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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1857-01-01 · 1857 · page 43

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1857
Date
1857-01-01
Page
– (sequence 43)
Language
German
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41 in "ähnlicher Weise gelöst, wenn das zu untersuchende Jahr in Jahren irgend einer Aera gegeben ist. (Calvisius opus chronologicum pag. 156 giebt eine Regel an, wenn das Jahr a in Olympiaden, in Jahren seit der Erbauung Roms, der seleucidischen Aera, der christlichen Zeitrechnung u. s. w. gegeben ist). Aus all' Diesem ergiebt sich, dass, wie schon angedeutet, über das Eintreffen eines Sabbatjahres durchaus keine Differenz obwaltet, indem die Regel des R. Huna nach der seleucidischen Aera berechnet und die Tradition der Geonim mit den Regeln der christlichen Chronologen in dieser Beziehung dasselbe Resultat liefern. Diese Uebereinstimmung ist nicht auffallend, da deren Prämissen eigentlich auf zwei Data zurückgeführt werden können: jüdischerseits auf das Datum der Tempelzerstörung als Anfang eines neuen Sabbatjahrcyclus, und christlicherseits auf die im Maccabäerbuche und im Josephus beurkundeten Sabbatjahre, und da diese beiden Data correspondiren, so ist die Harmonie ganz natürlich. Anders verhält es sich jedoch mit der Zahl der abgelaufenen Sabbatjahrcyclen und Jobelperioden und dem Eintreffen eines Jobeljahres. Hierbei ist keine Uebereinstimmung möglich, da fast jedem Systeme eine andere Epoche der Jobel- und Sabbatjahraera und ein anderes Zählungsverhältniss des Jobeljahres zu den daranliegenden Sabbatjahrcyclen zu Grunde liegt. Da in unserer Aufgabe das chronologische Interesse vorwiegt, so lassen wir uns auf die Jobelperiode nicht ein, indem es, wie schon erwähnt, mehr als zweifelhaft ist, ob in der nachexilischen Zeit das Jobel gefeiert und gezählt wurde. Auch die Zahl der abgelaufenen Sabbatjahrcyclen ist aus demselben Grunde unserem Thema gleichgültig. Doch resumiren wir zum Schlüsse, dass mit höchster Wahrscheinlichkeit die Epoche der Sabbatjahrcyclen in den nachexilischen Zeitraum und zwar in Nehemias' Zeit fallt. Sind von dieser Zeit an auch Jobelperioden gezählt worden, so müsste dieses im Sinne R. Jehuda's geschehen sein, nämlich eine Jobelperiode aus neun und vierzig Jahren bestehend. Sind sie nicht gezählt worden, so wickelten sich die Sabbatjahrcyclen ohne Rücksicht auf das Jobel gleichförmig ab. Indem sämmtliche aufgestellte Regeln das Missliehe haben, dass sie von einem anfechtbaren Anfangspunkte ausgehen, so fügen wir, auf den gewonnenen Ergebnissen basirend, eine Sabbatjahrschichte der Juden die in jüdischen Kreisen übliche Weltschöpfhngsaera in Betracht gezogen werden musste, so Hess sich ein jeder der wissenschaftlichen Chronologen angelegen sei«, eine Beductionszahl der von ihm adoptirten Zahl der Weltschöpfungsjahre auf die jüdische und umgekehrt anzugeben. Die differirenden Zahlen zwischen anni mundi judaici nnd anni mundi sind aber durch die Addition kleinerer und grösserer Differenzen in verschiedenen Zeiten entstanden, grösstenteils durch die verschiedene Auffassung des Zeitraumes von der Zerstörung des ersten bis zur Zerstörung des zweiten Tempels, welcher nach jüdischer Berechnung nur 470 Jahre dauerte. Wenn daher Scaligek die Beductionszahl für sein System und die anni mundi judaici auf.lS9 und Petavtcs für das seinige und die anni mundi judaici auf 223 ansetzen, so kann dieses nach Obigem nicht durchgreifend für die vordiasporische Zeit, sondern nur nach derselben gelten. So beträgt die Differenz der Jahreszahl für den Auszug aus Aegypten zwischen anni mnndi judaici und Scaligek's und Petaviüs' Systemen etwa vier Jahre, indem nach ihren Berechnungen bis zum Auszüge aus Aegypten 2453 Jahre, nach denen jüdischer Chronologen 2448 (2449) Jahre verflossen sind (vergl. Note 16). Wendet man nnn, wie die genannten Chronologen gethan, die von ihnen angegebenen Beductionszahlen auch auf diese Zeit an, so kommt eine ganz andere Zahl für den Auszug aus Aegypten heraus und die chronologische Kluft ist fälschlicherweise vergrössert. Auf diese Weise ist es ein Irrthum, wenn Scauger das von ihm angesetzte erste Sabbatjahr 2506 mundi dem Jahre 2317 jud. gleichstellt, indem man für diese Zeit* etwa nur 4 und nicht 189 von 2506 subtrahiren muss. Es ist daher klar, dass die von den Chronologen aufgestellten Eechnnngsoperationen zur Feststellung eines Sabbat- oder Jobeljahres stets richtig bleibt, wenn jeder Chronologe mit den Jahreszahlen seiner Systeme derWeltaera, der julianischen Periode n. s. w. rechnet, auf anni judaici hingegen können sie nor für die Jahre der diasporischen Zeit, kinesweges aber für die der ihr vorangehenden gelten. 6

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