Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1857
- Date
- 1857-01-01
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
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26 liegt die Berechnung zu Grunde, dass vom achtzehnten Jahre des Josia bis zum Schlüsse der Abtheilung C. sechs und dreissig Jahre sind, und die letzte vorexilische Jobelperiode erst vierzehn Jahre nach der Zerstörung des ersten Tempels abgelaufen ist (Vergl. Raschi zu Erachin 12 b.)- Dieselbe Berechnung muss man anwenden auf die Angabe derselben Quelle cap. 25. „Jojachin's Gefangenschaft fiel in das fünf und zwanzigste Jahr einer Jobelperiode, ins vierte Jahr eines Sabbatjahrcyclus." Mabionides und Parchi folgen in der Bestimmung des Jobel nnd der Sabbatjahrcyclen der vorexilischen Zeit ganz der Meinung der Chachamim und bringen die vorgekommenen Störungen nicht in Eechnung (Schemitta wejobel X. 2. Kaftor wepherach 113, b.). Einen anderen Weg schlägt Abraham bar Chija ein, um sich die vorexilische Zählungsweise zurecht zu legen. Bis zur Exilirung der transjordanischen Stämme im Jahre 3037 jud. sei die fünfzigjährige Jobelperiode eingehalten worden. Nach dieser Zeit aber, da die Jobelfeier aufgehört hatte, und das Zählen nach Jobelperioden eigentlich überflüssig und werthlos geworden ist, so habe man dann bis zum Jahre 3338 jud., dem Zerstörungsjahre des ersten Tempels, neun und vierzigjährige Perioden oder, was dasselbe ist, nur Sabbatjahrcyclen gezählt (Sefer Haibbur III. 6). Indessen hat die Bestimmung der Differenz in Bezug auf die Fortdauer oder das Unterbrochensein der Jobel- und Sabbatjahrcyclen in der vorexilischen Zeit nur ein archäologisches Interesse; denn nach beiden Ansichten hierüber ist mit dem babylonischen Exil nicht blos die Feier, sondern auch das Zählen beider Aeren während der ganzen Exilszeit unterbrochen worden. Dies folgt aus einer talmudischen Discussion in der Voraussetzung, dass mit der Rückkehr der Exulanten unter Esra das Zählen der Sabbat- und Jobeljahre neuerdings aufgenommen worden, also früher während des Exils nothwendigerweise als unterbrochen gedacht wurde (Erachin 13 a. Vergl. Raschi und Tosafoth zur Stelle). Abweichend davon citirt Maimosodes eine Tradition der Geonim, nach welcher auch während der Exilszeit Sabbatjahrcyclen (ohne Jobel) fortgezählt worden sei. (Schemitta wejobel X. 5 und Igereth S. 85 aus einem Responsmn des R. Hai Gaon und einem noch aus einer früheren Zeit). Auch in diesem Punkte hat die talmudische Annahme von dem vollständigen Ruhen des Jobel und der Sabbatjahre während des babylonischen Exils viel für sich, da es noch fraglich ist, ob überhaupt während der vorexilischen Zeit, als das grobe Götzenthum und der Gottentfremdete Sinn während vieler Menschenalter vorherrschend waren, die Gesetze des Jobel- und Sabbatjahres und damit das Zählen der beiden Aeren stattgefunden hat. Mit der Restauration des zweiten Tempels, als die heimgekehrten Exulanten einen gehobenen religiösen Sinn, geläutert von den Schlacken des Götzenthums und der Unsittlichkeit mitbrachten und eifrig darauf bedacht waren, das ganze politische und sociale Leben von den pentateuchischen Gesetzen durchwehen zu lassen, sind die Gesetzesbestimmungen über Sabbatjahr sicherlich wieder in Aufnahme gekommen. Nicht blos die Bodenfeier, sondern auch das Zählen der Sabbatjahrcyclen hat in dieser Zeit factisch bestanden. Kaum braucht dieser Punkt weitläuftig bewiesen zu werden, da die Beweise dafür Demjenigen, der mit der Literatur der nachexili sehen Zeit nur einigermassen vertraut ist, voll und überzeugend entgegentreten. Indessen da die Skepsis sich in alle Gebiete des Wissens einschleicht und sie auch wirklich gewagt hat, die factische Anwendung der Sabbatjahrgesetze