Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1857
- Date
- 1857-01-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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9 JND*71 jNDS rftiy Den Einwurf, der ihm von gegnerischer Seite gemacht wurde, dasa nämlich nach seiner Annahme im ersten Sabbatjahrcyclus unmittelbar nach einer Jobelperiode nur fünf Ernten vorkämen, während das pentateuchische Gezetz deren sechs voraussetzt, widerlegt er auf folgende Weise. Solches gelte nur von dem gewöhnlichen Verlaufe der Sabbatjahrcyclen einer Jobelperiode und nicht von diesem Ausnahmsfalle, dem Sabbatjahrcyclus nach einem Jobeljahre. R. Jehüda's Zählungsweise wird zwar im Talmud als eine vereinzelte behandelt und hat auch christlicherseits keine Zustimmung gefunden; nur der Chronologe Wilhelm Lange adoptirt sie ohne erhebliche Begründung (Chronologie I. pag. 137). Indessen scheint E. Jehüda's Ansicht ein tieferes, sowohl religiöses und sociales, als auch chronologisches Motiv, wie durch die Annahme einer neun und vierzigjährigen Periode weiter dargethan werden wird, zu Grunde zu liegen.4) Eine dritte Meinung, von Scaliger, Calvisius, Petavius, Strauch, DesVignoles, Gatterer, Franck und mehreren Andern aufgestellt, ist folgende: Das neun und vierzigste Jahr ist ein Doppelfeierjahr, Sabbat- und Jobeljahr zugleich, das fünfzigste Jahr ist das erste Jahr des achten Sabbatjahrcyclus und der zweiten Jobelperiode, demnach das 56ste, 63ste, 70ste, 77ste, 84ste, 91ste Jahr sind Sabbatjahre, das 98ste ist 14tes Sabbat- und zweites Jobeljahr zugleich, das 105te ist ein Sabbatjahr u. s. w. Eine vierte Meinung — Salianus (Annales eccl. pag. 178 in einem Scholion) — lässt die Sabbat- und Jobeljahre neben einander ohne gegenseitigen Einfluss einhergehen, so dass das Jobeljahr in allen Jahren eines Sabbatjahrcyclus wie folgt eintrifft. Das 49ste Jahr ist das siebente Sab- 4) Die scheinbar doppeldeutigen Ausdrücke R. Jehüda's 0"^ cn rüW und Jtt2W \"xh nbty' SiV, welche im Talmud immer als Gegensatz zur Meinung der Chachamim, die das fünfzigste Jahr nur zur vorhergehenden Periode zählen, erwähnt werden, erklären und ergänzen sich gegenseitig, so dass nach R. Jehüda's Ansicht das fünfzigste Jahr zwiefach gezählt werde, sowohl für das Jobeljahr als auch für das erste Jahr des folgenden Sabbatjahrcyclus und der folgenden Jobelperiode. Reland (Antiq. sacr. vet. hebr. pag. 904) fasst daher die Ansicht des R Jehuda falsch auf, wenn er von ihm in einer Note sagt: A vulgata tarnen komm senientia (dass das fünfzigste Jahr das Jobeljahr sei) discessit R. Jehuda, cid annus 49 jubiheus est praeter 50 JSD^l Tlhfy D,^ßn HÜi} Gem. Erachin 12b. Nimirum numeravit unum annum a viense Tisri anni 49 ad eundem mensem. anni sequentis, als wenn JND*71 {SD^ fftiy bedeutete: das Jobeljahr liegt zwischen zwei Jahren. Auch Idelek begeht in der Auffassung der Differenz zwischen R. Jehuda und seinen Gegnern einen Irrthum, indem er sich darüber (Handbuch der Chronologie I. S. 503) folgendennassen äussert: „Und doch hat man das siebente Sabbatjahr und das Jobeljahr für identisch, der Jobelperiode also nicht fünfzig, sondern neun und vierzig Jahre beilegen wollen." Dies war, wie wir aus dem Talmud Erachin ersehen, die Meinung des R, Jehuda, der gegen die Mehrzahl der Rabbinen behauptet, der Jobel bestehe nur aus neun und vierzig Jahren, indem das fünfzigste Jahr des abgelaufenen Jobeis immer zugleich das erste des folgenden sei. Seiner Meinung treten nachmals die Geonim bei. Diese hatten, wie Mamonides berichtet, eine Tradition, nach der seit der Zerstörung des ersten Tempels nur Sabbatjahre, keine Jobel, also nur neun und vierzigjährige Perioden gezählt worden seien..... In neuerer Zeit haben Gatterer und Fraxck die Hypothese der Geonim von neuem geltend zu machen gesucht." Hiergegen ist Folgendes einzuwenden. Erstens.drückt die von Ideler aufgestellte Auffassung die Ansicht R. Jehüda's nicht vollständig aus. Es muss noch, was wesentlich dabei ist, hinzugedacht werden, dass selbst nach R. Jehuda doch eigentlich das fünfzigste Jahr und nicht das neun und vierzigste das Jobeljahr sei. Zweitens abgesehen davon, dass die Meinung der Geonim noch eine andere Auffassung zulässt (Vergl. weiter), so ist selbst, wenn die von Ideler angegebene angenommen wird, von dieser gar kein Schluss auf die Jobelperiode zu machen. Denn die Geonim sahen von der Jobelperiode, als von einer damals nicht mehr esistirenden, ganz ab und zählten die Sabbatjahrcyclen unabhängig vom Jobel. Sie konnten sich also der Meinung des R. Jehuda um so mehr anschliessen, als die Jobelperiode sie in der Zählung nicht störte, vielmehr durch den regelmässigen Verlauf der Sabbatjahrcyclen eine gleichmässige Zählungsweise von je sieben Jahren nach R. Jehüda's Ansicht ermöglicht war. Hätte die Jobelfeier noch fortgedauert, so würden sie vielleicht die,entgegengesetzte Ansicht adoptirt haben, wie z. B. Abraham bar Chija (Sefer Haibbur III. 6) wirklich zählt. Daraus folgt endlich drittens, da Gatterer und Franck das neun und vierzigste Jahr als Sabbat- und Jobeljahr zugleich annehmen, sie weder die Hypothese der Geonim geltend machen, noch der Meinung des R. Jehuda beitreten.