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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1857-01-01 · 1857 · page 22

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1857
Date
1857-01-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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IRI
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20 sondern nach Beendigung der Theilung des Landes, d. h. vierzehn Jahre nach diesem Einzüge, fingen die Israeliten an die Sabbat- und Jobeljahre zu zählen, denn sieben Jahre dauerte die Unterwerfung und ebensolange die Vertheilung des Landes." Mabionides, in einem abgegebenen Responsum (Igereth S. 84b.), nimmt ebenfalls den vierzehnjährigen Zwischenraum an, lässt sich aber mehr auf die Eniirung desselben ein. Er sagt: „Die Israeliten begannen das Zählen der Sabbat- und Jobeljahre mit dem fünfzehnten Jahre nach dem Einzüge in das Land. Sie zählten diese Jahre in den sieben Unterwerfungs- und in den sieben Vertheilungsjahren nicht, da in dieser Zeit noch nicht ein jeder in dem Vollbesitz seines Landesantheils war. (Vergl. auch Jad Haschasaka, Schemitta wejobel X. 2.) Nach dieser Ansicht war das acht und vierzigste Jahr nach dem Auszuge aus Aegypten das erste Jahr der Klerouchia (der Vertheilung durch das Loos), welche sieben Jahre dauerte, folglich war das fünf und fünfzigste Jahr nach diesem Auszuge das erste Saatjahr, das in Rechnung des ersten Sabbatjahrcyelus kommen sollte (yEcoqyLa), das ein und sechzigste Jahr das erste Sabbatjahr, das hundert und vierte Jahr das erste Jobeljahr, wie auch R. Jose Talmud Kidduschin 40 b. erwähnt, dass bis zum Schlüsse des ersten Sabbatjahres ein und sechzig Jahre seit dem Auszuge aus Aegypten und bis zum Anfange des ersten Jobeljahres hundert und drei Jahre seit diesem Auszuge verflossen sind. Eine zweite Meinung — Tokniellcs, Salianus und einige Andere — lässt das annus primus. yEWQyLag mit dem Eintritte . der Israeliten in das Land Chanaan beginnen15) und nimmt das sieben und vierzigste Jahr, seit dem Auszuge aus Aegypten, als erstes Sabbatjahr, ohne Rücksicht auf die Unterwerfung und Vertheilung des Landes an. Diese Ansicht* wird von ihren Vertretern dadurch zu begründen gesucht, dass sie in den Gesetzesworten den Ton auf die Worte: „Wenn ihr in das Lane kommet, das ich Euch gebe, so soll das Land eine Ruhe halten dem Herrn", legen, also das Jahr unmittelbar nach dem Einzüge damit gemeint sei. Diese Meinung wird zwar von Scaliger, Petavtos und späteren Chronologen mit scharfen Gründen widerlegt, sie ist aber dennoch von des Vignoles wieder aufgenommen worden. (Qironologie de l'histoire sainie p. 728 ff.) Eine dritte Meinung, von Scaliger, Petaviüs, Strauch, Franck und mehreren Anderen vertreten, lässt die Sabbat- und Jobeljahrreihe nach den Unterwerfungsjahren beginnen. Sie leiten in ähnlicher Weise wie die talmudischen Quellen aus Josua XIV. 7, 10. die Unterwerfungsjahre ab, lassen aber nach dem ahnus primus xhjQovxiag schon das annus primus ysagylag anfangen und somit das Sabbat- und Jobeljahrgesetz von diesem Zeitpunkte an in Kraft treten. Nach Anfuhrung der drei divergirenden Ansichten hinsichtlich der Epoche der Sabbatjahr- und Jobelaera werden wir hier beispielshalber die von einigen Chronologen angegebenen ersten Sabbat- und Jobeljahre mittheilen. Die Aera „nach dem Auszuge aus Aegypten" (aera exoäi) liegt den Berechnungen des Talmud zu Grunde. Die Commentatoren desselben und die späteren jüdischen Forscher reducirten diese Berechnung auf die in jüdischen Kreisen übliche Weltschöpfungsaera (anni mundi judaici). Abraham bar Chija, Sefer Haibbur III. 6, stellt auf: das Jahr 2509 jud. für das erste Sabbatjahr, 2552 jud. für das erste Jobeljahr, ebenso Jesod Olam IV., 16. Maimonides hat auch dieselbe 1S) Auch das „Bach der Jubiläen" lässt mit dem Einzüge in Chanaan eine neue Jobelperiode beginnen.

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