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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 15

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1858
Date
1858-01-01
Page
Seite 15 (sequence 17)
Language
German
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15 lief indess unglücklich ab, die aufständischen Schaaren wurden zersprengt, und die Juden aus der mit Spanien annexirten narbonensischen Provinz vertrieben. Trotz dem findet sich von Wamba keine Massregel gegen die jüdischen Neophyten, und das unter ihm gehaltene toletanische Concil (das eilfte) schweigt überhaupt von Juden. Es scheint sogar, dass das Kirchenregiment nicht allzustrenge gegen das Judaisiren der Convertiten war, ihm vielmehr durch die Finger gesehen hat. Denn Wamba's Nachfolger musste wieder eine lange Reihe von Gesetzen gegen das Aposlasiren erlassen. Erwig, dieser schlaue Grieche, der dem König Wamba im Schlafe die Krone geraubt, dessen Doppelzüngigkeit seinen byzantinischen Ursprung verrieth, musste die Strenge gegen Juden und jüdische Abkömmlinge als Mittel betrachtet haben, um sich bei dem parlamentarischen Clerus beliebt zu machen und seine Usurpation, die durch seine nichtgothische Abstammung doppelt illegitim erschien, sanctioniren zu lassen. Auf dem zwölften toletanischen Concil, das ihn als Thronberechtigten anerkennen sollte, entflammte er in einer Art Thronrede die Mitglieder zur Annahme der härtesten Gesetze gegen jüdische Convertiten (und zum Theil auch gegen Juden), als gelte es, die grösste Gefahr von der Kirche abzuwenden. Mit jener, den entarteten Griechen von ihrer ehemaligen Herrlichkeit gebliebenen eigenen, Zungenfertigkeit und erlogenem Pathos redete er die versammelten Bischöfe und Kirchenwürdeträger folgendermassen an: „Mit einem Thränenstrom flehe ich die ehrwürdige Verrammlung an, auf dass das Land durch euren Eifer von dem Aussatze der Entartung gereinigt werde. Erhebet euch, erhebet euch! rufe ich euch zu, löset der Schuldigen Knoten, bessert der Uebertreter schandbare Lebensgewohnheit, leget des Eifers Gürtel an, erleichtert die Bürde, und was noch mehr ist, vertilget von Grund aus die Pest der Juden, welche immer zu neuem Wahnwitze sich verhärtet! Prüfet die Gesetze, welche von unserer Majestät gegen den Abfall der Juden neuerdings promulgirt sind. — Denn wir müsseh uns hüten, durch Auflösung der Kirchengesetze, die mit Anathema gegen deren Irrthümer erlassen wurden, uns nicht der Schuld der Juden theilhaftig zu machen, besonders wenn jenes Gesetz nicht gehandhabt wird, durch welches unser glorreicher Vorgänger Sisebut alle seine Nachfolger mit einer Fluchformel gebunden hat, dass sie nicht gestatten mögen, dass christliche Sclaven den Juden unterthan seien oder dienen." Darauf sanctionirte die Synode unter Vorsitz des von jüdischem Blute stammenden Metropoliten Julian von Toledo die siebenundzwanzig Paragraphen unter Angabe ihrer Titel, welche Erwig empfohlen hatte1). Wir werden später auf die Erwig'schen Gesetze, welche einen Hauptbestandtheil der westgothischen Gesetzgebung de Judaeis ausmachen und den dritten Titel bilden, zurückkommen müssen, Hier sei nur ihr Charakter kurz angedeutet. Erwig beabsichtigte eigentlich die gegen die jüdischen Convertiten bestehenden Gesetze zu erleichtern, namentlich die schweren Strafen von Steinigung und Feuertod in mildere zu umwandeln und nicht sämmtliche Ver£jehunsren mit demselben Strafmass ahnden zu o o lassen. „Denn, der Herr sprach im Gesetze: „nach dem Maasse der Sünde sei auch die Strafe" „und Gott will auch nicht den Tod des Sünders"2). Die Milderung bestand aber in Güterconfiscation, 1) Conc. tolet. XII. praef. 3 und c. IX. bei cTAguikre 682, 686. 2) Non solum reprehensibile nobis videtur, sed impium, ubi tolius universitas culptie ad unius redigitur damnationem vindictae (so die richtige Leseart nach xwei Codices und der Lindenbrog'schen Ausgabe), ipium minor majorque transgressio unius non debeat muletationis praedumnari supplicio. Praesertim quum dominus in lege praeeepit, pro mensura peccuti erit et plagamm modus (Lex Visegoth L. XII. T. III. % l).

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