiste des Gesetzes getroffene Bestimmung hinzu. Wir werden weiter Gelegenheit finden, die Thätigkeit der Soferim auf dem Gebiete des Eherechts kennen zu lernen. — Die Commentationen der Soferim waren zu einer bedeutenden Höhe herangewachsen und bildeten eine formlose Anhäufung vereinzelter, in ihrer Zusammenhanglosigkeit Geist und Gedächtniss erdrückender Bestimmungen. Es galt nun, durch eine systematische Anordnung die Summe der aus den Commentarien hervorgegangenen Lehrsätze logisch unter sich und mit dem Gesetze zu verbinden. Dieses ist das Werk der Mischna, die das selbstständige systematische Gesetzesstudium repräsentirt. Doch sind hier zwei Epochen zu unterscheiden: die Synhedrialepoche, die Zeit von den Kämpfen der Maccabäer und deren endlichem Sieg bis nahe an die Zerstörung des Tempels, und die Nachsynhedrialepoche, von Zerstörung des Tempels bis auf die Zeit Marc Aurel's. Die Synhedrialepoche enthält Bestimmungen, die, da sie von dem grossen Synhedrium — dem obersten Gerichtshof — ausgingen, unangefochtene Gesetzeskraft haben; die Nachsynhedrialepoche hat neben allgemein anerkannten Sätzen Lehrmeinungen, das Studium war frei geworden, und es hatte die einzelne Meinung, selbst bei ihr gegenüberstehender Mehrheit, Anspruch auf Beachtung1). — Die Mischna, die ihre Schlussredaction durch R. Jehuda Hanasi, einen Zeitgenossen Marc Aurel's und dessen Mitkaisers Lucius Varus, erhielt, zerfallt in sechs Ordnungen, jede Ordnung in Tractate. Fünf Tractate (Jebamot, Ketubot, Sota, Gittin, Kidduschin) der dritten Ordnung sind fast ausschliesslich dem Eherechte gewidmet; auch wird das Eherecht nach seiner negativen Seite in dem der vierten Ordnung angehörenden Tractat Synhedrin einem bedeutenden Theile nach besprochen2). In diesen sechs Tractaten liegt nun der eigentliche Codex des jüd. Eherechts vor. — Das Studium blieb jedoch nichtsdestoweniger flüssig und war der ferneren Forschung ein weiter Raum geöffnet, davdie Mischna manche unter sich differirende Lehrmeinungen nicht zum Abschlüsse gebracht, auch mancher Lehrsatz verschiedene Auffassung und Deutung zuliess. Auch verlangten sich neu gestaltende Verhältnisse Fixirung neuer Normen. Das Studium des Eherechts wurde, an die Mischna anschliessend, mit regem Eifer in den palästinensischen Schulen und den bald nach Redaction der Mischna in Babylon durch R. Abba3) zu hoher Blüthe gelangten Academien fort- *) Das Ausführliche vgl. Frankel, Eodegetica in Mischnam p. 27 f. GS f. 2) Auch in andereu Tractaten wird gelegentlich über manches dem Eherecht Angehörende abgehandelt. — Hier ist noch einer etwas spätem Sammlung alter Lehrsätze und Meinungen, Tosefta genannt, zu erwähnen. Auch die drei alten exegetischen Werke, Mechilta, Sifra, Sifri, enthalten manches in das Eherecht Einscldagende. Wir schliesseo, da hier nur eine gedrängte üebersicht zu geben ist, diese Schriften in der Benennung Mischna ein. 3) Er wird war Qo%r\v allenthalben Rab, der Lehrer, genannt. — Wir werden ihn weiter unter dieser Benennung anführen.

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