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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 8

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1858
Date
1858-01-01
Page
Seite 8 (sequence 10)
Language
German
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8 durch Auswanderung nach Gallien (und wahrscheinlich auch nach Africa) entzogen hatten, so ßigte sich doch ein grosser Theil aus Liebe zum Vaterlande und Besitzstande, sicherlich mit dem Hintergedanken, dass es mit dem aufgezwungenen Christenthume nicht so ganz ernst sein werde. Es ist ein Irrthum, wenn man glaubt, dass die Christen in den ersten Jahrhunderten durchweg mit der Taufe und dem Bekenntnisse eine völlige Wiedergeburt an sich vollzogen und ihre ehemalige heidnische Lebens- und Denkweise perhorrescirt hätten. Viele aus dem Heidenthume bekehrten Römer in Spanien fuhren fort, ihre heidnischen Gebräuche zu beobachten und sogar den Donnerstag als Jovistag nicht gerade heimlich zu feiern. Das Narbonensische Concil (vom Jahre 589) musste eine Verfügung dagegen erlasseh und verurtheilte die Freien, die sich Solches zu Schulden kommen Hessen, zu schwerer Kirchenbusse und die Sklaven zur Geisseistrafe1). Die westgothischen Christen verharrten zum Theil nicht minder bei ihren heidnischen Sitten, verehrten Quellen und Haine, zündeten geweihte Fackeln an, und die Concilien konnten nicht genug gegen diese heidnische Reniiniscenzen einschreiten2). Die Sonntagsfeier war so wenig allgemein geheiligt, dass Christen öffentlich an diesem Tage Gewerbe und Feldarbeit betrieben 3). War das Bekenntniss der seit Jahrhunderten im Christenthum Erzogenen nur oberflächlich, und durften sie ihrem Hange nach dem Cultus oder den Sitten ihrer Urahnen ungescheut folgen, so konnten die unter Sisebut gezwungener Weise getauften Juden diesen Schritt vor ihrem Gewissen damit entschuldigen, dass sie mit der empfangenen Taufe nicht das Judenthum zu verleugnen und aufzugeben brauchten. Die oberflächliche Bekehrung brachte daher keinerlei Veränderung in ihrem religiösen Verhalten hervor. Die convertirten Juden fuhren fort, das Judenthum als religiöse Norm zu betrachten, beobachteten den Sabbath, wie die Stockrömer den Jovistag, übten Beschneidung an ihren neugebornen Söhnen und Sklaven und brauchten nicht einmal heimlich damit zu thun, da das Christenthum damals noch nicht in das Alter der Eifersucht getreten war. Was ein spanisches Sprichwort von den Juden späterer Zeit sagt: „Dreierlei Wasser fällt vergeblich: Trinkwasser in Wein, Regenwasser ins Meer 'und Taufwasser auf einen Juden", das war sicherlich ei-ne treffende Wahrheit in der westgothischen Zeit. Man darf nicht den Begriff Scheinchristen aus der trübseligen Zeit der Inquisition auf die jüdischen Convertiten unter Sisebut übertragen. Jene waren allerdings gezwungen, im öffentlichen Erscheinen die Maske des Christenthums zu tragen und konnten die jüdischen Riten nur im geheimsten Versteck unter Beobachtung peinlicher Vorsicht beobachten. Diese dagegen brauchten keinesweges mit der Beobachtung ihrer religiösen Bräuche das Sonnenlicht zu scheuen. Die Kirche hatte noch kein kanonisches Edict, der Staat noch kein Strafgesetz dagegen erlassen, und die Inquisition war noch nicht erfunden. Das Judalzare gehörte noch nicht zu den Capitalverbrechen. . Mögen auch die jüdischen Convertiten bei Sisebut's Leben ein wenig zurückhaltend mit dem Beibehalten der jüdischen Riten gewesen sein, unter seinem zweiten Nachfolger Swintila (der erste regierte nur eine sehr kurze Zeit) konnten sie den Zwang ablegen. Swintila, der Sage nach Recca- 1) Ad nos pervenit, quosdam in populis catkolicae ßdei exsecrabili rhu diem quintam feriam, quae et dicilur Jovis, multos excolere et operationem non facere. (Conc. Narbon. c. XV. bei cTAguirre l. c. 387.) 2) Vergl. die Verhandlungen des zwölften und sechszehnten toletanischeu Concils bei d'ÄGüiBRE 1. c. 687 u. 740. 3) Concil. Narbon. c. IV. bei d'AcuiKßE 386.

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