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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1857-01-01 · 1857 · page 31

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1857
Date
1857-01-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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IRI
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29 sei und sich der vom Talmud festgestellten Zahl nähere; (vergl. dessen „the times of Daniel; Ewald's theologische Studien und Kritiken, 1847, drittes Heft und Wetzke's Cyrus). Nächst der Dauer des Bestandes des zweiten Tempels wird vorausgesetzt, dass das Zerstörungsjahr desselben ein erstes Jahr eines Sabbatjahrcyclus gewesen sei (tradirt vom R. Jos£, Seder Olam cap. 30), so dass das 421ste Jahr seit der Erbauung das Zerstörungsjahr war (Talmud Erachin IIb, 12b.). Diese letzte Angabe stimmt mit R. Jehuda's System von neun und vierzigjährigen Jobelperioden oder von fortlaufenden ununterbrochenen Sabbatjahrcyclen vollkommen überein, nämlich 421 8 mal 49, -f- 4 mal 7, + 1, d. h. ein erstes Jahr eines Sabbatjahrcyclus, und hieraus ergiebt sich, dass R. Jehdda das Zählen der Sabbatjahrcyclen mit dem Bau des Tempels beginnen lässt. Im Sinne der Chachamim hingegen muss man fünfzigjährige Jobelperioden oder auf je sieben Sabbatjahrcyclen ein Jahr Unterbrechung (das Jobeljahr) annehmen, mithin wäre 421 8 mal 50, +3 mal 7, d.h. das 421ste Jahr seit der Erbauung des zweiten Tempels ist ein Sabbatjahr und kein erstes Jahr eines Sabbatjahrcyclus. Um eine Ausgleichung herbeizuführen, zieht der Talmud sechs Jahre bis zu Esra's Rückkehr ab, d. h. lässt die erneuerte Zählung der Sabbat- und Jobeljahre erst sechs Jahre nach dem Tempelbaue wieder eintreten, wodurch man 415 Jahre 8 mal 50, + 2 mal 7, +1 erhält; also das Zerstörungsjahr war ein erstes Jahr eines Sabbatjahrcyclus. Ueber das factische Zählungsverhältniss des Jobeljahrs zu den daranliegenden Sabbatjahrcyclen während des zweiten Tempels, ob nach fünfzigjährigen oder neun und vierzigjährigen Perioden gezählt wurde, findet sich im Talmud keine Angabe. Die Chronologen gehen auch bei diesem Punkte auseinander. Abraham bar Chija lässt das Zählen nach Sabbat- und Jobeljahren mit dem Anfange des zweiten Tempelbaues im Jahre 3408 jud. beginnen, und zwar, da die Jobelfeier nicht stattfand, habe man nur siebenjährige Cyclen gezählt, oder was dasselbe ist, man zählte das Jobeljahr nach der Meinung des R. Jehuda, bei welcher das fünfzigste Jahr zum achten Sabbatjahrcyclus gerechnet wird (Sefer Haübbur III. 6.). Maihoxides dagegen hat folgende Auseinandersetzung. Man fing mit dem siebenten Jahre nach dem Zerubabel'schen Tempelbau eine neue Zählung an, so dass das dreizehnte Jahr nach dem begonnenen Bau ein Sabbatjahr gewesen, zählte fort bis sieben Sabbatjahrcyclen endlich das fünfzigste Jahr; das ein und fünfzigste Jahr war wieder der Anfang einer neuen Periode. Denn obgleich wiihrend des zweiten Tempels keine Jobelfeier stattfand, so habe dennoch das fünfzigste Jahr, wegen der richtigen Lage der Sabbatjahre, für sich gezählt werden müssen (Schemitta wejobel X. 3. Igereth S. 85.). Es existirt zwar eine ältere Angabe, von den Geonim tradirt, über das Zählen während des zweiten Tempels; sie ist aber so dunkel formulirt, dass sie zwei verschiedene Deutungen zulässt und auch erhalten hat. (Vergl. Madionides Schemitta wejobel X. 5. Keseph Mischna zur Stelle und Derischa Perischa zu Choschen mischpat 67.) Indessen berührt diese durchgehende Differenz über das Zählungsverhältniss des Jobeljahres zu den daranliegenden Sabbatjahrcyclen nur den Anfangspunkt der neuen Reihe in der nachexilischcn Zeit und das Eintreffen eines Sabbatjahres innerhalb dieses dritten Zeitraumes (während des zAveiten Tempels), keinesweges aber das Schlussjahr, nämlich das Zerstörungsjahr des zweiten Tempels, da es nach beiden Meinungen (R. Jehuda und die Chachamim) ein erstes Jahr eines Sabbatjahrcyclus war. (Vergl. oben S. 24 f.) Es findet aber unter den Interpreten des Talmud und den jüdischen Chronologen eine

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