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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1857-01-01 · 1857 · page 9

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1857
Date
1857-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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IRI
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7 Während also sämmtliche jüdische Autoren und viele christliche Forscher das Jobeljahr als das fünfzigste Jahr bezeichnen, fehlt es nicht an Vertretern der entgegengesetzten Ansicht, dass das neun und vierzigst Jahr das Jobeljahr sei. Der erste Autor unseres Wissens, der dieselbe geltend macht, ist der Bischof Isidor von Sevilla (Hispalensis), der in seinem Buche de mundo cap. 6 sagt: annus jobeleus est remissionis, qui Septem annorum hebdomadibus id est 49 annis tecritur. So sehr diese Annahme den Textesworten des Gesetzes über Jobeljahr geradezu Gewalt anthut, so bekennen sich doch zu derselben die bedeutendsten Chronologen des 17. und 18. Jahrhunderts. Beispielsweise seien hier die Worte des Jesuiten Petaviüs citirt, der, obwohl ein heftiger Gegner Scaligers, doch mit ihm in diesem Punkte übereinstimmt: Nos ... in eorum propensiores sumiis sententiam, qui jubilei spatium praecise septem annonim hebdomadibus, sive XLIX. annis circumscribunt. (De doctr. tempp. IX. cap. 28.) und zum Schlüsse: Praeterea quod ex illa opinione sequitur, quae quinquagesimum anmim jubileis emetitur, minus credibüe videri mihi solet, nimimim duobus annis continuis a cidtura cessatum fuisse, Sabbatico et sequenti jubileo. Ferner (de rat. tempp. pars II. lib. II. cap. 7): Verum nonus quadragesimits quisque Jobelaeus fidsse potius videtur, qui induso anteriore, ut assolet, rite quinquagesinius putatur, adeo tct Jobelaeus omnis etiam Sabbaticus fuerit, sed majori quadam veligione consecratus. Ebenso Calvisius opus chronologieum pag. 152—155. Strauch brev. chron. cap. 4 Q. 3. Des Vignoles Chronologie de Vhistoire sainte pag. 703, 710. Gatterer Abriss der CJironologie S. 153. Franck novum systema chvonol. pag. 5 und mehrere Andere. Ueber die zweite Frage, das Zählungsverhältniss des Jobeljahres zu den daranliegenden Sabbatjahreyclen betreffend, herrscht eine noch weit auseinandergehende Differenz der Meinungen. Stellen wir auch hier die Ansichten der talmudischen Autoritäten an die Spitze. In den talmudischen Quellen ist die Ansicht vorherrschend, dass das Zählen der Sabbat- und Jobeljahre in folgender Abhängigkeit von einander bestehe. Das neun und vierzigste Jahr ist das siebente Sabbatjahr, das fünfzigste Jahr das Jobeljahr, das ein und fünfzigste ist das erste Jahr des achten Sabbatjahrcyclus und der nächsten Jobelperiode. Es sind daher das 57ste, 64ste, 71ste, 78ste, 85ste, 92ste, 99ste Jahr Sabbatjahre, das lOOste ein Jobeljahr, das 107te ein Sabbatjahr u. s. w. Deutlich wird dies Sifra (Anfang Behar. 6) aus dem Texte eruirt3): Sechs Jahre besäe dein Feld und sechs Jahre beschneide deinen Weinberg, d. h. jeder der Sabbatjahreyclen soll sechs Arbeitsjahre und das siebente Ruhejahr enthalten. Es kann mithin das Jobeljahr (welches bei Sifra das fünfzigste Jahr ist) nicht als das erste Jahr des achten Sabbatjahrcyclus gezählt werden, da in diesem Falle dann der achte Sabbatjahrcyclus fünf Arbeitsjahre und zwei Ruhejahre (das erste und siebente Jahr), der Bestimmung des Gesetzes entgegen, enthalten würde. Seder Olam schliesst sich dieser Meinung an, wie wir weiter an mehreren Beispielen sehen werden. Aus Talmud Nedarim 61 A. und Parallelstellen erfahren wir, dass diese Ansicht zwar auch ihren Gegner hatte, dass sie jedoch von den meisten alten Autoritäten (unter dem Ausdrucke Chachamim, Rabbanan) geltend gemacht wurde. Sie deduciren sie aus den Schriftworten „Und heiliget das fünfzigste Jahr"; Ihr sollt das fünfzigste Jahr als ein fünfzigstes 3) rvhxf tryn w ^oid -n?Din wun yn» mm dw wt Vn w \»yeh rfw rvnn hzvn row "?a> .yav pjöS nbiy fcwi rw p« ya» pano

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