Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1856
- Date
- 1856-01-01
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
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XXIII flucht werden musste, wie im Schlusstheil des Verses geschieht. Es darf daher vermuthet werden, dass der Verfasser isq^aia (iq xksnxsw geschrieben und das heimliche Verrücken oder Entfernen der Marksteine gemeint habe, ein Verbrechen, das allerdings durch die Verwirrung des allgemeinen Besitzstandes, welche es anrichtet, eben so fluchwürdig, als der Verpönung mittels abschreckenden Fluches wohl bedürftig ist, weil es so leicht und so still vollführt werden kann. In der That setzt es auch das Deuteronomium (XXVII, 17 smxcczccQccTog o ^razi&slg oqict xov TtXqciov) unter die auf der Versammlung am Ebal und Garizim zu verfluchenden Missethaten; und von daher hat es also der Phokylides seinen Vorschriften über Mein und Dein eingeschaltet, die sonst vornehmlich aus dem Leviticus-Capitel geschöpft sind. —: Dorthin fuhrt denn auch gleich wieder V. 19 zurück, der nach Leviticus XIX, 13 jeden Aufschub in Auszahlung des Taglohns verbietet. — Eben der Leviticus leitet zu richtigem Lesen und Verstehen des bisher unklaren Verses (20): yXcoGGjj vovv £%s(ibv' xqvmbv Xoyov iv tpQsalv "cysiv. Gottfried Hermann glaubte ihn aufzuhellen, indem er die sprichwörtliche Redensart, welche in Aeschylos' Agamemnon (V. 36) der Wächter gebraucht, hier anbrachte und yXmaaji ßovv s^sfisv schrieb: cHabe einen Ochsen auf der Zunge' d. h. schweige. Dadurch entsteht nun aber eine in Tautologie verfallende Gleichheit des ersten und zweiten Verstheils; ferner stimmt jenes dem derben althellenischen Volkswitz entsprossene Sprichwort keineswegs zu dem gehaltenen Ton unseres Mahngedichts; und endlich wird durch solche Aenderung die eigentliche Schwierigkeit des Verses nicht gehoben, ja nicht einmal berührt. Penn diese besteht vorzüglich darin, dass die allgemeine Klugheitsregel, 'das Wort in der Brust zu bergen5 theils nicht concret genug ist, um in die hiesige, sonst von lauter recht substantiellen Vorschriften erfüllte Umgebung zu passen, theils in'so uneingeschränkter Fassung hart anstösst gegen die oben (S. XII) besprochene Ermahnung zur Offenheit, welche der Phokylides V.*48—50 mit so eindringlicher Schärfe erlässt. Dagegen ist der Einklang mit dieser späteren Ermahnung hergestellt, wenn, unter Belassung des ersten Verstheiles in seiner überlieferten Form, der zweite mit leichten Aenderungen so umgeschrieben wird: xQVjrciov Xoyov sv cpQstflv iipfl, wo dann der ganze Vers diess besagt: eHabe deine Sinnesmeinung auf der Zunge; hältst du das Wort in der Brust versteckt, so schadest du nur*, eine freilich auf den ersten Blick auch nicht sehr concrete Anweisung, von welcher jedoch jetzt, nachdem die durchgehende Beziehung, auf das Leviticus-Capitel sich bewährt hat, wohl behauptet werden darf, dass der Phokylides hiermit das Gebot in Leviticus XIX, 17 hat ausdrücken wollen: 'Hasse deinen Bruder nicht in deinem Herzen, offene Vorwürfe mache deinem Nächsten, und trage ihm die Schuld nicht nach*. — Nicht minder lässt sich für den nächsten, ebenso allgemein klingenden Vers (21), dessen Sinn, trotz der schadhaften Ueberlieferung, *) unzweifelhaft ist: cThue selbst nicht Unrecht, lass aber auch nicht zu, dass Andere es thun/ ein bestimmter Anlass nachweisen in Leviticus XIX, 16 (ovx smavqar] <?<p' cu\mx,xi tov nXr\aiov Gov): cDu sollst nicht müssig stehen bei *) Die Vulgata lautet: ftjjr' aSinstv i&sloig, /mjt' ovv äSixovvzct idßjjg. Wesentliche Varianten sind nicht vorhanden. Bergk hat, um wenigstens den Hiatus wegzuschaffen, d8iy.vvrag in den Text gesetzt und sagt in der Note: 3Iellus säne scripsisset, fnqv' äSmsiv i&sXyg avzog jmjt' aXXov ia6ijg. Anderes zu erdenken verlohnt nicht die Mühe, da Sieheres zu finden die Natur des Verderbnisses schwerlich gestattet. Wahrscheinlich hat nämlich das zum zweiten Verstheil glossematisch wiederholte admsTv das nö'tliige aXXov und noch ein anderes Wort verdrängt.