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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1860-01-01 · 1860 · p. Seite VII

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1860
Date
1860-01-01
Page
Seite VII (sequence 9)
Language
German
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IRI
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vn (also auch Einfluss der Mutter) mussten ihn, nach Deuteron. 21, 18, dem Gerichte zur Bestrafung übergeben1). Das Individuum ist hier mit seinem Eintritte in das Leben Person; daher der Eingriff in das persönliche Recht des Lebens selbst bei dem nur erst Geborenen nicht minder strafbar, als der an einem Erwachsenen begangene Mord. Daher aber auch das Tödten der Missgeborenen: nach der mos. Lehre ist nichts Spiel des Zufalls, sondern Alles Werk der Vorsehung, jeder wie immer gestaltete Neugeborene ist daher, so er mit Leben begabt ist, Person2). Wir wenden uns nun zu der Entwickelung des Instituts der Ehe im Judenthum. Jede über das Gebiet des Rechts in ihren Endpunkten hinausgehende Institution kann nur allmälig zu ihrer Vollendung gelangen: es treten ihr häufig im Volke lebende Gewohnheiten und Anschanungen entgegen, die sie, will sie sich Eingang verschaffen, nicht vollständig negiren darf. Muss doch selbst die auf dem Boden des Rechts basirende Gesetzgebung manchem im Volke lebenden Rechtsbegriff (Gewohnheitsrecht) Rechnung tragen! Aber indem dem Vorhandenen das rechtliche und ethische Princip eingeimpft wird, ist der Anfang zu dessen endlichem, wenn auch erst im langen Laufe der Zeit sich vorbereitendem Siege gemacht, es stossen allmälig Recht und Sittlichkeit das ihnen Widerstrebende als Unorganisches aus. Das mos. Recht fand manches im Volke von alter Zeit Lebende und Wurzelnde vor, durch das der Begriff der Ehe in seiner Vollendung nur schwer zum Durchbruch kommen konnte: den Concubinat und die Polygamie; aber es wurde Sittlichkeit als Grundlage der Ehe aufgestellt und hierdurch deren endliche Vollendung vorbereitet. Den Concubinat kennt die älteste biblische Zeit (Genes. 25, 6); die Concubine ist Pillegesch (Kebsweib) benannt3). Die mos. Gesetzgebung selbst erwähnt ihrer nicht, obschon sie noch bei Königen, mitunter auch bei Privatpersonen (Richter 8, 31. 19, 9. 1. Chron. 2, 46. 4S) vorkommt; ihrer wird zuletzt bei Rehabeam, dem Nachfolger Salomon's (2. Chron. 11, 21) gedacht, worauf sie aus dem bibl. Judenthum (Esther 2, 14, wo von dem persischen pEEofe erzählt wird, ist natürlich nicht hierher zu beziehen) verschwindet. Ein näheres Eingehen ergibt, dass das Verhältniss der Pillegesch und das der Ehefrau nicht sehr von einander verschieden waren. Die 1. Chron. 1, 32 genannte Pillegesch ist Genes. 25, 1 als Ischa (j"j£^ Ehefrau) angeführt; und es erblickt auch manche Ansicht in der Pillegesch die rite Angetrauete, der zur wirklichen Ehefrau nur die Ke- *) Es ist zum Ueberdrusse J. D. Michaelis nachgesprochen worden, das Verhältniss der Familie nach. mos. Recht sei das altpatriarchalisch römische, in welchem der paterfamilias als familiae suae princeps [TJlp. 4, 1) an der Spitze der Familie steht und deren unumschränkter Gebieter ist. Sowohl der Standpunkt, den hier die Frau einnimmt (vgl. weiter), als der des Sohnes, über welchen dem Vater keine Gewalt eingeräumt und der also Person ist, widerspricht dieser Anschauung; und auch hinsichtlich der Tochter (woraus man diese Hypothese ableitete) wird sich weiter ein anderes Verhältniss ergeben. 2) Ein Kind, sobald es das Licht der Welt erblickt, tödten, wird, wie unzählige Stellen des mos.-talm. Rechts lehren, wie Mord an einem Erwachsenen bestraft. Ebenso ist ein Kind aussetzen im Judenthum unerhört. Vgl. Joseph, contra Apion. 2, 24. Philo l. I. p. 795. 796. Und so erzählt auch Tacitus (Histor. 5, 5) von den Juden: Augendae multitudini consulitur, narn et necare quemquam de genitis nefas. 3) ttf^Di ttM/Di *n welchem leicht das griechische nailaxti, rccUag zu erkennen. Ueber die Etymologie des Wortes W&B vgl- Gesenius Thesaurus h. v. Am meisten dürfte die Zurückführung auf t#3D für sich haben; das ist wie in tp\2)} von Fp}7 eingeschoben. — Durch die, wie bekannt, in früher Zeit Menschenhandel nach Hellas treibenden Phönicier gelangte mit dem Gegenstande die Benennung dahin.

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