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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1859-01-01 · 1859 · page 49

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1859
Date
1859-01-01
Page
– (sequence 49)
Language
German
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IRI
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47 Die Verordnungen, welche die siebente Klasse iimfasst, betreffen die Gesetze über Mein und Dein und sind von uns zum Theil in Hilchot Mischpatim (Abschnitt über Processe), zum Theil in Hilchot Kinian (Abschnitt über Besitz und Erwerbungen) zusammengefasst worden. Ihr Nutzen ist durchaus selbstverständlich, sodass wir zu ihrer allgemeinen Charakteristik blos angeben dürfen, dass sie durchweg Billigkeit, Milde und Wohlwollen athmen. In gleicher Weise sind die Gründe für die Verordnungen, welche die achte Klasse umfasst, und die wir in Hilchot Semanim (Abschnitt über die Festzeiten) zusammengestellt, klar und zum grössten Theile in der Bibel selbst gegeben. Ueber die Herrschaft der Siebenzahl bei den Festen ist zu sagen, dass der Zeitraum von sieben Tagen eine mittlere Periode bildet zwischen dem Sonnentage und dem Mondmonat. Eine solche Periode hat aber, wie bekannt, im Eeiche der Natur und eben darum auch in den Vorschriften des Gesetzes eine hohe Bedeutung. Denn das Gesetz ist stets mit der Natur im Einklänge und ergänzt gewissermassen dieselbe1). Ueberflüssig ist es ferner, über die Gebote, welche die neunte Klasse bilden und die in unserm Buche Ahaba (Abschnitt über Gottesliebe) enthalten sind, viele Worte zu machen. Wer sieht nämlich nicht den Zweck des Gebets, des Schemalesens und ähnlicher Gebote von selbst ein? Zur zehnten Klasse daraufrechnen wir die Verordnungen, die wir im Buche Aboda (Abschnitt über den Tempeldienst) und zwar in den Abhandlungen über den Tempel, über die Tempelgeräthe und über das Hineingehen in den Tempel zusammengestellt haben. Ueber den Zweck nun, den ein bestimmter Tempel, bestimmte Diener und das Verbot, ausserhalb desselben zu opfern, hat, ist in der Hauptsache zu sagen, dass dadurch dem Opfer im Sinne der Heiden, welches irgend in einem Gestirn oder einem anderen geschaffenen Wesen galt, Einhalt gethan und der Opferkult überhaupt eingeschränkt werden sollte. Im Einzelnen aber ist zu merken, dass darum das Allerheiligste nach der Abendseite lag, weil die Heiden die Sonne verehrten und sich im Gebete nach Morgen wandten. Ferner vertrat die Bundeslade das heidnische Götterbild, oder genauer, da auf den steinernen Tafeln in der Bundeslade die Worte standen: „Ich bin der Ewige Dein Gott" und „Du sollst keine andern Götter haben neben mir", so war darin der Gegensatz gegen das Heidnische ausgedrückt. Ueber die Cherubim ist zu sagen, dass sie den Engelglauben, von welchem der Glaube an die Prophetie abhängt, befestigen sollten. Gerade ihre Zweizahl aber schützte bei der bestimmten Erklärung, dass Gott nur Einer sei, vor der Gefahr, sie als Bild der Gottheit anzusehen. Alle übrigen Verordnungen, die sich auf den Tempel beziehen, sind zum Theil weise Mittel, die Werthschätzung desselben zu fördern und die Seele mit heiliger Scheu vor demselben zu erfüllen, zum Theil gegen heidnische Sitte gerichtete Bestimmungen. Die zur eilften Klasse gehörigen Verordnungen haben wir im übrigen Theile des Buches Aboda und ■ im Buche Korbanot (Abschnitt über Opfer) dargestellt und ihren Nutzen im Grossen und Ganzen schon bestimmt. Als Grand mancher besondern Verordnungen ist aber, so weit darüber etwas bestimmtes gesagt werden kann, etwa Folgendes anzunehmen: Schon die Gotteslehre berichtet — nach der Auslegung des Onkelos 2) — dass die Aegjptier das Sternbild des Widders verehrt 1) Auch für das über die Siebenzahl hier Gesagte ist Sehe ier's Note zn S. 381 seiner Aasgabe des 3. Theiles des More S. 281 zu vergleichen. 2) Gen. 43, 32. Exod. S, 22.

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