Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1860
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite II (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2720904-2720907--0267-2721509- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
n die Ehe in tiefem Zusammenhange steht. Aber sie kann nicht, da sie in einem Gebiete wurzelt, wohin ihm ein rechtlicher Zutritt nicht gestattet ist, in ihm aufgehen: die Ehe hat die dem Staate unzugängliche Sphäre des Gemüthes mit zur Grundlage. Umspannt der Staat 'als Ausdruck der Gesellschaft die kleineren Kreise, und in ihnen den der Familie und der sie begründenden Ehe, so muss er dennoch anerkennen, dass es Grenzen gibt, über die sie über ihn hinausgeht und wo er einer andern Macht ihre Ueberwachung anvertrauen muss. Wo aber diese Grenzen finden? Diese Frage ist um so flagranter, als Kirche und Staat sich seit langer Zeit diese Grenzen streitig machen: jene als Wächterin der Tugend behauptet, die Ehe als göttliche, den Men-. sehen veredelnde und im Unsichtbaren wurzelnde Institution gehöre ihrem Gebiete an 5 der Rechtsstaat will, da Ehe und Familie ihn in seinen tiefsten Interessen berühren, auf Bestimmungen und Vorschriften, die sie zum integrirenden, das Ganze des Staates vollendenden Theile machen, nicht verzichten. — Diese Grenzen werden sich aber auch erweitern und verengern, je nach der verschiedenen Auffassung des der Eingehung der Ehe zu Grunde liegenden Princips. Die Ehe wird zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts mit gegenseitiger Einwilligung geschlossen, ist also eigentlich ein Vertrag; aber ob ausschliesslich Vertrag? Die Ehe hat unstreitig manche überwiegend rechtliche Seite, es werden gegenseitig Rechte aufgegeben und Rechte eingeräumt; gehört nun auch das Zurückführen der staatlichen Gesellschaft auf einen Vertrag mehr in das Gebiet der Fictionen, da der Staat ein Bestehendes und der in ihm Geborene sich von selbst in ihm mit seinen Verpflichtungen gegen das Allgemeine (Staat) und den ihm von demselben garantirten Rechten befindet, so liegt jeder Ehe ein Eingehen, ein sich selbst bestimmender und setzender, also dem Wesen des Vertrages vollständig entsprechender Wille zu Grunde. Knüpfen sich aber auch an sie alle aus dem Begriffe Vertrag abzuleitenden Consequenzeu, ist sie aus dem Gesichtspunkte des bürgerlichen Vertrages aufzufassen? Schon die leiseste Ahnung ihres Wesens dringt die Ueberzeugung auf, dass ihr ein weit höherer Kreis zuzuweisen sei. Verträge haben die auf Förderung der leiblichen Wohlfahrt gerichtete Selbstsucht zum Ausgangspunkt und münden dahin aus; ein gegenseitiges Eingehen auf geistigem Gebiete, ein Tugendbund, kann nach Gesetz und Regel des Vertrags nicht bemessen und normirt werden. Die Ehe nur dem Vertrag zuweisen, ist das sie auf den Gemiss Reduciren, in ihr kein tiefer liegendes Motiv als die Sinnlichkeit erkennen. In den sich so widerstrebenden Principien und Auffassungen, deren jede eine theilweise, keine eine vollständige Berechtigung beanspruchen kann, wendete sich die wissenschaftliche Forschung den verschiedenen Gesetzgebungen und dem sich in ihnen aussprechenden Geiste zu. Sonderbar genug würdigte man hierbei die Ehe nach den Principien des Juden thums kaum eines Blickes, und es geschieht auch in dem Munde hervorragender Männer ihrer nur Erwähnung als der „eines antiquirten Standpunktes". Ob mit Recht? Schon die Erfahrung hätte sagen müssen, dass dieser Standpunkt Lebenskraft und Lebensfähigkeit in sich trage und daher sein Anspruch auf eine eingehende Beachtung berechtigt sei. Die Ehe, die Familie, bietet im Judenthuine eine Lichtseite, die von jedem unparteiischen Auge als solche erkannt wird. Keuschheit der Ehe und ihre Heilighaltung wird dem Juden von allen Seiten zugestanden, das Aufgehen in der Familie ihm sogar von mancher Seite zum Vorwurf gemacht. Und da die Wissenschaft aus den Erscheinungen das ihnen zu Grunde liegende Princip abstrahirt, so liegt doch wohl der Gedanke nahe, dass das Prin-