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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1856-01-01 · 1856 · page 51

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1856
Date
1856-01-01
Page
– (sequence 51)
Language
German
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IRI
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6 und regiert wird. Einem solchen Staate, wurde nun gefolgert, gehet die vernunftgemässe Entwickelung ab: der Wille Gottes stehet als erste und höchste Potenz oben an, und aus diesem Willen emaniren die Gesetze und Staatseiurichtungen; aber weil sie Ausfluss eines höheren uns unbegreiflichen Willens und nicht das Product der zum Bewusstsein ihrer selbst und des Rechtsbegriffes gekommenen Vernunft sind, darum kann der durch sie organisirte Staat nicht zu den Staaten zählen, in denen der Rechtsbegriff transparent, die verschiedenen Rechtssphären wie die verschiedenen Kreise der Gesellschaft in sich ihre Berechtigung haben, einander dem höhern Denkvermögen gemäss durchdringen und in eine das Ganze harmonisch gestaltende Spitze auslaufen. — Lassen Sie uns vorerst das Falsche dieser Grundanschauung hervorheben; wir werden dann durch einige Sätze ihre ferneren Consequenzen zu entkräften suchen. Der Wille Gottes wird nach dieser Auffassung sehr hoch gestellt; doch weil er so hcch, weil er unerreichbar, darum gehört, wie vorgegeben wird, das von ihm Construirte nicht in den Bau und das Gefüge der aus der menschlichen Vernunft sich entwickelnden Staatsorganismen. Ab^r der Begriff „Wille" wurde hier unvermerkt, und weil man das Auge anderswohin richtete, mit „Willkür" vermengt und hierdurch eine mit den Vernunftresultaten nicht auszugleichende Incongruenz wahrgenommen. — Wie nämlich hier der Wrille Gottes, lässt die Geschichte aus der Zeit alten Tagen den Willen der Götter vernehmen: sie sprachen zum Menschen und er unterwarf sich zitternd ihrem Spruche, vor der Gewalt der Elbordj- oder Olympbewohner musste sich der Sterbliche beugen, um Schreckliches, das, fügte er sich nicht, der Zorn der Götter über ihn verhängte, von sich abzuwenden. Sie verlangten, forderten, denn sie waren nicht frei von Bedürfhissen, und verlangten um ihrer selbst willen: Selbstsucht war bei ihnen die Losung. Denn diese Gebilde des Menschen erhoben sich nicht über seine Vorstellung: er vermochte nur Menschen in erhöhetem Massstabe, nicht eine Gottheit zu construiren, und so blieb Egoismus der leitende Gedanke seiner Götter. Er unterwirft sich ihrem Willen, für den er einen vernünftigen Grund nicht auffinden kann, das Motiv ist Furcht: die Götter haben Macht über den Menschen und vor ihr gehet sein Recht auf. Diese Unterwerfung unter den Willen der Götter erreicht ihren Culminationspunkt in dem tiefsten Rechts eingriffe, im Menschenopfer; das natürliche Recht des Individuums tritt vor dem in Willkür umwandelten Willen der Götter zurück. Daher stehen sie selbst über dem Rechtskreis: ihre Leidenschaft reisst sie zu dessen Verletzung hin, oder es findet das Unrecht ebenso seine Vertretung im Princip des Bösen, wie das Recht im Princip des Guten seinen Vorkämpfer hat. — Bedarf es erst eines tiefern Einblickes in den mosaischen Staat, um dort den Gegensatz zu erkennen, leuchtet er uns nicht, wohin wir das Auge im Mosaismus richten, aufs Glänzendste entgegen? Gott ist das höchste, untheilbare, alle Eigenschaften in sich vereinigende Wesen, das keines Wesens ausser ihm bedarf, in dessen Hand der Mensch nicht ein Werkzeug ist, das seinen Egoismus befriedige, sondern der sich des Menschen freuet und ihm wohlthun will. Daher ist auch das Recht, das er setzt, nicht ein ausserordentliches, ausschliesslich von seinem Willen ausgehendes; sein Wille kann nur im Recht sein letztes Motiv haben, Gott selbst ist gleichsam durch das Recht gebunden, oder fassen wir es mit einem würdigeren Ausdrucke: das Recht hängt nicht als ein Aeusseres mit dem Willen Gottes zusammen, ist nicht ein zufalliges Attribut der Gottheit, sondern es ist in ihm immanent, macht sein eigentliches Wesen.

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