Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1858
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 9)
- Language
- German
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7 Mit einem Male verliess Reccared, von den katholischen Geistlichen bearbeitet, das arianische Glaubensbekenntniss und wurde der westgothische Constantin in mancher Beziehung. Das Verhältniss der Juden zum katholisch gewordenen Staate änderte sich damit ebenfalls mit einem Male. Die ecclesia p)>essa verwandelte sich am Tage nach ihrem Siege sofort in eine eeclesia dominans. Wie die Reste des Heidenthums in den westgothischen Ländern, nach einem Synodalbeschluss des ersten allgemeinen Concils in Toledo (des dritten), von Geistlichen und Richtern aufgesucht und vertilgt werden sollten, so sollten auch die Juden, wenn auch nicht ausgerottet, doch in eine niedrige Stellung verwiesen werden. „Auf Veranlassung des Concils befahl König Reccared, dass die Juden weder christliche Frauen oder Concubinen haben, noch christliche Sklaven erwerben dürfen. Die aus einer Mischehe gebornen Kinder sollen gegen den Willen der Eltern ihnen entzogen und getauft werden. Die Juden sollen aber auch kein öffentliches Amt bekleiden, wodurch ihnen die Macht zustände, Christen zu bestrafen" (589) 1). Das erste Wort des westgothischen Katholicismus an die Juden war zwar nicht sehr freundlich, aber im Vergleich mit der Behandlung in späterer Zeit und im Verhältnisse zu der tief herabgedrückten Lage der Juden im byzantinischen Reiche, ist das Verhalten noch immer milde zu nennen. Die spanischen Juden wurden durch dieses Gesetz zwar an ihrer Ehre gekränkt und in ihrem Besitzstande beeinträchigt, aber sie waren frei in ihrem Cultus. Sie gaben sich Mühe, das Gesetz rückgängig zu machen und boten in diesem Sinne dem König Reccared eine bedeutende Summe an. Reccared widerstand der Versuchung und wurde dafür vom Papste Gregor I. in einem Sendschreiben (vom August 599) über die Maszen gelobt und mit dem König David gleichgestellt. Ob das Reccaredsche Gesetz gegen die Juden dem westgothischen Codex einverleibt worden ist, kann erst später erörtert werden. Zwischen Reccared's Tode und Sisebut's Decret2), den Juden bei Strafe des Exils das Christenthum aufzuzwingen, liegen nur eilf Jahre. In diesem Zwischenraum muss von Seiten der Juden unter Sisebut's Vorgängern Liuva, Wicterich und Gundemar etwas vorgegangen sein, das den Zorn uud den Fanatismus dieses sonst als milde und gebildet geschilderten Königs in einem so hohen Grade erregt hat. Die Veranlassung dazu kann aber beim Mangel an geschichtlichen Nachrichten nur aus den Gesetzen erschlossen werden, die kritisch gesichert Sisebut vindicirt werden können. Nicht zu übersehen ist aber dabei, dass die Geistlichkeit, weit entfernt die Verfolgung der Juden aufgestachelt zu haben, sie vielmehr gemissbilligt hat. Ihr Hauptvertreter, der heiliggesprochene Isidor von Hispalis, sprach nicht nur seinen Tadel über diese Zwangstaufe privatim aus mit den Worten: „der König Sisebut hat zwar Eifer gezeigt, aber nicht nach Gewissen," sondern formulirte sein Tadelsvotum in ein Gesetz, das er von achtundsechzig Geistlichen unterzeichnen liess. Aber das änderte an der Thatsache nichts. Wenn auch viele Tausend Juden sich dem Taufzwange 1) Suggerenle concilio, id gloriosissimus dominus noster {Reccaredus) canonibus inserendum praecepit, ut Judaeis tum liceat Ckristianos habere uxores vel concubinas, neque mancipia christiana comparare in usus proprios. — Nulla officio, eos opus est agere, per quae eis occasio tribuatur poenam Christianis inferre {Con. tolet. III. c. XIV. Nr. 44 bei (1'Agcirre II. 347). Ich führe dieses Citat nur deswegen an, weil Lembke irrthümlich aufstellt, den Juden wäre erst unter Sisenand die Bekleidung öffentlicher Aemter entzogen worden (Geschichte von Spanien I. 191). Das vierte toletanische Concil, auf das sich Lembke beruft, hat nur einen früheren, ausser Gebrauch gekommenen Synodalbeschluss wieder aufgefrischt. 2) Ibn Verga's Erzählung von einer Unterredung zwischen Sisebut und einem Juden, der des Königs Beschluss habe wankend machen wollen (Schebet Jehuda ed. Hannover S. 29), ist zu sagenhaft, um Glauben zu verdienen.