Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1858
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 4)
- Language
- German
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2 den Juden keinerlei Glaubenszwang aufgelegt werden sollte. Und doch haben die westgothischen Könige, die Schöpfer der Gesetzgebung, eine Reihe von Gesetzen erlassen, welche nach der gewöhnlichen Anschauung dahin zielen, den Juden Gewissenszwang aufzulegen, ihnen die Ausübung des Judenthums zu verkümmern und sie gewaltsam dem Christenthum zuzuführen. Waren die katholischen Könige des westgothischen Spanien, vonReccared bisEgica — denen bald dieser, bald jener Paragraph der Gesetzgebung beigelegt wird — orthodoxer als der Clerus, katholischer als der Papst Gregor L, der, obwohl Begründer des in sich gefestigten Papstthums, wiederholentlich gegen ungesetzliche Misshandlung und gewaltsame Bekehrung der Juden geeifert hat? Will man sich hierbei mit der Annahme helfen, dass die westgothischen Könige in despotischem Sinne rein willkürlich und im Widerspruch mit dem parlamentarischen Clerus die fanatischen Judengesetze promulgirt hätten, so erhebt sich dagegen eine andere Schwierigkeit. Die sieben und zwanzig Paragraphen des dritten Titels gegen die Juden sind nicht bloss vom König Erwig erlassen, sondern auch von zwei und vierzig tagenden Geistlichen nebst Julian von Toledo, der zweiten Autorität der westgothischen Kirche, sanetionirt worden. Sie sprachen es aus: „Die Geltung aller dieser Gesetze, so wie sie durch den Synodalbeschluss gebilligt ist, soll durch die allgemeine Annahme unverbrüchlich bleiben" Der Clerus hatte also doch Antheil an den TaufzWangsgesetzen, er hat sie durch einen kanonischen Synodalbeschluss geheiligt und dem Könige die Autorität eingeräumt, sie zu promulgiren. Wie ist dieser Widerspruch zu lösen? Eine andere Schwierigkeit drängt sich bei Betrachtung der drei und vierzig Paragraphen des westgothischen Codex de Judaeis auf. Wie war es den Juden möglich bei dieser raffinirten, vexatorischen Gesetzgeberei, die nicht gegen ihre materiellen Verhältnisse, sondern gegen ihre Religion gerichtet war, wie war es ihnen möglich, in dieser Hölle Spanien, wie es Samuel Usque nennt, ein ganzes Jahrhundert zu bleiben? Warum haben sie sich nicht bemüht, sich den chikanirenden Angriffen auf ihr Gewissen durch die Flucht zu entziehen, dem feindlichen Lande den Rücken zu kehren und in tolerantere Länder überzusiedeln? Das Judenthum war den westgothischen Juden theuer und heilig, vielleicht um so theurer, je grösser die Opfer waren, die sie zu bringen hatten. Nun stand ihnen Gallien, das stets auf Spanien eifersüchtige, offen und wurde deswegen von einem spanischen Heiligen „das Schandhaus der Juden" genannt. Noch freundlicher war ihnen das islamitische Afrika, nur durch einen schmalen Meeresstreifen von Spanien getrennt, wo die Dsimmi, die abgabenzahlenden Nichtmohamedaner, unter der Omejjaden menschlichem Scepter vollständige Gewissensfreiheit genossen. Allerdings sind Juden aus Spanien über die Pyrenäen und das Mittelmeer massenhaft ausgewandert. Aber wie es die Zurückgebliebenen verwinden konnten, tagtäglich bei jeder Ausübung, ihrer religiösen Satzungen den unmenschlichen Strafen entgegenzugehen, und nicht den Staub eines für sie so stiefmütterlichen Landes abzuschütteln versuchten, dessen Gesetze für sie ein an einem Haare schwebendes Damoklesschwert waren, wie es auch nur eine einzige jüdische Familie ertragen konnte, ohne zu der Alternative zu greifen, sich entweder zu bekehren oder ins Exil zu gehen, das 1) Quorum omnium legum promulgaiio gravidu, sicut synodali judicio comprobata, ita generali omnium nostrorum definitione in aetemum erit deineeps excessibus excercenda (Concilium toletanum XII. canon XIII. bei (TAguirre collectio conciliorum Hispaniae II. p. 930).