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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1857-01-01 · 1857 · page 26

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1857
Date
1857-01-01
Page
– (sequence 26)
Language
German
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IRI
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24 Es beruht dies auf einer Tradition, deren Rechtfertigung exegetisch versucht wird (Talmud Megilla 14b und Parallelstellen). Jeremias habe einen Theil der exilirten Stamme wieder in's heilige Land unter Josia zurückgeführt, wodurch die Jobelfeier wieder obligat geworden. Diese Restauration hat jedoch nur sechs und dreissig Jahre gedauert (nach Seder Olam Cap. 24; IL Könige 22, 25; Raschi zu Erachin 12 b.), denn mit dem Untergange des Tempels und dem Beginne des babylonischen Exils war die Möglichkeit zur Beobachtung der Sabbat- und Jobelgesetze abgeschnitten. Die Jobelfeier hat also nach talmudischer Ansicht zwei Unterbrechungen erfahren und ist nach der ersten Unterbrechung wieder aufgenommen wrorden, nach der zweiten aber völlig erloschen. Zwar hätte die Jobelfeier wieder während des zweiten Tempels eintreten können, allein da die Stammesverfassung vollständig verwischt war, so seien von dieser Zeit an die Jobelgesetze ausser Brauch gekommen (nach Talmud Gittin 36 a und Parallelstellen, namentlich Jeruschalmi Gittin 48 d.). Eine andere Frage ist, ob das continuirliche Zählen der Jobelperioden von der Feier des Jobeljahres abhängig ist oder einen selbständigen Verlauf hatte, und damit hängt zusammen, ob auch die Sabbatjahrcyclen von der Unterbrechung der Jobelfeier afficirt waren. Die Lösung dieser Frage w7ird im Talmud mit der Differenz zwischen R. Jehuda und seinen Gegenautoritäten (Chachamim) über das Zählungsverhältniss des Jobeljahres zu den daranliegenden Sabbatjahrcyclen in Zusammenhang gesetzt. Nach R. Jehuda, obgleich in seinem System die Sabbatjahrcyclen einen eignen, von der Jobelperiode unabhängigen Verlauf hatten, und sie auch bei der Nichtanwendbarkeit des Jobel fortgesetzt werden konnten, soll dennoch mit dem Aufhören der Jobelfeier am Schlüsse der Abtheilung A. des ersten Zeitraums zugleich das Zählen der Sabbat- und Jobeljahre unterbrochen worden sein. Diese Unterbrechung dauerte während der Abtheilung B., und die Wiederaufnahme der Sabbatjahr- und Jobelaera begann wieder mit dem Anfange der Abtheilung C. und schloss mit derselben.22) Im Sinne der Gegenautoritäten (Chachamim) hingegen sei das Zählen auch während der Unterbrechung der Jobelfeier in der Abtheilung B., unbekümmert um Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, fortgesetzt worden, weil das Jobeljahr ein Intervall zwischen dem, dem Jobeljahre vorangehenden und ihm nachfolgenden Sabbatjahrcyclus bildet, und man also gezwungen gewesen, um den Sabbatjahrcyclen ihre richtige Lage zu geben, das Jobeljahr formell weiter zu zählen ({'B»ow enp*7 nfav Uta Talmud Erachin 12 b, 32 b.). Nach dieser Ansicht von der Continuität der Jobelj>erioden und Sabbatjahrcyclen trotz der Störungen ist die Tradition, nach welcher das Zerstörungsjalir des ersten Tempels das erste Jahr eines Sabbatjahrcyclus gewesen (.Tya» 'Ni'iD, Seder Olam cap. 30 und Talmud Erachin IIb und Parallelstelle) einfach zu lösen. Man zählt den ganzen ersten Zeitraum, das sind 836 Jahre 16 mal 50, + 5 mal 7, -r 1, d. h. das Zerstörungsjahr des ersten Tempels war ein erstes Jahr eines Sabbatjahrcyclus und vierzehn Jahre vor dem Schlüsse einer Jobelperiode. Aber auch R. Jehuda's Ansicht wird mit dieser Tradition ausgeglichen, da er mit dem 22) Vergl. Kasein und Tosafoth zu Erachin 12b, 13a, 32b, 33a. Eine abweichende Auffassung der Ansicht des R. Jehuda hinsichtlich der Zählungsform in dem ersten Zeiträume findet man in den Rcsponsen des R. Levi ben Chabib S. 249 b bis 251a und S. 257 bis 259.

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