Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1856
- Date
- 1856-01-01
- Page
- – (sequence 37)
- Language
- German
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XXXV dem die ausgearbeitetste Idololatrie mit allen Lebensverhältnissen verwachsen war, und andrerseits die Beziehungen der jüdischen Schützlinge Alexanders des Grossen zu ihren altägyptischen Mitbürgern und zu dem königlichen Hofe sich unter den Ptolemäem zuweilen ziemlich friedlich anliessen; nicht durch bilderstürmerischen Eifer zu verletzen, konnte dem Hellenisten als zeitgemässe und, bei der übrigens unverhüllten Kundgebung seines eignen Monotheismus, auch als erlaubte Vorsicht erscheinen. Jedoch welcherlei Gründe immer dem Verfasser selbst seine schönthuende Aengstlichkeit in ein milderes Licht rücken mochten, sie ganz zu entschuldigen, geschweige zu billigen ist nach sittlicher wie nach religiöser Seite unmöglich. Hier kommt ihm auch keineswegs der Umstand zu Statten, mit dem er sonst sein Fallenlassen aller nicht bloss moralischen mosaischen Gesetze sogar vor jüdischem Urtheil rechtfertigen könnte. Dafür nänüich könnte er mit Fug geltend machen, dass er ja nicht an Juden, sondern an Heiden seine Mahnrede richte, und an Heiden wiederum nicht in der Absicht, sie zum Judenthum zu bekehren, sondern um ihnen diejenige Gattung von jüdischen Gesetzen ans Herz zu legen, welche nach der jüdischen Auffassung alle, auch die nichtjüdischen, Menschen verbindet,-d. h. die sogenannten Noachidengebote. In der That werden Kenner des jüdischen Gesetzes, wenn sie die oben (S. XXI ff.) besprochenen einzelnen Bestandteile des Gedichts überblicken, sich bald überzeugen, dass es Nichts enthält, was nicht von selbst fiele oder leicht gezogen werden kann in das Gebiet jener Noachidengebote und der gleibh allgemein gültigen l) verwandten Gesetze. Und auch des Hebräischen unkundige Leser brauchen diese Behauptung nicht bloss auf Treu und Glauben sich gefallen zu lassen, da das Material zur Prüfung ihnen in bequemstem lateinischen Gewände dargeboten ist durch John Selden's, eben die Noachidengebote behandelndes, Werk cVom Natur- und Völkerrecht nach der Lehre der Hebräer (de iure naiurali et gentium iuxta disciplinam Hebraeorumf — ein würdiges Denkmal der- Ehrfurcht vor dem alten Testament, von welcher Englands beste Männer zur Zeit ihres Freiheitskampfes sich durchdrungen hatten. Aber je mehr dieser noachidische Gesichtspunct den Phokylides berechtigte, von den nur für Juden gegebenen Ritualgesetzen abzusehen, um so strenger lag es ihm dann ob, die Verpönung der Idololatrie, welche auch unter den Noachidengeboten eine der hervorragendsten Stellen einnimmt2), nachdrücklich zu betonen. Dass er diess, aus welchen Erwägungen immer, dennoch unterliess, gereicht eben so wenig seinem religiösen Muthe zur Ehre, als es sich der Verbreitung seiner Verse in den nächsten Jahrhunderten nach deren Abfassung förderlich erwiesen hat. Denn zu jenem allgemeinen Schweigen der Kirchenschriftsteller von unserm Gedicht, welches für Scaliger so auffallig war, dass er deshalb sich den Verfasser als möglicherweise erst nach Eusebius lebend denken konnte (s. oben S. ni), hat wohl nichts so sehr beigetragen, wie eben das Verwischen alles eigentümlich Jüdischen und das Vermeiden jedes offenen Angriffs auf das Heidenthum. Dadurch hat das Gedicht für den nicht gerade forschenden Leser eine indifferente Farblosigkeit bekommen, welche gewiss im wohl- 1) "o i^bvo. namm yrvn ro ninaa jnw bw jGwnn nn "»» nytsn bwi i'3'n -jwnn ibd rG"")H D^ID |!"D W* bükt T\tbD fJÖ p JDW jni&W nöfcQ- Von den.zwei Geboten über Vögelnester lind &vq6i- Httlov ist oben (S..XXVI, XXVIII) dargelegt, weshalb der Verfasser sie aufnehmen konnte, ohne von seinem Plane allzusehr abzuweichen. 2) S. Seiden in dem. angeführten Werk l. IT, c. 1. 5*