Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1856
- Date
- 1856-01-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2720904-2720915--0083-2721321- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
xxvn sers überall, wo er mit dem Götzendienst zusammenstösst. Für diese Kernsünde gegen den Geist des Judenthums wird nämlich die allgemeine gesellschaftliche Pflicht, zur -Bestrafung des Verbrechens mitzuwirken, noch besonders mit ganz unerbittlicher, keinerlei Ausnahme gestattender Schärfe ausgesprochen in Deuteronomium XIII, 7: 'Will dich dein leiblicher Bruder, dein Sohn, deine Tochter, dein liebes Weib, dein Busenfreund zum Götzendienst verleiten, so sollst du kein Auge zudrücken, den Verfuhrer nicht schonen, die Sache nicht zudecken.' Diess giebt nun der Phokylides so wieder (V. 132, 133): 'Gottlos ist es, den frevelnden Mann vor Ueberfuhrung zu schützen. Offenbaren1) soll man den Uebelthäter und abwehren/ Man sieht, er lässt es weder an nachdrücklicher Fassung der Vorschrift noch an Strenge in der Bezeichnung des Sünders ermangeln, der mit einem der stärksten im Griechischen vorhandenen Ausdrücke uxdad-aloq avriq genannt wird; und nicht minder hat er in V. 134 cDenn oft sterben zugleich mit den Bösen die, welche ihnen nahe und zur Seite sind* das Motiv gefahrlicher Ansteckung benutzt, das bei der Gattung von Frevel, gegen welche das mosaische Gesetz sich richtet, auch die rücksichtsloseste Strenge rechtfertigt. Aber von diesem Frevel selbst, welchen der Pentateuch dem Verführer so in den Mund legt: cKomm, lass uns fremden Göttern dienen3, und dann erklärend ausdehnt auf calle Götter, der umwohnenden Völker, fernen wie nahen, von einem Ende der Erde zum andern* — hiervon hat der Phokylides nicht die leiseste Andeutung zu geben gewagt; auch bei diesem, das. Verhüllen verbietenden, Gesetz ist er seinem Vertuschungsgrundsatz treu geblieben und hat es von, dem jüdisch religiösen Boden hinweg in das Gebiet der allgemeinen Criminaljustiz gezogen. — Nachdem er hierzu sich verstanden, konnte er ihm nun auch das eigentliche Hehlen im niedrig civilrechtlichen Sinne des Wortes anreihen, wie er V. 135, 136 thut. — Hierauf folgt dann* nach einer kurzen ethischen Ermahnung über den Werth besonnenen Eintheilens und richtigen Bemessens des Anfanges und Endes2), jenes schon oben (S. IV) berührte Gebot, auch dem Feinde beim Aufrichten seines Lastthieres behülflich zu sein, nach Exodus XXIII, 5 und Deuteronomium XXII, 4. — Aus demselben Capitel des Deuteronomiums ist auch die in V. 141,142 gegebene, der vorhergehenden gleichartige, Vorschrift entlehnt. Diese Gleichartigkeit wird man freilich nicht erkennen können in der Bergk'schen Lesung von V. 141, welche aus der sehr abweichenden Ueberlieferung Folgendes gewinnt: nXat,6f.isvov §k ßqozbv xal ccXjj/iiovce fj,rt txo%* £l£y%r[<;. Wählt man hier für SXsyxeiv noch so willig die in den Zusammenhang am leichtesten sich fügende Bedeutung, so können doch diese griechischen Worte nur heissen: cDem umher- ') Ov% O6iov XQvmeiv top dväaQ-aXov ccvSq' civsXsyxtov 3AXXa %qtj xuxosQyov anox(>oitua.6&tti ttvdynj} lautet die Vulgata. Abu* das letzte Wort dvdyxjj ist neben %Qtj sehr entbehrlich und an dieser Versstelle, wo ein so schweres Gewicht darauf fallt, fast nicht zu ertragen. Ich ändere es in ivaqy^, was einen passenden Gegensatz zu äviXtyKvov giebt. — Bergks Vorschlag, omozQomaGQ'ai statt dnoxQOTtdaG&ai, setze ich in den Text. a) Diese Ermahnung besteht aus V. 137, wo poiQas zu schreiben ist, 138, 143, 144, und schreitet so fort*: 'In allen Dingen sieh auf richtiges Eintheileri. Spare zu Anfang, damit du am Ende nicht darhest. Gleich-im Anfang schlage das Uebcl danieder und heile das Geschwür. Von kleinem Funke« entzündet sich der unermessliche Wald*. — Von V. 138 bis 151 ist in den Handschriften und Ausgaben "die Versfolge arg verwirrt Einen Hauptpunct, dass nämlich V. 147 nach 139 gehöre, hatte schon Scaliger erledigt, aber kein Herausgeber hat von seiner Verbesserung Gebrauch gemacht. Die richtige Aufeinanderfolge des ganzen Stückes braucht für denkende Leser nur angegeben und nicht erst bewiesen zn werden: 137, 138, 143, 144, 140—142, 145, 139, .147-151, 146, 152. 4*