Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1857
- Date
- 1857-01-01
- Page
- – (sequence 42)
- Language
- German
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40 Gedanke zu Grunde, dass das Anschliessen der jüdischen Forscher an R. Jehüda's System bloss accommodativ ist, weil die Jobelfeier mit der Exilirung der transjordanischen Stämme gesetzlich aufgehört, und man demgemäss die Sabbatjahre nur allein gefeiert und gezählt hat. Soll aber das Jobeljahr wirklich bestimmt werden, so bleibt die Meinung der Chachamim in Kraft, und so bestimmt Parchi, mit Zugrundelegung der im Talmud gebräuchlichen Zahlangaben für die Dauer des ersten und zweiten Tempels, ein Jobeljahr. Christliche Chronologen gehen, wie schon erwähnt, ohne Rücksicht auf die ßtattgefundenen Unterbrechungen oder auf den Beginn einer neuen Reihe in der nach exilischen Zeit, sowohl für die Bestimmung der Jobelals der Sabbatjahre von dem in ihren chronologischen Systemen aufgestellten ersten Saatjahre nach dem Einzüge in Chanaan (annus primus yseogyCccg) aus. Auch sie geben Regeln, an, die Lage eines Jahres in der Sabbatjahr- und Jobelaera zu bestimmen, und zwar um ein in irgend einer Aera gegebenes Jahr a auf die Jobel- und Sabbatjahraera zu reduciren, drücke man die bis zum ersten Saatjahre abgelaufeneZeit durch Jahre der gegebenen Aera aus. Sie seien b, subtrahire diese Zahl b von der gegebenen Jahreszahl a und dividire diese Differenz (a — b) durch 49, so zeigt die ganze Zahl des Quotienten die Anzahl der verstrichenen Jobelperioden, und der Rest die Jahre der laufenden Jobelperiode an. Ist der Rest Null, so ist a ein Jobeljahr. Ist der Rest nicht Null, dividire man ihn durch 7, so zeigt die ganze Zahl des Quotienten dieser Division die verflossenen Sabbatjahrcyclen der laufenden Jobelperiode und der Rest das Jahr des laufenden Sabbatjahrcyclus an. Ist dieser Rest o, so ist a ein Sabbatjahr. Es wird also bei den Chronologen durch ihre Verschiedenheit in der Bestimmung des ersten Saatjahres eine verschiedene Feststellung eines gegebenen Jahres a in der Jobel- und Sabbatjahraera erfolgen. Z. B. welches Jahr der Jobel- und Sabbatjahraera ist das Jahr 5617 jud.? Scaliger setzt 2311 jud. für das annus primus yrngylag an, also nach der eben angeführten Berechnung ergiebt sich 5617 2310 -—^1— 67 ßest24und ~ 3, o od 49 49 7 Rest 2, d.h. das Jahr 5617 jud. ist das vier und zwanzigste Jahr der acht und sechszigsten Jobelperiode oder das dritte Jahr des vierten Sabbatjahrcyclus der acht und sechszigsten Jobelperiode.40) Nach Petavtos muss aber 2275 subh-ahirt werden, da er 2276 jud. für annus primus ysagylag hält, also 5617~2275 68, Rest 10 und y 1, Rest 3, d. h. das Jahr 5617 jud. ist das zehnte Jahr der neun und sechszigsten Jobelperiode oder das dritte Jahr des zweiten Sabbatjahrcyclus der neun und sechszigsten Jobelperiode. Analog ist es bei anderen Chronologen.41) Die Aufgabe wird *0) Scaligee citirt de isag. can. lib.IH.28 einen jüdischen Kalender, in welchem das Jahr 5356 jud. als Sabbatjahr bezeichnet ist und stimmt dieser Angabe bei. Nach unseren gewonnenen Resultaten ist aber dieses Jahr kein Sabbatjahr, sondern ein erstes Jahr eines Sabbatjahrcyclus. Ebenso hat sich Scaligeb in den Animadv. ad Chron. Euseb. n. 545 geirrt, wenn er das Jahr 5361 jud. als Sabbatjahr anführt, während es ein sechstes Jahr eines Sabbatjahrcyclus ist. Des Vignoles hat dies übersehen und führt, auf Scaligek's Autorität gestützt, unter den historisch beurkundeten Sabbatjahren die Jahre 1595 und 1602 p. C. auf. Diese beiden Jahre ßind zwar Sabbatjahre, nur entsprechen sie nicht den von Scaligeb angegebenen anni judaici, indem das Jahr 5356 jud. 1595/1596 und das Jahr 5361 jud. 1600/1601. 41) Hierbei finden wir es für nöthig, auf die Differenz der Aeren anni mundi und anni mundi judaici näher einzugehen, und das Irrthümliche einiger hierher gehörigen Rechnungen christlicher Chronologen aufzudecken. Einige hundert verschiedene Angaben der Weltaera sind bereits aufgestellt worden (vergl. Des Vignoles Chronologie de l'histoire sainte, Vorrede). Auf welcher Seite die Wahrheit ist, wird wohl schwerlich je ermittelt werden können, und man muss sich zum chronologischen Gebrauch mit denBeductionszahlen der einen Annahme auf die andern begnügen. Da nun bei chronologischen Berechnungen aus der nachbiblischen Ge-