Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1858
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 20)
- Language
- German
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18 node* nicht, die von Egica vorgeschlagenen Gesetze, sowohl die älteren, als die neueren, zu sanctioniren (693), entschuldigte aber gewissermassen ihre ewige und doch nutzlose Gesetzgeberei in Betreff der jüdischen Neophyten, ohne sich den wahren Grund ihrer Nutzlosigkeit einzugestehen. „Obwohl zahlreiche Gesetze der Väter zur Verdammung der Juden bereits vorhanden sind, muss dennoch, weil (wie der Prophet sagt) Juda's Sünden mit eisernem Griffel in Diamantnagel eingegraben ist, und die Juden in ihrer Blindheit verharren, die Mauer ihres Unglaubens vermittelst der Zerstörungswerke der Kirche umgestossen werden, damit sie gegen ihren Willen gebessert oder gänzlich aufgerieben werden" *). — Es gab also jetzt dreierlei Gesetzsammlungen für die westgothischen Bürger jüdischen Stammes: die ältere, welche Erwig modificirt hat, die Erwig'sche und endlich die Egicaniscbe. Auf Egica's Gesetze antworteten die Juden, getaufte und ungetaufte, mit einer Verschwörung. Von ihren glücklichern afrikanischen Brüdern aufgestachelt, beabsichtigten sie, wahrscheinlich mit Hilfe der siegreich vordringenden und nach dem schönen Spanien lüsternen Araber, nichts weniger, als das westgothische Reich zu stürzen (ausu tyrannico inferve conati sunt ruinam -patriae ac populo universo) 2). So abenteuerlich auch diese verwegene Unternehmung der Juden klingt, so hätte sie doch gelingen können, da der westgothische Staat durch die Uneinigkeit der Grossen, die Herrschsucht der Priester, das Ueberhandnehmen der Laster, welche die germanische Tapferkeit entnervt hatten, in Auflösung begriffen war und leicht die Beute eines kühnen und glücklichen Handstreiches hätte werden können. Die Verschwörung der Juden wurde aber verrathen, und als Egica vollgültige Beweise, durch erpresste Geständnisse, davon in Händen hatte, legte er sie der Kirchen Versammlung (der vorletzten toletanischen, November 694) vor, und knüpfte daran einen Gesetzesvorschlag, der einem Racheacte ähnlicher ist, als einem besonnenen Gesetze, und Unschuldige wie Schuldige traf. Die Väter des siebenzehnten Concils, nicht minder entrüstet über die Verwegenheit der Juden, „welche nicht bloss das Glaubensgewand, das die Mutter Kirche ihnen durch das Bad der Taufe angelegt, durch die Beobachtung ihrer Riten befleckt, sondern auch die Macht des Reiches durch Verschwörung an sich zu reissen gedacht" 3), genehmigten Egica's Decret. Dieses verfügte, dass sämmtliche Juden Spaniens und der gallischen Provinz als Sclaven oder Leibeigene erklärt, an Herren verschenkt und durch das Land vertheilt werden sollten, ohne, dass es ihren Herren freistände, sie zu emaneipiren, Die Kinder von sieben Jahren an sollten ihren Eltern entrissen und frommen Christen zur Erziehung übergeben werden. Eine Ausnahme war nur gemacht zu Gunsten der Juden, welche in den Engpässen der gallischen Provinz wohnten und als Gränzwächter vermöge ihrer Tapferkeit den Einfall der Eeinde verhinderten (Hebron qui Galliae provinciae intva dausunis liabitatragen, „dass die Juden nicht über das Meer reisen dürfen": de todos los otros judios esta sententia. damos, que nin enmercados, nin en ullraportos, nin alende la mar non osen andar (fuero juzgo p. 164 6.). — Die Bedeutung von ,.jugum funetionis" wird weiter unten erklärt werden. 1) Conc. tolet. XVI. c. 1, d'AcuiKRE 740. 2) Conc. tolet. XVII. praef. 4 und c. VIII, d'ÄGUiRHE 753, 757. — Ueber eine beabsichtigte öder ausgeführte Invasion der Araber in Spanien vor Tarik und Musa vergl. Gatangos history of the Mohammedan dynasties in Spain I. 80 und Kote 17 p. 382 /. 3) Ibid. c. VIII. Non solum contra suam pollicitationem, suorum rituum observatione tunicam ßdei, qua eos per undam sacri baplismatis induit sacra mater ecclesia, maculaveriht (Judaei), sed et regni fastigium sibi per conspirntionem usurpare maluerint.