Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1860
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite V (sequence 7)
- Language
- German
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V zu betrachten; das Schliessen der Ehe beruht auf der freien Willenserklärung, fehlt von einer Seite der Consens, so ist die Ehe ungültig; die eingegangene Ehe aber, die Ehe, sobald sie sich als solche setzt, rückt aus dem Gebiete des Vertrags in die höhere, das Ganze des Menschen umspannende Sphäre der Sittlichkeit, vor der Willkür und Einzelwille aufgeht. In dem der Ehe zu Grunde liegenden Princip — Sittlichkeit — ist deren höhere Weihe ausgesprochen. Die Ehe setzt sich als Selbstzweck: der zur Begattung drängende sinnliche Trieb wird in die Schranken der Sittlichkeit eingedämmt, durch die Ehe findet der Dualismus der Sinnlichkeit und der Vernunftgemässheit den Ausgleich. Die Ehe hat aber auch ein positives Element zur Grundlage, dessen Spitze ebenfalls in dieses Princip ausläuft. Fortpflanzung, worauf der rohe Trieb hinzielt, soll von dem mit Bewusstsein begabten Menschen nach ihrem Zwecke, ununterbrochene Erhaltung des von der Gottheit in ihrem Ebenbilde Erschaffenen, erkannt werden, und wird ihm daher nach der mos.-talm. Lehre zur Pflicht. Dieser Pflicht wird aber nur durch die die Familie begründende, Eltern und Kinder aneinander knüpfende Ehe vollständig genügt'). „Der Ewige ist Zeuge zwischen dir und dem Weibe deiner Jugend . . . Und was verlangt der Eine? Göttliche Nachkommen" (Maleachi 2, 14. 15). „Deine Frau ein traubenreicher Weinstock an der Seite deines Hauses, deine Kinder wie Oelpflanzen um deinen Tisch" ist das Bild, das der Psalmist (Ps. 128) von der gottgefälligen Ehe entwirft. — Ehe und Fortpflanzung nach dem höher beabsichtigten Zwecke vervollständigen also einander. Daher soll auch eine Ehe mit einer notorisch unfruchtbaren Frau nicht eingegangen werden-), sowie wieder der Fortpflanzung durch das Band der Ehe ein sittlicher Charakter aufgeprägt wird. Und hierin liegt ein bezeichnendes Merkmal der Ehe nach mos.-talm. Lehre. Fortpflanzung, als die Vermehrung und hierdurch das Wachsthum und die innere Stärke des Staates vermittelnd, ist mit dessen innerstem Interesse zu sehr verbunden, als dass nicht von jeher bei allen Völkern in ihr ein Grundstein des staatlichen Aufbaues erblickt worden wäre. Es wurde daher auch Kindererzeugung als eigentlicher Zweck der Ehe angesehen, in ihrer Fruchtbarkeit lag Verdienstliches3). Als letzter Grund waltete hierbei der Staat vor, in welchem nach der antiken Anschauung das Individuum nicht Berechtigung findet. Daher konnte einer der geachtetsten Denker des Alterthums als Ideal der Republik aufstellen, „die Kindererzeugung für das gemeine Wesen, daher Weiber- und Kindergemeinschaft, und dass weder der Vater „persönlich dingliche Recht" ganz oder zum Theile aufgegeben und daher „eines der verlaufenen und sich in die Gewalt eines Andern übergebenen Eheleute" diesem Anderen auf immer oder auf Zeit überlassen werden! *) Wird zwar von mancher Seite die Fortpflanzung als Selbstzweck gesetzt (vgl. R. Ascher Ketubot 7), so entspricht sie doch, wie das ganze mos.-talm. Eherecbt zeigt, nur durch die Ehe dem beabsichtigten höhern Zweck. 2) Maimonides Isure Bia 21, 26 nach Jebamot 64. Vgl. auch Philo de special. Leg. p. 782 (Pariser Ausgabe): ovsl- BiGxeov v.al roig gy.Xt\qo.v tun Xt&cö8rj yrjv ccqovglv ovxol ds ziveg av slsv, i) ol GXEiQttig gw£q%o^lsvoi yvvai^i; . . . "Ogoi ds TtQoodadoKiiiußiLsvug sxsQOig ävdQUGLV, tag sIg\v äyovot, [ivcävzai, Gväv zqokov rj zgaycov 6%svovzsg avzo (tovov, iv aGsßäv GtriXaig tyyQuepsa&aGav, ag dvzinaXoL Q-sov. 3) Die alte Eheformel bei den Römern war, man heirathe liberorum quaerendorum causa, ebenso erlangte nach der lex Aelia ■Sentia ein Lateiner die römische Civität durch den Nachweis, dass er liberorum causa geheirathet (causae probatiö) Gaj. J. 1, 29. — Der Censor liess durch einen Eid bekräftigen, dass man geheirathet Hb. quaer. causa, und dieses veranlasste im J. 5*23 die erste Ehescheidung bei den Römern. Gellius 4, 3. vgl. weiter. — Die Fruchtbarkeit war nicht nur verdienstlich, sondern wurde auch belohnt. Vgl. Suet. Jul. c. 2a