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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1859-01-01 · 1859 · page 50

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1859
Date
1859-01-01
Page
– (sequence 50)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720909--0256-2721497
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48 und aus diesem Grunde nicht blos das Schlachten des Kleinviehs für unerlaubt gehalten, sondern auch Kleinviehhirten verachtet hätten. Desgleichen gab es Sekten unter den Ssabiern, welche Dämonen verehrten und von ihnen glaubten, dass sie die Gestalt von Böcken annehmen, weshalb auch der Name O'VJNP (Böcke) gleichbedeutend mit OH&' (Dämonen) gebraucht wird. Bei dieser Sekte nun war wiederum der Genuss des Ziegenfleisches verpönt. Gemeinschaftlich allen Götzendienern aber war die Scheu, Rindvieh zu schlachten, wie noch heute die Inder sich dessen enthalten. Aus diesem Grunde sollten nun gerade die genannten drei Thierarten zum Opfer dem Ewigen dargebracht werden, so dass durch dieselbe Handlung, welche die höchste Versündigung schien, eben die Sühne und Annäherung an die Gottheit bewirkt würde. Ferner ist die Strenge, mit der die Gotteslehre sich gegen den Genuss des Blutes ausspricht, eine Strenge, die nur bei Verboten gegen den Götzendienst vorkommt, daraus zu erklären, dass die Ssabier das Blut als eine Speise der Dämonen ansahen und durch den Genuss desselben sich deren Gunst zu erwerben wähnten. Ausserdem ist noch die Frage zu beantworten, warum der Ausdruck „ein Sündopfer dem Ewigen" von der Bibel gerade bei dem am Neumonde zu bringenden Sündopfer gebraucht wurde, während für das Sündopfer an anderen Festtagen dieser Ausdruck nicht vorkommt und mit Eecht nicht vorkommt, da die Sündopfer nicht wie die Ganzopfer verbrannt, sondern gegessen wurden. Die Antwort ist aber darin gegeben, dass auch die Heiden die Sitte hatten, am Neumonde zu opfern und man ohne die Ausdrücke „dem Ewigen" leicht auf die Meinung kommen konnte, dass das Opfer dem Monde gelte. Was die übrigen Sündopfer angeht, die zur Sühne einer oder mehrerer schwerer Sünden dargebracht wurden, so sollten sie ausserhalb des Lagers und nicht auf dem Altafe verbrannt werden, eine symbolische Andeutung, dass das Andenken an die Sünde abgethan und gleich dem verbrannten Körper vernichtet sei. Und so ist denn auch das Fortschicken des Sündenbocks am Versöhnungstage lediglich als eine symbolische Handlung aufzufassen, in welcher sich das völlige Brechen mit der Sünde ausdrücken sollte, da sich doch wohl Niemand vorstellen wird, dass die Sünden Lasten seien, die sich von dem Rücken des Menschen abladen und einem Andern aufbürden lassen. Sehr einleuchtend endlich ist der Nutzen der Wallfahrten nach dem Tempel in Jerusalem. Sie erneuerten den Eifer für die Lehre, befestigten das Band der gegenseitigen Liebe und beförderten die Wohlthätigkeit. Die Verordnungen, welche die zwölfte Klasse umfasst, haben wir im Buche Tahara (Abschnitt über le vi tische Reinheit) angeführt, und der ihnen zu Grunde liegende Zweck ist, allgemein ausgedrückt, Erschwerung des Eintrittes in den Tempel und demnach Einprägung von Scheu und Ehrfurcht vor der Würde des Heiligthums. Dabei aber stellen sich die scheinbar umständlichen Verordnungen zugleich als Erleichterungen der damals üblichen Gebräuche heraus. Zwischen den heidnischen Gebräuchen bezüglich der Reinheit und Unreinheit nämlich und den biblischen Geboten über dieselbe ist etwa dasselbe Verhältniss wie zwischen der heidnischen Sitte, die Kinder zu verbrennen und der jüdischen, eine Taube zu opfern. Freilich kann man das erst durch eine aus den angeführten Büchern zu schöpfende Kenntniss ihrer selbstquälerischen Sitten vollständig einsehen. Hält man aber fest, dass die levitische Reinheit nur Bezug auf den Tempel und auf Geweihtes hatte, und dass im Uebrigen jeder Israelit ohne Sünde levitisch unrein bleiben konnte, so wird man sich gewiss mit dem angegebenen Hauptgrunde für diese Klasse von Verordnungen einverstanden erklären.

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