Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1859
- Date
- 1859-01-01
- Page
- – (sequence 51)
- Language
- German
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49 Die dreizehnte Klasse umfasst die Verordnungen über die verbotenen Speisen und die damit zusammenhängenden. Wir haben dieselben in den Abhandlungen über die verbotenen Speisen, über das Schlachten und über Gelübde und Entsagungen zusammengefasst, und in den „acht Abschnitten" *) ihren Nutzen im allgemeinen dahin bestimmt, dass sie die sinnlichen Begierden einschränken und uns davor schützen sollen, in dem Genüsse angenehmer Speisen und Getränke das letzte Ziel unseres Strebens zu sehen. Im Besondern ist aber hinzuzufügen, dass alle vom Gesetze verbotenen Speisen schädliche Nahrungsmittel sind, und dass darüber nur bei wenigen, wie etwa was den Genuss des Unschlittes und des Schweinefleisches betrifft, ein Zweifel, aber freilich mit Unrecht, obwalten könnte 2). Dagegen liegt den Verboten, ein Stück von einem lebendigen Thiere zu essen, ein Thier und sein Junges an einem Tage zu schlachten, ebenso den Verordnungen über das Sehlachten überhaupt, dem Gebote über die Vogelnester und anderen, der Zweck zu Grunde, uns von Grausamkeit fern zu halten und an Mitleid selbst mit Thieren zu gewöhnen, wie wiederum die Verordnungen über Gelübde und Entsagungen uns in der Enthaltsamkeit und Bezähmung der Gier im Essen und Trinken zu üben bestimmt sind. Die Verordnungen der vierzehnten Klasse endlich haben wir im Buche Naschim (Abschnitt über Frauen) und in den Hilchot Isure Bia (Abschnitt über verbotene Ehen) dargestellt. Auch gehören zu dieser Klasse die Verordnungen über die verbotene Vermischung verschiedener Thierarten und nach einem ihrer Gründe auch die Beschneidung. Diese Verordnungen wollen sämmtlich ein reines Familienleben begründen, die Tugend der Schamhaftigkeit und Ehrbarkeit einbürgern, die Begierden einschränken und Streitigkeiten vermindern, so dass sie, weil ihre strenge Befolgung der Stufe der Heiligkeit uns nahe bringt, nebst den Verordnungen der vorhergehenden Klasse zu denjenigen Verordnungen gehören, die den Hauptzweck der gesammten Lehre am entschiedensten fördern helfen 3). Was aber die wenigen einzelnen Gebote der aufgezählten Klassen angeht, deren Grund uns nicht klar ist, so können wir mit Bestimmtheit annehmen, dass lediglich unsere mangelhafte Kenntniss aller der Seelenkrankheiten, die in jenen Zeiten geherrscht und zum Theil schon den Heilmitteln, welche die Bibel darreicht, gewichen sind, uns verhindert, in ihren wahren Grund einzudringen. Das ist die Ueberzeugung jedes Einsichtigen und dessen, der den wahren Sinn des Prophetenwortes (Jes. 46, 19) kennt: „Ich sprach nicht zu Jakob's Nachkommen: Mit Tand suchet mich." 1) Acht Abschnitte cap. IV. 2) Maimoni hält die Speisegesetze für Sanitätsgesetze, eine weitverbreitete Ansicht, die vor einer näheren Betrachtung des Bibehvortes keihesweges bestehen kann. 3) More DI, 33. 7