Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1857-01-01 · 1857 · page 21

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1857
Date
1857-01-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2720904-2720913--0131-2721370
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

19 ihrem Uebergange über den Jordan das Sabbatjahr und den Jobel zu zählen, so dass das ein und zwanzigste Jahr nach diesem Uebergange ein Sabbatjahr, das vier und sechzigste ein Jobeljahr war."13) Seder Olam Cap. 11. dagegen begnügt sich nicht mit der Tradition, sondern versucht :sie in folgender Weise exegetisch zu begründen. Die Unterwerfung des Landes Chanaan dauerte sieben Jahre; denn Caleb wurde im zweiten Jahre nach dem Auszuge aus Aegypten in einem Alter von vierzig Jahren erwählt, das Land Chanaan auszukundschaften. Noch acht und dreissig Jahre verweilten die Israeliten in der Wüste; mithin war Caleb, als er den Jordan überschritt, acht und siebenzig Jahre alt. Nun giebt Caleb zur Zeit der Vertheilung des Landes sein Alter "auf fünf und achtzig Jahre an (Josuä XIV. 7, 10); also vom Ueberschreiten des Jordan bis ztim Beginne der Vertheilung, d. h. der Zeit der Unterwerfung des Landes, verstrichen sieben Jahre. Dass auch die Theilung des Landes erst nach sieben Jahren, bevor man Sabbat- und Jobeljahre zu zählen angefangen, vollendet war, wird durch folgenden Calcül begründet. Nach einer Tradition verstrichen vom Einzüge der Israeliten in Chanaan bis zur Zerstörung des ersten Tempels 850 Jahre 17 Jobelperioden. Nun heisst es Hjesekiel XL. 1: „Im fünf und zwanzigsten Jahre unserer Wegführung zu Anfange des Jahres, am zehnten des Monats im vierzehnten Jahre, nachdem die Stadt geschlagen worden, an eben diesem Tage kam über mich die Hand des Herrn und brachte mich dorthin." Diese Stelle deutet der Verfasser des Seder Olam durch den darin vorkommenden Ausdruck „zu Anfange des Jahres am zehnten des Monats" dahin, dass dieses Jahr des Hesekiel, nemlich das vierzehnte Jahr nach der Zerstörung des ersten Tempels, ein Jobeljahr gewesen, indem kein anderer Jahresanfang, nur der des Jobeljaiires an den zehnten Tag des siebenten Monats geknüpft war. (Vergl.' oben S. 17). Da nun nach Seder Olam die Jobelperiode aus fünfzig Jahren bestand> so wäre, wenn das Zählen der Sabbat- und Jobeljahre mit dem Eintritte in das Land Chanaan begonnen hätte, die Zerstörung des ersten Tempels im 850sten Jahre, einem Jobeljahre, und nicht vierzehn Jahre vor einem solchen, wie Hesekiel's Angabe, eingetroffen. Deshalb nimmt diese Quelle an, die Israeliten verweilten in Gilgal, von wo aus die Eroberung und Vertheilung des Landes geleitet wurde, vierzehn'Jahre, (und zwar sieben Jahre für die Unterwerfung und ebensoviel. für die Vertheilung,) und verlegt demnach den Anfang der Sabbatjahr- und Jobelaera vierzehn Jahre nach dem Einzüge in Chanaan, wodurch die Uebereinstimmung mit Hesekiel's Angabe hergestellt ist. Dieselbe Motivirung hat Talmud Erachin 12b., 13 a., Sebachim 118b. Dieses vierzehnjährige Intervall erwähnt auch die Tosifta Korbanoth, Cap. 13: „Die Israeliten verweilten vierzehn Jahre in Gilgal," welche Stelle Talmud Sebachim 118h. citirt und dazu die Bemerkung macht: vierzehn Jahre, d. h. sieben Unterwerfungs- und sieben Vertheilungsjahre.14) Diesen Anfangspunkt der Sabbatjahrcyclen und der Jobelperioden nehmen die jüdischen Chronologen als sichere Prämisse in ihren Calcül auf. Abraham bar Chija 1. c. benützt denselben ohne weitläufige Begründung in folgender Weise: „Nicht mit dem Eintritte in das Land Chanaan, 13) wy nriNi nnwy1? twisv1? a»m l^nnn ♦ ♦. ruw mu>y yy»6 ♦ ♦ n^ro u»nni prwi ax ^siw» rqjro \vd Sav wy vy)ü\ n>wh na»w 14) Vergl. Jebuschalmi Pea 20 a., Schebüth 12 b. 3*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.