Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1856
- Date
- 1856-01-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
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XXI dichts behauptet haben, nämlich der Paradoxenjäger Isaak Vossius und der besonnene Bleek'1), haben eben nur gelegentlich in möglichst kurzen Worten behauptet, sich aber nicht eingelassen auf eine ins. Einzelne gehende Confrontirung des Pentateuchs, die gewiss den Kern von Rabbi Menasseh's Arbeit gebildet hat. Das Ergebniss einer solchen Vergleichung kann, unbeschadet der Sicherheit und zu beträchtlicher Abkürzung des Beweis Verfahrens, hier gleich an die Spitze treten: Aufgenommen hat der Phokylides solcherlei Gesetze des Pentateuchs, welche in Beziehung stehen, zu der Moral des Privatlebens oder des öffentlichen nach seinen nicht die jüdische Nationalität berührenden Seiten, also Gesetze derjenigen Gattung, welche die jüdischen Gelehrten Verstandes-Gesetze (nV^DW niSiÖ, □'»tOBWb öixaKofiara) zu nennen pflegen, weil ihre Zweckmässigkeit auch dem Verstände einleuchtet. Zu diesen hat er noch einige wenige an das Rituelle streifende Gebote gefugt, denen leicht eine moralische Bedeutung untergelegt werden kann und die nicht allzu schroff von den Sitten der nichtjüdischen Völker abweichen. Ausgeschlossen dagegen hat er Alles, was mit dem Sonderwesen der jüdischen Nationalität zusammenhängt; ferner alles Rituelle, das sich nicht mit dem Verstände abfindet, also die sogenannten Gehorsams-Gesetze (nyjJÖW niSJÖ, D'lpn ivvoXai)', endlich hat er von den vielen den Götzendienst verpönenden Gesetzen des Pentateuchs kein einziges in ausdrücklichen Worten aufzunehmen für gut befunden, sondern sich begnügt, seine Morallehre in einem, nun. auch überall durchklingenden, monotheistischen Ton vorzutragen. Die zur Bewährung dieser Sätze unumgängliche Durchmusterung des ganzen Gedichts wird bei den meisten moralischen Geboten durch kurze Angabe der betreffenden Stellen des alten Testaments ihrem Zwecke genügen; etwas längeres Verweilen werden die dem Rituellen sich nähernden Vorschriften erfordern; die Mühe dieser Quellennachweisung aber wird sich auch noch dadurch belohnen, dass nun für viele Abschnitte, welche von den bisherigen Bearbeitern als planlos zusammengewürfelt sind behandelt und misshandelt worden, entweder die innere Einheit gleichartiger Bestandteile hervortreten oder ein äusserer Anlass zur Zusammerior dnung sich darbieten wird in der Reihenfolge, welche die alttestamentlichen Quellen dem Verfasser an die Hand gaben. Das Gedicht beginnt mit einer Auswahl aus3 dem Dekalog (V. 3—7); sie enthält das Verbot des Ehebruchs und der Unzucht (V. 3), des Mordes (V. 4), des Diebstalils (V. 5), des Gelüstens nach fremdem Gut (V, 6), des falschen Zeugnisses2) (V. 7). Dass diese fünf zu den Verstandes^ Geboten gehören, die Auswahl also in dem, was sie giebt, den aufgestellten Prinzipien nach- *) Js, Vossius, de oraculis Sibyllinis, ed. Lond. 1685 p. 237: Idem (nämlich das Unreine nicht unverhfillt im Sonnenlicht liegen zu lassen) prorsus habet vetustissimus scripta)' Iudaeus, cuius gnomae. sub Phocylidis nomine leguntur. Er meint Phocyl. V. 100. — Bleek, über die Sibyllinen, in Schlei ermach, theol. Zeitschr. I, 185:'es folgen jetzt (im zweiten sibyllw nischen Buch) 93 Verse, die fast wörtlich aus dem Nov&stikov des Pseudo-Phokylides, dessen erster Verfasser mir ein alcxändrinischer Jude zu sein scheint, .herübergenommen sind/ 2) Bernhardy (Gr. Litt. II, 361) nennt die 'fünf Verse des Prooemiums ungehörig', gewiss nur deshalb, weil ihm die Zusammenstellung so verschiedener und so specieller Dinge besonders für den Anfang des Gedichts nicht zu passen schien. Die Beziehung auf den Dekalog lässt alles Auffallende verschwinden.