Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1858
- Date
- 1858-01-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2720904-2720911--0166-2721406- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die westgothische Gesetzgebung hat den Juden zwei lange Titel gewidmet, die in der Geschichte des jüdischen Stammes als erster Akt jenes Schauerdramas gelten, das in den grausigen Decreten Ferdinands von Spanien und Manuels von Portugal den tragischen- Schlusseffect gefunden hat. Während die Gesetzcodices der andern germanischen Völker nur selten die Juden als eine legislatorisch gesonderte Volksklasse behandeln und nur hin und wieder einen und den andern Paragraphen zu deren Nachtheil aufstellen, enthält die lex Visigothorum, das sogenannte forum judicum, eine Reihe von Gesetzen, welche dem Anscheinenach nicht bloss cönfessionelle Antipathie, sondern ingrimmigen Hass gegen die jüdischen Bewohner Spaniens und Süd-Galliens athmen. Man hat daher die westgothischen Edicte gegen die Juden drakonische Gesetze genannt und nicht Worte genug finden können, sie zu brandmarken. Wenn man die Fassung der sogenannten Judenparagraphen in dem westgothischen Codex betrachtet, s.o machen sie den Eindruck, als wenn die Gesetzgeber, denen sie emanirt sind, sich so angelegentlich mit den Juden und ihrem religiösen Verhalten beschäftigt hätten, dass sie mit inquisitorischem Spürsinne in deren religiöses Thun und Treiben zu dringen vermochten, um für jede Aeusserung eines jüdisch-religiösen Aktes sofort ein scharfes Verbot, in Gefolge von Steinigung und Feuertod, oder milder, von Geisseihieben und Stirnhautabschinden (decalvatio) zu erlassen; und die Tendenz dieser Massregeln ist unverkennbar die gewaltsame Christianisirung. Es treten aber bei schärferer Analyse dieser Gesetze so viele Abnormitäten und Unbegreiflichkeiten entgegen, dass das auf der Hand liegende Motiv, der verfolgungssüchtige Fanatismus habe sie dictirt, nicht ausreicht, sie erklärlich zu machen. Es fällt zunächst auf, dass die Initiative zur Tyrannisirung der Juden auf dem Wege der Gesetzgebung nicht vom Clerus, sondern von den Königen ausging. Die Geistlichkeit, welche gesetzgebend in den westgothischen Concilien wirkte, zeigte, wenn auch von dem frommen Wunsche beseelt, die „fluchbeladene Nation der Hebräer" in deu Schooss der Barche zu bringen, doch eine Art Milde gegen dieselben. Sie räth von Härte und Zwang gegen dieselben ab, will sie nur durch Ueberredung und XJeberzeugung für die Kirche gewinnen und erlässt sogar in diesem Sinne ein kanonisches Gesetz. Jene Synode, welcher Isidor von Hispalis, die kanonisirte Autorität der westgothischen Orthodoxie, präsidirte, sanctionirte einen Beschluss, dass 1