Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1857-01-01 · 1857 · page 41

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1857
Date
1857-01-01
Page
– (sequence 41)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2720904-2720913--0151-2721390
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

39 dem a vorhergehenden Jahres und die ersten neun Monate des Jahres a darunter zu verstehen hat, ebenso für das Jahr b. Für die Bestimmung eines Jobeljahres eine Kegel anzugeben, sieht einer Spielerei ähnlich, da auch nicht der Schatten eines Beweises vorhanden ist, dass in der nachexilischen Zeit Jubiläen gefeiert oder gezählt worden sind. Freilich lassen sich die theoretischen Chronologen so etwas nicht nehmen und stellen auch für die Berechnung der Jobelperioden mit dem grössten Ernste gewisse Regeln auf. Abraham bar Chija (Sefer Haibbur III. 6) verfährt hierbei folgendennassen. Er lässt, wie oben angegeben, die Jobelperioden bis zur Exilirung der transjordanischen Stämme aus 50 Jahren im Sinne der Chachamim bestehen, schliesst sich aber dem Systeme des R. Jehuda von dem Zeitpunkte dieser Exilirung, welche er im Jahre 3037 jud. ansetzt, an. Um also ein Jahr a jud. in der Jobelaera zu bestimmen, subtrahire man von der gegebenen Jahreszahl a die Zahl 3037 und dividire diese Differenz durch 49; die ganze Zahl des Quotienten giebt die Anzahl der seit dem Jahre 3037 abgelaufenen Jobelperioden, und der Eest das Jahr der laufenden Jobelperiode an, wobei zu bemerken ist, dass der Eest Null das neun und vierzigste Jahr der Jobelperiode, d. h. ein siebentes Sabbatjahr, und der Rest Eins ein Jobeljahr und zugleich ein erstes Jahr der Jobelperiode andeutet. Nach diesem würde das christliche Jahr 1189 4949 jud. ein siebentes Sabbatjahr und das Jahr 1190=4950 jud. ein Jobeljahr sein.3S). Merkwürdigerweise wird das Eintreffen des Jobeljahres in dem erwähnten Jahre 1190 durch Mathaeus Paris bestätigt. Derselbe berichtet (historia major London 1686 pag. 128), dass die Judenverfolgung am Krönungstage des Königs Richard Löwenherz von England im Beginn eines Jobeljahres stattgefunden habe: haec persecutio in ortu jubilaei sui quem annum remissionis appellant antiqui, vix per annum conquiescere potuit et factus est Judaeis annus confusionis. Die Krönung Richard's geschah am Sonntag den dritten September 1189 (die Dominica tertio Nonas Septembris). Der dritte September des erwähnten Jahres fiel damals auf den 19ten Elul; folglich lagen zwischen diesem Tage und dem Anfange des jüdischen Jahres nur 11 Tage, mithin war die Verfolgung ungefähr im Anfange des Jobeljahres; denn wenn von einem Jobeljahre die Rede ist, so fällt der Anfang desselben mit dem Anfange des jüdischen Jahres (Tischri) zusammen, also nicht das Jahr 1189 (wie Des Vignoles berechnet), sondern das darauf folgende Jahr 1190 war ein Jobeljahr.39) Maimonides-, der fünfzigjährige Perioden zählt, lässt die Jobelaera sechs Jahre nach dem begonnenen Tempelbau wieder anfangen und addirt demnach zu dem in der aera excidii ausgedrückten Jahre die Zahl 414 hinzu, welche Summe er dann durch 50 dividirt u. s. w. Er wählt als Beispiel das Jahr 1107 aer. excidii, welches mithin da 1107 -t"414 30 + 21, das ein und zwan- 50 50 zigste Jahr der ein und dreissigsten Jobelperiode ist (Jad Hachasaka Schemitta wejobel X. 4.). Parchi geht vom fünfzehnten Jahre nach dem Einzüge in das Land Chanaan, als Epoche der Jobelaera, aus und nimmt fünfzigjährige Jobelperioden an. Seiner Behandlung des Thema liegt der 33) Hierbei ist zu bemerken, dass Abraham baii Chija die Epoche Wejad für die Weltjahre anwendet und es müssen daher von den jetzt üblichen jüdischen Weltjahren, -welche, wie erwähnt, nach der Epoche Bharad geordnet sind, 3038 subtrahirt 4949 — 3038 1911 werden, also -=-= 39, d. h. das Jahr 4950 ein Jobeljahr. (Vergl. Note 16.) 49 49 V ° } 39) Man braucht daher nicht die citirte Stelle im Mathaeus Paris zu emendiren, und statt „in ortu" die Worte „infine" zu setzen, wie Des Vigsoles thut (Chronologie de l'histoire sainte I. S. 714.).

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.