Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1857
- Date
- 1857-01-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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11 Soweit die auseinandergehenden Ansichten über das gegenseitige Zählungsverhältniss der Jobel- und Sabbatjahre. Die Lösung der dritten Frage endlich über die Dauer der Jobelperiode ist von diesen verschiedenen Annahmen in der vorhergehenden Untersuchung bedingt, so dass nach der oben als erste, vierte und fünfte bezeichneten Meinung diese Dauer fünfzig Jahre, nach der zweiten und dritten Meinung hingegen nur neun und vierzig Jahre umfasste.7) Eine andere motivirte Ansicht über die Jobelperiode von Ferd. Wilh. Beer in seinen „Abhandlungen zur Erläuterung der alten Zeitrechnung und Geschichte" dargestellt, verdient ihrer Sonderbarkeit wegen in extenso niitgetheilt zu werden. Beer nennt die Jobelperiode die jüdische Gedenkzeit und nimmt dafür einen Zeitraum von acht und vierzig Sonnenjahren an. Er giebt etwa folgendes Raisonnement hierüber. Alle Gesetze und Rechte, welche die Israeliten erhielten, zielten nicht nur darauf hin, sie zu einem glücklichen Volke zu machen, sondern auch sie vor dem abgöttischen und abergläubischen Wesen ihrer Nachbaren zu bewahren und sie zur Furcht Gottes und zur Ausführung seiner Gebote zu leiten. Hierzu konnte sie nichts kräftiger führen als die Erinnerung, was mit ihnen vorgegangen war. Gott hatte die Israeliten aus Aegypten und durch die Wüste geführt. Hier hatten also ihre Nachkommen Beispiele genug, woraus sie lernen konnten, wie genau ihr Wohlsein mit der Beobachtung der Gebote ihres Gottes verbunden sei, und dass es ihrem obersten Gesetzgeber weder an Willen noch an Macht fehle, ihren Ungehorsam auf das empfindlichste zu strafen. Daher war kein kräftigeres Mittel, ihren Gehorsamseifer wach zu erhalten, als wenn sie sich an Alles, was seit ihrem Auszuge aus Aegypten bis zur Besitznahme des Landes Chanaan vorgefallen war, fleissig erinnerten und die dazu gehörigen Umstände sich ordentlich vergegenwärtigten. Sollte dieses Erinnern lebhaft sein, so musste es an jene Zeiten geknüpft werden, in denen die ausserordentlichen Vorgänge mit ihren Umständen sich zugetragen haben. Die Zeitrechnung sollte für die Israeliten ein Vehikel zur Vergegenwärtigung ihrer wunderbaren Erlebnisse sein. Deshalb sei die Jobelperiode angeordnet worden. Der Monat des Auszuges aus Aegypten, Nisan, sollte in der Zeitrechnung den Anfang bilden, und indem auf den Monat Gewicht gelegt wird, so wollte das Gesetz offenbar für die Anordnung der Feste Mondjahre gezählt wissen. Da nun das Passa immer im ersten Monat des Jahres gefeiert werden musste, so rückte es nothwendigerweise beständig im Sonnenjahre durch alle Jahreszeiten fort. Im acht und vierzigsten Sonnenjahre, nach vierzigjähriger Wüstenwanderung und siebenjähriger Besitznahme des Landes Chanaan sind die Israeliten nach Beer's Berechnung zum ruhigen Besitze des Landes gekommen. Dieses Ruhejahr war das erste Jobeljahr und die vom Auszuge bis zu Ende dieses Jahres verstrichene Zeit machte die erste Jobelperiode aus, und alle folgenden Jobelperioden haben dieselbe Dauer. Das erste Passa in jeder Periode stellt den Israeliten den Auszug aus Aegypten dar, und da dieses Fest T) Aus den Rechnungen im „Bache der Jubiläen" ergiebt sich zwar, dass dasselbe die Jobelperiode aus neun und vierzig Jahren bestehen lässt; man findet aber dort keine weitere Angabe, in welchem Verhältniss das Jobeljahr zu den daranliegenden Sabbatjahrcyclen gezählt wird. Hinzufugen wollen wir noch, dass Michaelis (mosaisches Recht Theil H. S. 28) fünfzig Jahre für die Jobelperiode angiebt, S. 39 aber das bescheidene Bekenntniss ausspricht, dass es nicht ausgemacht sei, oh das neun und vierzigste oder fünfzigste Jahr das Jobeljahr gewesen sei. 2*