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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1859-01-01 · 1859 · page 47

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1859
Date
1859-01-01
Page
– (sequence 47)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720909--0253-2721494
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45 Busse und Busstage) abgehandelt worden, und deren Grund kaum weiter angegeben zu werden braucht, da sie entweder auf Fundamentalwahrheiten, die auch eines philosophischen Beweises fähig sind, Bezug haben, oder doch, wie beispielsweise das Gebot über Lehren und Lernen des Gesetzes, über Busse und ähnliche so einleuchtend sind, dass Niemand in Betreff ihres Nutzens einen Zweifel haben kann. Die zweite Klasse hinwiederum umfasst diejenigen Gebote, die wir in Hilchot Aboda Sara (Abschnitt über Götzendienst) dargestellt haben, und die offenbar sämmtlich dahin zielen, uns von den Irrthümern des Götzendienstes und anderen im Gefolge des Götzendienstes sich einschleichenden falschen Meinungen, wie z. B. von dem Glauben an Wolkendeuter, Schlangenbeschwörer, Zauberer, Geisterbanner und ähnliche Leute zu befreien. Den rechten Einblick aber in das von der Bibel beseitigte Unwesen, das bei den Ssabiern, Chaldäern, mehr aber noch bei den Aegyptiern und Canaanitern in voller Blüthe stand, erlangt man durch die oben von uns angeführten Bücher und ebenso fällt erst durch sie ein rechtes Licht auf zahlreiche Verbote nnd Strafandrohungen der Bibel, die den verderblichen Wahn für immer aus dem Herzen des Volkes zu reissen bestimmt sind. Uebrigens müssen auch die Verbote von Klai Begadim, Orla und Klai Kerem (das Verbot eines von Wolle und Linnen zusammengewebten Zeuges, das Verbot, die Früchte eines Baumes vor Ablauf des dritten Jahres nach seiner Pflanzung zu gemessen und das Verbot von zweierlei Samen) zu der Klasse von Verordnungen gezählt werden, die als Abwehr von götzendienerischen Gebräuchen gegeben sind.*) Zur dritten Klasse darauf rechnen wir alle von uns in Hilchot Deot (Abschnitt über die Temperamente und ihre vorgeschriebene Beherrschung behandelten Gebote. Was ihren Zweck betrifft, so ist er von selbst einleuchtend, da sie sämmtlich auf den Erwerb solcher Sitten dringen, welche die Constituirung einer politischen Gemeinschaft unter Menschen allererst ermöglichen. Die vierte Klasse dann umfasst die Verordnungen, die wir in Hilchot Seraim (Abschnitt über Samen), in Hilchot Malwe Welowe (Abschnitt über Gläubiger und Schuldner) und in Hilchot Abadim (Abschnitt über Sklaven) aufgezählt haben, und zn denen auch noch die Verordnungen über Schätzungen und Weihungen gezählt werden müssen. Bei einigem Nachdenken über jedes dieser Gebote findet man leicht, dass sie den Zweck haben, das Mitleid mit dem Gebeugten rege zu erhalten und lins an die Pflicht zu mahnen, dem Bedürftigen auf jede Weise beizustehen, die Abhängigen nicht zu drücken und dem Gemüth der Schwachen und Muthlosen, wie z. B. der Witt wen und der Waisen, nicht wehe zu thun2). Bemerkenswerth aber ist dabei, wie die Bibel das wahre Mitleid von dem schwächlichen und krankhaften, das leicht in sein Gegentheil umschlägt, uns sondern heisst. Während wir nämlich nach Deut. 23, 16 gehalten sind, einen seinem Tyrannen entflohenen Sklaven nicht auszuliefern, sondern ihm Schutz und Rücksicht angedeihen zu lassen, heisst dasselbe Gesetz, den Mörder auch von dem Altare, wo er Schutz sucht, zu reissen, um ihn der gedachten Strafe zu überantworten, da das Mitleid gegen solche Sünder eine Grausamkeit gegen die menschliche Gesellschaft ist. 1) Siehe die interessanten Einzelheiten bei Maimoni III, 37. 2) M. hätte hier auf den Gegensatz aufmerksam machen können, in welchem die Bibel dadurch auch zu dem vorgeschrittensten Heidenthume, dem Griechenthume, getreten ist. Die Tugend der Wohlthätigkeit im bibl. Sinne war nach einer längst gemachten Bemerkung dem klassischen Alterthum, selbst einem Plato und Aristoteles, durchaus fremd.

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