Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1860-01-01 · 1860 · p. Seite XI

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1860
Date
1860-01-01
Page
Seite XI (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2720904-2720907--0276-2721518
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XI hört zu haben, so dass die Mischna auf die Absicht, sie einzugehen, nicht reflectirt1). Auch wül ein Autor, dass die früher verheirathete Frau, so sie nicht die polygamische Ehe dulden will, auf Scheidung dringen kann2). — Der ausschliesslichen Monogamie stand zumeist die biblisch gebotene Leviratsehe (Deuteron. 25, 47) im Wege: der überlebende, wenn auch verheirathete Bruder muss die Wittwe des kinderlos verstorbenen Bruders ehelichen. Aber die Polygamie schwand immer mehr aus dem Volksbewusstsein, das nur mit der monogamischen Ehe sich auszusöhnen vermochte; und so konnte im 11. Jahrh. R. Gerson im Verein mit mehreren gelehrten Autoritäten den Bann gegen den aussprechen, der zwei Frauen heirathen würde3). — So hat sich nun im Judenthume die Ehe aus dem Principe der Sittlichkeit zu der sie und die Familie veredelnden Höhe herausgebildet; durch Keuschheit geheiligt, macht sie das ausschliessliche Band zwischen Gatte und Gattin und entspricht dem schönen Bilde, das schon die älteren Lehrer von ihr entworfen: „Wer seine Frau liebt wie sich selbst, sie noch in grösseren Ehren hält als sich selbst, und seine Söhne und Töchter auf den rechten Weg leitet, von dem heisst es (Job 5, 24): Und du nimmst wahr, dass Frieden dein Zelt ist"4). u. Wir wenden uns nun zu dem Besondern der Ehe nach mos.-talm. Eherechte, und heben die zwei vorzüglichsten Momente: Eingehung der Ehe und Auflösung der Ehe, hervor. Es dürfte sich jedoch vor Allem die Fixirung des Begriffes „mosaisch-talmudisches Eherecht", sowie der Einblick in die Quellen, aus denen es fliesst, als Bedingung der klareren Auffassung herausstellen: wir wollen versuchen, in kurzen Worten auf diese beiden Forderungen einzugehen. Die im Pentateuch enthaltenen eherechtlichen Bestimmungen sind dem grösseren Theile nach x) Vgl. Jebamot 2, 9. 10: yinni nö TMS n« NW DMPD ^Bll 2V\D1 löifl DV1 IWIÖÖ ÖJ tfQÜH .CTlb tWWb nnniÜ mftl CIW ]T\b mWp)D) 'Dl VW8 nK NW i6 Während also in den früheren Fällen dem Argwohn Raum gegeben wird, das Zeugniss über die Scheidung oder den Tod des Mannes sei in der Absicht, dessen Fraif zu heirathen, abgelegt worden, fällt, wie Mischna 10 ausführt, wenn der Zeuge verheirathet ist, die Beargwöhnung weg. Auf die etwa vorhandene Absicht, neben seiner Frau jene zu heirathen, wird also nicht reflectirt: offenbarer Beweis des Ungewöhnlichen der Polygamie. — Man findet sie auch factisch im Talmud höchst selten: ein Epitro-; pos des Königs Agrippa II. hatte zwei Frauen (Succa 27); in späterer Zeit ein gewöhnlicher Mann (Ketubot 80, 2). [ Vgl. auch Kidduschin 50 b. 2) Jebamot 65 a. — Die im J. 393 ergangene L. 7 de Jud. et Coelicol. C. (1, 9): nemo Judaeorum morem suum in conjunetionibus retineat, nec juxta legem suam nuptias sortiatur, nee in diversa sub eo tempore conjugia conveniat ist, wie die beiden ersten Theile zeigen, zu sehr von unsinnigem Fanatismus datirt, als dass auch der bessere dritte Theil Eingang gefunden hätte. Auch reichte die römische Herrschaft nicht bis zum damaligen eigentlichen Sitz der Juden, Babylon; dieses stand unter Arsacidischem Scepter. 3) Vgl. Eben Haeser c. 1 und Bet Joseph. Der Bann war für das nördliche Frankreich und Deutschland ausgesprochen, drang aber allmälig fast allenthalben durch. (Hinsichtlich der Leviratsehe wurde die Deuteron. 25, 7 f. angegebene Weise vorherrschend.) 4) Jebamot 62. — Talmud und Midraschim (moralisch-exegetische ältere Schriften, auch Hagada genannt) sind überreich an den trefflichsten Bildern der Ehe, die durch poetische Auffassung, tiefen moralischen Gehalt und mitunter sehr schlagende Pointen einen ungemeinen Reiz haben. 2*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.